• Zu dem Thema:

    Fall 3: Du entscheidest Dich für einen Entnahmeplan

    Beim ungeförderten Anteil ist grundsätzlich nur der Gewinn steuerpflichtig. Der Gewinn ist der Teil Deiner Auszahlung, der über die darauf entfallenden eigenen Einzahlungen hinausgeht. Hast Du das 62. Lebensjahr vollendet und lief der Vertrag mindestens zwölf Jahre, ist davon grundsätzlich nur die Hälfte steuerpflichtig.


    Wie ist es, wenn man mit 60 von Riester in AV wechselt. Zählen dann die Riesterjahre mit zu den 12 Jahren?