Guten Tag,
bei meinem Darlehensvertrag gibt es keine Bearbeitungsgebühr aber eine Projektabwicklungsgebühr. Ich frage mich ob die Projektabwicklungsgebühr mit der Bearbeitungsgebühr gleichzustellen ist.
Genauer Wortlaut:
"Für die Beantragung der Darlehensmittel berechnen wir Ihnen eine Projektabwicklungsgebühr in Höhe von 1300,00 Euro."
Gibt es hier eine Chance diese wieder zurückzufordern?
Gruß
Hansi