Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand in der Community helfen.
Ich habe in 2017 Anteile an den von Finanztip auch empfohlenen ETFs „LYXOR MSCI WORLD UCITS ETF„ und „UBS-ETF MSCI WORLD INHABER-ANTEILE A O.N.“ erstanden. Beide ETFs sind gem Finanztip ausschüttend, ich habe unterjährig auch keine Mitteilung über thesaurierte Erträge bekommen.
Jetzt habe ich von meiner Bank zu beiden ETFs Umbuchungsmitteilungen zum Jahreswechsel bekommen:
Zum einen wird ein Veräußerungsergebnis ür mich(Differenz Ankauf und Verkauf Stichtag 31.12.2017) dargestellt, was für mich im Rahmen der Umstellung Besteuerung auch nachvollzeihbar war.
Zum anderen ein Schätzwert gem. Info der ETF auflegenden Bank. Auf Nachfrage wurde mir gesagt, dass es sich dabei um den Schätzwert des fehlenden ausschüttungsgleichen Ertrages handelt. Beides zusammen ist als Bemessungsgrundlage für Kapitalertragssteuer ausgewiesen.
Meine Fragen nun:
1. Was ist bei einem ausschüttenden ETF dieser Schätzwert? Der ausgewiesene Schätzwert beträgt ein Vielfaches der Ausschüttungen in 2017.
2. Muss ich jetzt doch für 2017 sowohl den Veräußerungsgewinn als auch diesen Schätzwert besteuern und in meiner Steuererklärung 2017 angeben? Die Kapitalertragssteuer wurde und wird in 2018 ja bereits bei Ausschüttung berücksichtigt. Was passiert also mit dem Veräußerungsgewinn aus 2017?
Hilfestellung wäre super, bin jetzt doch verunsichert, vielen Dank.