Hallo,
bei meinem Umzug im August musste ich so ziemlich alles neu kaufen, auch einiges an Werkzeug (Bohrmaschine, usw.).
Kann ich bei den Umzugskosten auch das Werkzeug mit angeben?
Werbungskosten Werkzeug
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Felix E. -
1. März 2018 um 12:29 -
Erledigt
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s. https://www.finanztip.de/umzugskosten/
Die LStR spricht so: Werden höhere Umzugskosten im Einzelnen nachgewiesen, ist insgesamt zu prüfen, ob und inwieweit die Aufwendungen Werbungskosten oder nicht abziehbare Kosten der Lebensführung sind, z. B. bei Aufwendungen für die Neuanschaffung von Einrichtungsgegenständen