Hi
in meiner Baufinanzierung (18.03.2004)steht nur etwas von Bereitstellungsprovision 3% kann Ich diese auch zurück fordern?
Gruß
rank
Bereitstellungsprovision
- mue-bo
- Erledigt
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Hallo Rank,
nein diese Gebühr können Sie aus meiner Sicht nicht zurückfordern, da die Sie diese erst zahlen, wenn Sie das Darlehen nicht fristgerecht "abgenommen" haben.
Daher hat diese Gebühr bei Belastung eine Gegenleistung und ist aus meiner Sicht daher zulässig.