Hallo,
ich habe einen Kredit bei der Targobank. Dort setzt sich der Gesamtbetrag über die Laufzeit zusammen aus Nettokreditsumme + Zinsen + Bearbeitungsgebühr. Der Nettozinssatz / Sollzins für den Kreditbetrag, z.B. 6 %, steigt durch die Kosten zum Vertrag (Zinsen + Bearbeitungsgebühr) auf dann z.B. 9 %. Dies ist im Vertrag so ausgewiesen. Habe ich dennoch Anspruch auf Rückerstattung der Bearbeitungsgebühren? Ich hatte dies in 2012 bereits einmal versucht, jedoch hat die Targobank damit argumentiert und die Erstattung verweigert, da es transparent ist, wann die Gebühr anfällt und das auch laut BGH Gebühren neben dem Sollzinssatz zulässig sind.
Wer kennt sich also mit den "speziellen" Targobank-Kreditverträgen aus? Offenbar scheinen dann ja direkt in den Effektivzins eingehende Gebühren rechtens, ist dem wirklich so?
Vielen Dank und Gruß
Thomas