Lebensversicherungen weniger wert - Kündigung?

  • Im Moment sind viele Lebensversicherungen in Deutschland noch sehr viel wert. Das wird sich aber bald ändern, denn das Lebensversicherungsreformgesetz sieht die Streichung der sog. Bewertungsreserven vor. Diese Reserven entstehen aus hochverzinsten Wertpapieren, die die Versicherung vor vielen Jahren gekauft hat und die mittlerweile aufgrund der niedrigen Zinsen viel wert sind.


    Normalerweise ist die Kündigung einer Lebensversicherung ein Unding, aber diese Regelung wird den Wert vieler vor 2004 geschlossenen Lebensversicherungen verringern. Erfolgt die Kündigung vor Inkrafttreten des Gesetzes, können Versicherte im Idealfall hunderte, wenn nicht sogar tausende Euro retten! Das trifft aber nur in bestimmten Fällen zu. Ob Sie kündigen sollten, können Sie mithilfe unseres Rechners ermitteln (http://www.finanztip.de/lebensversicherungs-rechner/).


    +++ Stand 09.07.14: Finanztip hat herausgefunden, dass ein Großteil der Bewertungsreserven noch bis zum Ende des Jahres, d. h. bis zum 1. Dezember, ausgezahlt werden wird. Damit haben Sie noch ein paar Monate Zeit, Ihre Versicherung zu prüfen und möglicherweise tausende Euro zu retten! Mehr Information dazu: http://www.finanztip.de/lv-bewertungsreserven-retten/ ++++


    ++++ Neuester Stand: Das Gesetz ist nach der Prüfung durch Bundespräsident Gauck nun in Kraft. ++++


    Haben Sie vor, Ihre Lebensversicherung zu kündigen? Finden Sie die Entscheidung gut oder schlecht? Welche Fragen sind bei Ihnen noch offen?

  • Hallo Franziska, hallo Gemeinschaft,


    ich habe eine Frage.


    Nachdem ich überall gelesen habe, dass ich meine Lebensversicherung überprüfen soll, habe ich versucht das zu machen. Meine Lebensversicherung läuft schon seit 1998 und bisher war ich immer zufrieden. Jetzt hieß es ja aber in allen Medien, dass man schauen soll, ob es nicht besser ist, die Versicherung zu kündigen.


    Ich habe also bei der Hotline meiner Versicherung angerufen, und die Dame sagte dor, dass sie mir keine Auskunft geben kann so schnell. Dann hat sie noch gesagt, dass ich mir die Kündigung gut überlegen soll, denn die Versicherung ist ja steuerfrei. Und sie hat mich gefragt, was für Informationen ich überhaupt brauche. Was soll ich denn der Dame jetzt sagen? Ich weiß doch gar nicht, welche Information das ist???


    Nach was muss ich denn jetzt fragen? Vielleicht können Sie mir da helfen.


    Elsa Z.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo ElsaZ, leider ist das genau das Problem: Die Versicherungen wollen nicht, dass man kündigt, und stellen die wichtigen Infos nur langsam und widerwillig zur Verfügung. Geh auf unseren Artikel dazu http://www.finanztip.de/lebens…erung-bewertungsreserven/, check kurz ab, ob Dein Vertrag nicht unter die Ausschlusskriterien fällt und ob Du kurzfristig kündigen kannst (zahlst Du monatlich? => dann ja). Dann hol Dir mit unserem Fragebogen so schnell wie möglich die Infos. Hartnäckig und nervig sein, immer wieder mit Kündigung drohen, dann spuren die hoffentlich! Wenn Du den Fragebogen ausgefüllt hast, unseren Excel-Rechner runterladen, ausrechnen und ggf. mit Musterschreiben kündigen! Eile ist angesagt, es kann locker um >1000 Euro Verlust vermeiden gehen!


    VG
    Saidi Sulilatu

  • Hallo KaiRe,


    ja, wir sind sehr froh, dass wir den Versicherten diese guten Nachrichten überbringen können!


    Der Dank gilt unserem Versicherungsexperten Saidi Sulilatu, der das herausgefunden hat. Wie Du in dem Artikel nachlesen kannst, haben wir zudem eine Bestätigung vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Den Versicherern ist ja eigentlich nicht daran gelegen, dass Kunden das wissen ;)


    Hast Du denn eine Lebensversicherung und hast Du sie schon überprüft?


    Viele Grüße


    Franziska

  • Ich habe eine Lebensversicherung bei der Allianz aus den 80 er Jahren gekündigt. Nach Auskunft des Unternehmens beträgt der aktuelle Sockelbetrag an den Beitragsreserven 1247 Euro. Der volatile Anteil war am 16.6.14 allerdings 3457 Euro. Welchen Betrag muss ich nun ausbezahlt bekommen?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    die 1247 Euro bekommen Sie dieses Jahr auf alle Fälle noch ausbezahlt. Diese können erst 2015 wegfallen.
    Die Differenz 3457 - 1247 = 2210 Euro kann mit Inkrafttreten des Gesetzes (nächste Woche?!) gekürzt werden - die Wahrscheinlichkeit dafür ist hoch.
    Haben Sie vor der Kündigung geprüft, ob es sich rechnet, auch ohne die 2210 Euro? Haben Sie unseren Rechner benutzt?


    Beste Grüße

  • Hallo,
    ich habe 2003 eine Fondsgebundene Lebensversicherung bei der Skandia abgeschlossen, deren Rückkaufswert momentan ca. 3.000 € unter den eingezahlten Beiträgen liegt.
    Auf Ihrer Seite "SO FORDERN SIE IHRE BEITRÄGE ZURÜCK" schreiben Sie:
    "...Grundsätzlich in Frage kommen Verträge, deren Beginn zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 lag:
    Lebens- und Rentenversicherungsverträge - Hier spielt es keine Rolle, ob es sich um einen fondsgebundenen Vertrag oder einen Vertrag ohne Fondsanlage handelt. ..."
    Aber auf Ihrem "LEBENSVERSICHERUNGS-RECHNER":
    "...Grundsätzlich kommen für eine Kündigung nur Lebensversicherungen in Frage, die eine echte kapitalbildende Lebensversicherung und nicht etwa eine fondsgebundene Versicherung sind..."


    Wie kann ich klären, ob meine Versicherung hier in Frage kommt?
    Falls ja:
    Konkret steht die Widerspruchsklausel zum Einen im Antragsformular mit fetter Überschrift, genau wie die anderen Klauseln, also nicht besonders hervorgehoben. Und formuliert ist "...schriftlich widersprechen."
    Zum Zweiten im Anschreiben mit der Police, hier kleiner gedruckt als der Normaltext, ohne Überschrift o.ä., also keinesfalls hervorgehoben, und wieder "...schriftlich widersprechen." (14 Tage und Absendung sind korrekt formuliert)


    Können Sie eine Einschätzung abgeben, ob hier eine Rückabwicklung in Frage kommt und sich lohnt?


    Vielen Dank!


    Martin

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Martin,


    zur Erklärung:
    Beim ersten geht es um die Rückabwicklung des Vertrages von Anfang an. Sie würden Ihre Beiträge PLUS Zinsen zurückbekommen.
    Beim zweiten geht es um die Kündigung zum momentanen Wert, um einen Teil der Bewertungsreserven noch zu retten. Diese spielt bei einem Fondsvertrag aber keine Rolle.


    Zum ersteren:
    Die Formulierung "schriftlich widersprechen" birgt bei einem 2003 abgeschlossenen Vertrag recht gute Chancen auf Rückabwicklung. Wenn der Vertrag sonst keinen Wert für Sie hat (BU, Todesfallleistung), dann sollten Sie es versuchen. Nehmen Sie gerne unser Musterschreiben.
    Machen Sie sich aber darauf gefasst, dass die Skandia nicht klein beigeben wird, und dass Sie ggf. einen Rechtsanwalt, der sich damit auskennt, brauchen werden.


    Wir freuen uns auf einen Erfahrungsbericht!


    Viel Erfolg!

  • Hallo!


    Ich habe eine Kap.LV bei der Debeka. Leider konnte ich nicht vorab mit der Exceltab. ermitteln, ob sich eine Kündigung lohnt, da die Tabelle insgesamt mit einem Blattschutz (Passwortgeschützt) versehen ist.


    Jedenfalls habe ich gekündigt und wollte wissen, wie hoch zumindest die Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven sei. Die Debeka teilte mir daraufhin mit, dass eine Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven für vorzeitige Kündigung nicht vorgesehen sei. Ist dem so? Wo kann ich die Richtigkeit der Aussage überprüfen. In der diesjährigen Jahresmitteilung zum Stand der Kap.LV zum 31.12.2014 wurde mir noch eine Sockelbeteiligung an der Bewertungsreserve mitgeteilt.


    Herzliche Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    haben Sie es mit beiden Excel-Formaten probiert? Mit Open Office funktioniert der Rechner nicht.


    Bitte senden Sie uns die Jahresmitteilung, auf der die Sockelbeteiligung ausgewiesen ist, an bewertungsreserven@finanztip.de.
    Wenn es eine Sockelbeteiligung gibt, muss diese 2014 noch ausgeschüttet werden. Hat die Debeka Ihnen das Gegenteil schriftlich mitgeteilt?! Mit relativ ahnungslosen Mitarbeitern im Callcenter muss man leider rechnen. Immer alles schriftlich einholen.


    Beste Grüße

  • Hallo!


    Ja, ich habe es mit beiden Formaten probiert. Die Blätter haben immer einen Blattschutz. Vielleicht mag es daran liegen, dass ich mit Office für Mac arbeite?!


    Ich werde Ihnen die Unterlagen einscannen und per Mail übersenden.


    Ja, die Jahresmitteilung zum stand der Versicherung weist einen Sockelbetrag aus und ja, im letzten Schreiben der Debeka - nach meiner Kündigung - hat man mir schriftlich mitgeteilt, dass es - bei vorzeitiger Kündigung - keine Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven gibt.


    Herzliche Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    danke für die Übersendung!


    Ihre Argumentation ist unserer Ansicht nach völlig richtig: Die Sockelbeteiligung wird immer für das laufende Kalenderjahr festgelegt und kann nicht vorher verändert werden.
    Ich zitiere hierzu
    - das Bundesfinanzministerium: "die Unternehmen legen die Sockelbeteiligung im Rahmen ihrer Jahresdeklaration fest. Daran sind die Unternehmen gebunden. Die BaFin kann diese Deklarationen nicht ändern."
    - den Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft: "Der Kunde erhält die Sockelbeteiligung bei Ablauf oder Kündigung in diesem Jahr als Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven ausgezahlt – selbst wenn die tatsächlichen Bewertungsreserven zum Stichtag geringer waren."


    Halten Sie diese Zitate gerne der Debeka unter die Nase. Ich hoffe, das hilft.


    Beste Grüße

  • Hallo, bei Eingaben der Daten und der Änderung des voreingestellten Ablaufes von 01.12.2016 auf 01.07.2016 und/oder aktueller Stand vom springen die Euro-Werte in den Ergebnis-Feldern automatisch auf #WERT! und es werden keine Ergbnisse mehr angezeigt, egal, ob ich alle Eingabefelder ausfülle. Welches Problem liegt hier vor? Vielen Dank.

  • was nutzt mir der Excel - Rechner für Lebensversicherungen, wenn die Zellen gesperrt sind, wo man seine daten eintragen soll!

    • Offizieller Beitrag

    was nutzt mir der Excel - Rechner für Lebensversicherungen, wenn die Zellen gesperrt sind, wo man seine daten eintragen soll!


    Die Werte in den grauen Zellen sollten sich eigentlich problemlos ändern lassen. Die Zahlen in den weiß hinterlegten Feldern sind nicht veränderbar, weil sie durch Formeln aus den eingegebenen Werten errechnet werden.Gerne können Sie hier einen Screenshot der Passwort-Meldung anhängen (das Bild können Sie über "Dateianhänge" hochladen). Möglicherweise finden wir dann heraus, woran es liegt

    • Offizieller Beitrag

    @all: Das Gesetz wurde heute veröffentlicht und ist damit in Kraft. Zum 1.9. werden damit keine freien Bewertungsreserven mehr ausgeschüttet. Falls Ihr Vertrag eine Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven enthält (oft der Fall), so ist diese aber noch bis Ende des Jahres gesichert und kann, falls lohnend, durch Kündigung zum 1.12. abgeholt werden.