Rückkehr in gesetzliche Krankenversicherung teuer?

  • Hallo zusammen,


    wenn ein Ehepartner (vorübergehend) nicht erwerbstätig ist und der andere Ehepartner Beamter ist, kann ersterer bekanntlich auch Beihilfe bekommen und in die private Krankenversicherung gehen.


    Wenn er später wieder eine Erwerbstätigkeit aufnimmt (angestellt), kann er wieder in die GKV zurück
    (wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, wie etwa Gehalt unter einer bestimmten Grenze - hier sei unterstellt, dass diese erfüllt sind).


    Frage:
    Kann man dann Pech haben, dass die Beiträge für die GKV nun sehr teuer sind?


    Ich meine, ich hätte mal soetwas gehört...

  • Hallo.


    Ein Beispiel:


    Partner A war immer in der pKV (Beamter, beihilfeberechtigt).


    Partner B war grundsätzlich in der gKV, für einen Teilzeitraum aber in der pKV mitversichert.


    Später im Rentenbezug erfüllt Partner B die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner nicht und muss sich anderweitig krankenversichern. Als freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse zählt dann die halbe Pension von Partner A bei der Beitragsbemessungsgrundlage für Partner B mit. In der Folge muss Partner B mehr an Krankenversicherung zahlen, als er an Rente bekommt.


    In dem Fall war es so (bis zu der Rechtsänderung zum 01.08.2017), dass es ziemlich teuer war, freiwillig gesetzlich krankenversichert zu sein.


    Ich denke, dass es diese (oder eine ähnliche) Konstellation ist, die zu dem "Gehörten" geführt hat.


    In der Schilderung wäre Partner B ja aufgrund der Beschäftigung pflichtversichert. Solange die Pflichtversicherung andauert, sind keine Überraschungen hinsichtlich der Beiträge zu erwarten. Nur wenn es am Ende für die KVdR nicht reicht, wird es problematisch.


    Ich hoffe, das hat erst einmal geholfen. :saint:


    Ansonsten einmal beim Paragraphen 240 SGB V reinschauen.

  • Hallo,


    vielen Dank schon einmal!


    --> "Später im Rentenbezug erfüllt Partner B die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner nicht"


    Ist das so? Bzw. warum ist das so?
    Oder war das nur so bis zu der erwähnten Gesetzesänderung 2017, bzw nur bis dahin problematisch?


    Nachtrag:
    Ist damit die Voraussetzung, dass man 90% der Zeit der Erwerbstätigkeit in der GKV gewesen sein muss?
    (https://www.finanztip.de/gkv/k…versicherung-der-rentner/)

  • Genau, während der Erziehungsphase nicht gearbeitet (Ende der 70er bzw. Anfang der 80er war die KiTa-Struktur nicht gerase ausgeprägt) und in der Zeit über den Ehegatten versichert gewesen. In der Folge sind die 90% nicht erreicht worden. Aber mit den 6 zusätzlichen Jahren für die 2 Kinder hat es gereicht.