Wann sind die Voraussetzungen für die Erlangung des Bonusanspruches entstanden?
Laut Schlichtern der privaten Bausparkassen darf erst zehn Jahre danach gekündigt werden.
Machen Sie das der LBS gegenüber geltend. Die sind im Sparkassen-Verbund und sollten daher eigentlich nicht an Skandalen interessiert sein.
Hier eine vom Verbraucherschutz durchgeprüfte Formulierung:
Bausparvertrag Nr.: [Nummer]
Widerspruch gegen Ihre Kündigung, (Zins-)Bonus nicht erlangt
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerspreche ich Ihrer Kündigung meines oben genannten Bausparvertrags. Ein Kündigungsrecht nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB ist auf meinen Vertrag nicht anwendbar. Ich verweise auf die Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 21.02.2017 (XI ZR 272/16).
Mein Bausparguthaben beträgt derzeit ______ Euro und liegt unterhalb der Bausparsumme in Höhe von ______ Euro. Mein Vertrag wird vereinbarungsgemäß nach Erreichen der Zuteilungsvoraussetzungen fortgesetzt.
Mir wurde der Bausparvertrag (auch) als Geldanlage verkauft. Ferner habe ich einen vertraglichen Anspruch auf einen (Zins-)Bonus bzw. eine Treueprämie. Der Vertragszweck war damit von vorne herein auch die Erlangung des (Zins-)Bonus bzw. der Treueprämie. Zum Vertragszweck führt der BGH in solchen Fällen aus, „dass dieser erst mit Erlangung des Bonus erreicht ist, sodass auch erst zu diesem Zeitpunkt ein vollständiger Empfang des Darlehens im Sinne des § 489 Abs. 1 Nr. 3 BGB aF anzunehmen ist“ (BGH XI ZR 272/16 Randziffer 84, BGH XI ZR 185/16 Rz 81).
Ich erwarte von Ihnen Vertragstreue, also weiterhin die Gutschrift der vereinbarten Zinsen, sodass der Vertragszweck erreicht werden kann.
Hiermit forderte ich Sie dazu auf, den von Ihnen gekündigten Vertrag fortzuführen.
Ich behalte mir weitere Rechte aus meinem Vertrag vor.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
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