Beiträge von forenteilnehmer

    Ihr müsst euch ja auch ins Jahr des Herrn 1996 zurückversetzen, als das System startete. Da war schnelle (stecken ohne PIN), anonyme Zahlung, mit Alterskontrolle und Rabatt für das wegfallende Bargeldhandling schon revolutionär. So Firlefanz wie NFCWireless gab es noch nicht.

    Vielleicht hätte es etwas gebracht, wenn man mit der Euroeinführung ein kompatibilität mit den vergleichbaren Systemen, etwa in den Niederlanden oder Österreich geschaffen hätte. Bei den Telefonkarten wurde ja auch eine Kompatibilität zwichen D, NL und CH getestet, aber auch die sind schon viel eher geschichte geworden....

    Ach ja, es gab auch auch Whitecards für Kinder oder Menschen ohne Konto, womit auch das Thema "Teilhabe" tangiert wird, danke an itschytoo ......

    Es gibt immer noch viele Geschäfte, die eine Visakarte nicht akzeptieren. Dann ist es technisch nicht möglich (gewollt).

    Die Gebühren für den Händler seien zu hoch.

    Tomarcy

    Ich glaube auch der umgekehrte Fall, die "nur Kreditkarten-Akzeptanz" scheint es (immer häufiger) zu geben.

    Da die neuen Girokarten kein CoBranding mehr haben, kann man dann dort (auch innerhalb Deutschlands!) mit ihnen nicht mehr zahlen.

    Beispiel:

    Der Terminal-"Herausgeber" SumUp (sieht man immer öfter) schreibt:

    Was sollte ein gutes Kreditkartenterminal leisten?

    Ein gutes Kartenterminal lässt sich mit einer Vielzahl von verschiedenen Kreditkarten benutzen.

    Im Normalfall unterstützen die Geräte mindestens die Zahlung mit Visa, Mastercard und den weitverbreiteten EC-Karten mit dem Maestro- oder V-Pay-System.

    siehe: https://www.sumup.com/de-ch/kreditkartenterminal/

    ....also kein Bezahlen mehr möglich an solchen Terminals!

    Ach ja weil ich gerade die Anleitung meiner neuen Girokarte sehe: die Drahtlosfunktion funktioniert erst nach dem ersten "Stecken" und PINeingeben an einem Bezahlterminal oder Geldabheben am Automaten über die Girokartenfunktion. Ich sage es ja nur, weil ich sowas auch gern überlese.... 8)

    Richtig 12345, es geht hier um die Girokarte/Girocard (früher EC-Karte genannt). Diese hatten (und haben z.T. noch ein Co-Branding mit V-pay oder maestro, damit sie im Ausland bzw. an Kreditkarten-Only-Terminals funktionierten bzw. noch funktionieren.

    Die neueste Girokarten-Generation hat dieses Co-Branding (2. Funktionsebene) nicht mehr.

    Danke an @ika

    Ebenso wurde das "Co-Co-Branding" mit "Geldkarte" (sofern bei der eigenen Bank vorhanden bzw. genutzt) eingestellt. Man musste erst Geld von seinem Kontoauf die Geldkartenfunktion "rüberschieben" und dieses Geld anonym abnutzen (Prepaidsystem). Ich habe dies öfter für Parkhäuser/Parkplätze bzw. den ÖPNV o.ä. genutzt, auch weil es darüber z.T. Rabatte gab, zumindest in meiner Heimatregion Hannover. Es gab sogar Bäckereien (schon in den Neunzigern), wo man seine Brötchen so pfenniggenau zahlen konnte.

    Jetzt aber (angeblich ist Ende 2024 offiziell Schluss) werden die letzten Akzeptanzstellen auf die "zeitgenössischen Zahlungsarten" umgestellt. Wer also noch Guthaben auf dieser Geldkarte hat, sollte dieses vor Vernichtung der Karte auf sein Konto entladen.

    Ja, diese System ist aus dem letzten Jahrtausend, es hat damit mehr als ein Vierteljahrhundert bestanden!! itschytoo Soll so manches anderes Verfahren erstmal nachmachen..... ;).

    Ich verstehe, dass das nicht jeden interessiert, der Vollständigkeithalber gehört es aber auch hierher......

    Wow, da haben wir ja in ein Wespennest gestochen! Wollte mir vor Jahren (eher aus spaß) schon mal eine IP-Telefonnummer aus Washington DC (+1 202.....) über Sipgate schalten lassen. Zum Glück habe ich es gelassen, sonst wäre ich jetzt ruiniert =O .

    Würde mich auch interessieren wie die ING dahinter kam? Vielleicht hat pmeinl die Nummer bei der ING selber hinterlegt??

    ichbindasauge

    Mag sein das einige Banken solche Konten eröffnen, wobei es den US-Behörden wahrscheinlich nicht nur um etwaige Zinseinkünfte etc. geht, sondern generell um Vermögen (das ja normalerweise nicht "vermehrungslos" rumliegt und u.a. auch der Terrorfinanzierung dienen kann.)

    Und wenn z.B. die DKB ein Girokonto eröffnet, muss sie ja dann auch immer darauf achten, dass dieser US-Bürger nicht z.B. per Mausklick ein Tages-/Festgeldkonto oder ein Depot eröffnet.

    Ich habe schon Abfragen bei DE-Kontoeröffnungen gesehen, wo nicht nur die US-Staatsbürgerschaft ein NoGo war, sondern schon sonstiger "US-Bezug", z.B. Greencard, Haus-/Landbesitz, Aufenthaltstitel. Kann aber sein, dass ich in diesen Fällen auch ein Depot miteröffnet habe.

    Fazit sollte ja nur sein: auch Deutsche mit "US-Bezug" haben es nicht einfach mit Bankgeschäften in DE. Nicht wenige "Betroffene" versuchen sogar ihre US-Staatsangehörigkeit deswegen loszuwerden, wenn sie sie zufällig z.B. durch "US-Geburt" erhalten haben und seit dem nicht mehr in den USA waren und je wieder dahin wollen. Die Gebühren/Kosten für die "Entlassung" wurden die letzten Jahre erhöht und sollen vierstellig sein...

    Die neuen ING-Girocards sind ja nur noch "Girocard-only" ohne die Rückfallebene "maestro", so auch meine neue Folgekarte 2025-28. Es könnte sein, dass einige inländische Akzeptanzstellen nur maestro (oder v-pay)-only sind, wie im Ausland ja sowieso üblich?

    Bin gespannt wie das ab 2025 bei meiner ING-Giro ist. Die "gute" alte Geldkartenfunktion unterstützt die neue auch nicht mehr. Wer da noch Guthaben drauf hat, sollte es am Besten noch "entladen" bevor die neue Karte das erste Mal eingesetzt wird.

    Vielleicht ist auch die Reihenfolge der eingestellten Zahlungsverfahren an einigen Terminals falsch/ungünstig programmiert??

    Bei der Girocard bekommt man meist eine PIN vorgegeben, die man heute meist ändern kann/könnte, bei meiner letzten Visa-Debit (allerdings Comdirekt) musste/durfte ich mir eine PIN aussuchen. Auch diese PIN kann man ändern.

    Bei mir waren/sind die PINs bei der ING jedenfalls nicht gleich.

    Achtung die Änderung kann meist ~5€ Kosten, die Ersteinrichtung (oder auch Erst-Änderung) bei der KK ist meist Kostenlos. So meine Erfahrungen.....

    Viele Banken in Deutschland (und vielen anderen Ländern) werden gar keine Konten für US-Staatsbürger (oder auch nur für Leute mit "US-Bezug") eröffnen, die Pflichten die daraus resultieren werden in den meisten Fällen diese Kunden unlukrativ erscheinen lassen. Bei Regelverstößen müssen diese Banken US-Sanktion fürchten.

    Schon bei einem "normalen" Kontoantrag in D wird nach einem US-Bezug gefragt. Bei einem "JA" wird es meist nichts mit dem Konto.

    Hallo DCC

    Bei einem Versicherungswechsel sollte man beim jetzigen Versicherer immer erst den "tatsächlichen" (zu einer anderen Versicherung mitnehmbaren) Vericherungsverlauf erfragen und nicht den Verlauf den man vielleicht aufgrund von Rabattrettern/Rabattschutz bzw. individuellen Absprachen (mehrere Autos in einem Vertrag, Zweitwagen usw.) bei der jetzigen Versicherung in der Jahresrechnung/Folgeangebot angezeigten Rabattstufen mit einer "günstigen" neuen Versicherung vergleichen.

    Nach meiner Erfahrung erfolgt die endgültige Einstufung bei der neuen Versicherung erst, wenn diese den "tatsächlichen" ungeschönten Versichrungsverlauf auch tatsächlich erhalten hat. Daher drohen auch Wochen später teure Überaschungen, so bei mir geschehen. Siehe weiter oben im Thread.

    Alle weitere "Fallen" sind über/vor deinem Beitrag auch schon andiskutiert worden, hier noch zwei Seiten zu dem Thema "nichtmitnehmbare Rabatte":

    https://www.bafin.de/SharedDocs/FAQs/DE/Verbraucher/Versicherung/Produkte/Kraftfahrt/04_rabattschutz.html

    Rabattretter und Rabattschutz: Was es zu wissen gibt | VERIVOX

    Danke flip , @Achim Weiss , ichbindasauge

    für die Wiederaufnahme des Themas! Das deckt sich auch mit meinem Sachstand. Hatte gehofft, dass eine pos. Veränderung eingetreten ist, dergestallt, dass man die Erträge über den Freibetrag nicht mehr selbst melden muß, wenn man eine Rückerstattung haben möchte.

    Schön wäre es auch, wenn man in Elster endlich die Einträge pro Bankinstitut machen könnte (wie es in Elsterformular schon mal war), das würde die Übersichlichkeit erhöhen...

    .....Aber eigentlich braucht man die doch nicht. Wenn Du den Freistellungsbetrag richtig verteilt hast, brauchst Du i.d.R. ja nichts in der Steuererklärung anzugeben. Wenn doch, kannst Du die Bankmeldungen auch über Elster abrufen.

    Ist das tatsächlich jetzt möglich? In den Vorjahren habe ich mich immer gewundert/geärgert, dass die Jahressteuerbescheinigungen der Banken (u.a. bei mir selbst) in dem Elster-Unterlagen-Abruf nicht inkludiert waren.

    Ist das neu? Oder habe ich evtl. etwas falsch gemacht?

    P.S. Habe die Steuererklärung für 2022 noch nicht gemacht....

    stefsch

    Hallo!

    Ich bin Stromkunde bei den Stadtwerken Flensburg. Es besteht eine Kündigungsfrist von 2 Wochen, die Preisgarantie besteht bis 01.01.2023.

    ....

    Was ich bisher nicht recherchieren konnte, ob eine Kündigung zum Ende der Preisgarantie (31.12.2022) möglich ist - den "Kündigungs-Button" auf der Homepage/Stadtwerke Flensburg nach Login möchte ich nicht betätigen da die Kündigung vermutlich mit der 2-Wochen-Frist ausgeführt wird.

    ....

    Hat jemand Erfahrung damit? Aus meiner Sicht sollte dies möglich sein..

    Ich habe den Kündigungsbutton schon mal gedrückt, man kommt dann zur Abfrage: Welcher Tag soll der letzte sein, an dem wir Sie mit Energie beliefern dürfen?

    Weiter habe ich mich auch noch nicht getraut, um die Preisgarantie bis zum Jahresende nicht zu verlieren. Ich bin also in einer identischen Lage und warte auch auf weitere Expertise ;)

    Im übrigen wird der "Flensburg-Fall" schon hier diskutiert, dort stellte ich "deine" Frage auch schon (bisher auch ohne Antwort).

    Ich halte die Berechnung der Versicherung für falsch.

    ......

    Der geschilderte Fall ist mehr als 10 Jahre her. Die konkreten "Prozente" bzw SF-Stufen usw. habe ich nicht mehr vorliegen. Die Rückstufungstabelle des Altvertrages lag mir gar nicht vor, ich konnte in dem Telefongespräch mit der HUK nach der zweiten Rückstufung nach einigen Wochen daher nur sehr eingeschränkt argumentieren. Mir kam die Berechnung auch falsch vor aber ich kannte die internen "Spielregeln" (die sie ja selber bestimmen können) nicht.

    Fazit: Die Versicherung macht ein Angebot. Ich nehme es an. Sie Korrrigieren/verschlechtern dann den Vertrag danach aufgrund mir nicht nachvollziebaren Sachverhalten (die wohl auch nicht justiziabel sind), schicken mir dann aber einen Scheck über die Mehrkosten, so dass ich im ersten Jahr nicht schlechter gestellt bin. Im nächsten Jahr habe ich einen anderen Vertrag abgeschlossen (ironischerweise auch eine Übernahme eines HUK-Vertrages).

    Damit sollten wir es belassen, eigentlich wollte ich dem Threadersteller durch mein Beispiel nur bestätigen, dass es keine pauschalen Vertragsübernahmen gibt, speziell wenn die Fahrerkarriere (des Übergebers) aufgrund von Rabattschutz (oder des "historischen" Rabattretters) "verdeckte" Schadensfälle aufweist.......

    ........Es kann aber nicht einfach pauschal Opas Schadenfreiheitsklasse übertragen werden. Bei den selbst "erfahrenen" 10 Jahren bleibt es auch dann, wenn Opa vorher schon weitere 50 Jahre schadenfrei unterwegs war.

    ....wenn von Opas KFZ-Kariere nur 10 Jahre bleiben und ein "historischer Parkrempler" dazu kommt, der unter Rabttschutz reguliert wurde, weil Opa schon jahrelang in der höchsten Rabattstufe war und durch den Rabattschutz auch verbleiben konnte (Früher war die Rabatttreppe schneller zu Ende, dafür gab es dann Rabattschutz. Das war früher oft so!), dann bleiben von den 10 Jahren nichts mehr übrig, wenn man zwar den Vertrag, aber nur mit "rausgrechnetem" Rabattschutz übernehmen kann. Leider merkte die HUK das auch erst nach dem "Gang in den Archiv-Keller", weit nach Vertragsabschluss....

    ... oder um es auf den Punkt zu bringen:

    Die Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse nimmt man beim Versichererwechsel mit. Das ist branchenweit einheitlich.

    ....

    Hier geht es ja primär um den "Versichertenwechsel" (Abzug der nicht selbst "erfahrenen" Jahre u.ä.) plus den Rabattabzug nach lang zurückliegenden Schadensfällen, die durch Rabatte in der Vergangenheit "verdeckt" wurden.

    Auch wenn man die SF-Klasse grundsätzlich mitnimmt, kann es dennoch nachträgliche Abzüge davon geben, die man bei Mitnahme oder Übernahme aus verschiedenen Gründen nicht "auf dem Schirm" hat/haben kann.

    Ähnliche Geschichte:

    Ich habe das Auto und den Versicherungsverlauf (beste Schadensfreiheitsklasse wo gibt) von meinem Opa geerbt. Im HUK Büro hat man dann nur die Jahre angerechnet die ich selbst auch schon Auto fahre, logisch soweit, war auch immer noch bei ~ 30%. 8 Wochen später kann ein Brief aus der HUK-Zentrale: Mein Opa hatte im letzten Jahrtausend mal einen Parkplatzrempler (verursacht) den er über die Versicherung abgerechnet hatte. Als (Ur-)Altkunde gab es da einen Freischuss im Tarif, er wurde nicht zurückgestuft, weil er die höchste Rabattstuffe schon für viele Jahre hatte. Ich jetzt aber wäre in einem Tarif in dem man diesen "Quasi-Freischuss" nicht anrechnen könnte, man stuft mich nachträglich mit einem Unfall ein!!!

    Also:

    Schadensfreiheitsklasse Opa minus "Fahrerfahrung" minus 1 Unfall (den ich nicht begangen habe) = sinnlose Einstufung als Quasi Fahranfänger (nach 30 Jahren Führerschein!). Man hat mit aus Kulanz die Mehrkosten für da erste Jahr erlassen. Im nächsten jahr habe ich mir einen unfallfreien Vertrag "vererben lassen", auch bei der HUK, da lief es dann rund....

    Fazit: mein Opa hatte wohl aufgrund seine vielen unfallfreien Jahre einen Rabattretter den (bzw seine Folgen) ich nicht mitvererbt bekommen konnte, Leider konnte man mir das im Computerzeitalter nicht in Echtzeit beim Termin vor Ort mitteilen.

    Nicht verwechseln darf man das mit dem Rabattschutz, denn man oft ab SF-Klasse 4 durch Aufpreis dazubuchen kann.

    Siehe auch: https://www.verivox.de/kfz-versicheru…d-rabattschutz/

    Also vor der Vertragsübernahme alten und neuen Anbieter fragen: wieviele Jahre man ohne Rabattabzug übernehmen kann oder ob man den Rabatt ohne Verluste mitnehmen (und auch mitbringen) kann. Spart viel Frust hinterher!

    Es scheint kein einheitliches System bei den Anbietern zu geben. Einen Vertrag zu übernehmen, bei dem ein oder mehrere Unfälle durch Rabattrettung oder Rabattschutz reguliert wurden, schein keine gute idee zu sein, weil dadurch alte "Leichen aus dem Keller zu Tage gefördert werden"......

    Bezugnehmend auf die Ausgangsfrage: es scheint immer mehr "Sondereinstufungen" der einzelnen Anbieter zu geben, deren (positive) Auswirkungen man nicht zum neuen Anbieter mitnehmen kann!

    Jetzt bin ich doch neugierig geworden. Auch durch den Screenshot. Die H24 gibt es ja auch schon länger und hat viele Kunden, da sollte so ein Online-Angebot schon ausgereift sein. Hilfreich wäre es natürlich wenn man solche Einblicke in den Ablauf (Screenshot) schon vom Anbieter bekommen würde....

    Was bei der "normalen" HUK noch nervt: die senden die neue Beitragsrechnung immer erst in den letzten Novembertagen aber ohne Absendedatum. Wenn man dann mit einer Preiserhöhung innerhalb 4 Wochen in die HUK-Bude pilgert, versuchen sie es erst immer mit "die Wechselfrist endet im November" und man kann dann nicht beweisen wann man die Erhöhung bekommen hat. Wann verkündet die H24 die aktuellen Jahresrechnungen normalerweise?

    Das Thema nimmt noch mal Fahrt auf ;)

    Wenn die Schaden-Kosten-Quote gering ist, wie bei der H24, heisst das doch, die sind "geizig" bei der Schadensabwicklung, was dann eher meine Unfallgegner betrifft. Ich bekomme davon doch nichts mit! Oder sehe ich das falsch?

    Eigentlich habe ich mit der Online-Abwicklung auch keine Probleme, aber manche Dinge lassen sich schriftlich eben nicht so gut lösen wie mündlich bzw. vor Ort. Beispiel: Versicherungsverträge bzw. Autos "über Kreuz" tauschen und solche "Tricks" kann die "HUK-Bude und die Ecke" doch schneller als das "Online-Interface" 8). Dann muß ich wohl vorher noch alles "in Ordnung bringen" und dann wechseln......