disagio

  • Guten Abend ,


    wie ist es eigentlich mit dem Disagio, ich habe gelesen , das es nicht als Bearbeitungsgebühren anzusehen ist.
    Sondern als vorraus gezahlte Zinsen.
    Hat man da auch irgendwelche Möglichkeiten was einzuforden??


    Mit freundlichen Grüßen
    Fabian

  • Disagio, heute eher selten, ist in der Tat eine vorweg genommene Zinszahlung.
    Wird der Vertrg, aus welchen Gründen auch immer, vor Laufzeitende aufgehoben, muss der Darlehensgeber den nicht verbrauchten Anteil erstatten.

    • Offizieller Beitrag

    Hat man in der Regel aus steuerlichen Gründen gemacht, da das Disagio in der Steuer entsprechend als Werbungskosten berücksichtigt werden konnte.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager