Stornierung Pauschalreise

  • Guten Tag!
    Ich bin mir aktuell ziemlich unsicher, was ich hinsichlich eines für die Sommerferien (Juni) gebuchten Pauschalurlaubes (EU-Ausland) tun soll.
    Meine Überlegungen dazu:
    In allen Beiträgen heißt es, dass Pauschalurlauber gebuchte Reisen kostenlos stornieren können (falls der Anbieter das nicht von sich aus tut), wenn seitens des Auswärtigen Amtes eine weltweite Reisewarnung ausgesprochen wurde(„unvermeidbares, außergewöhnliches Ereignis" gem. BGB). Wie lange diese noch vorliegen wird, weiß man natürlich nicht. Was passiert jedoch, wenn ein Reiseveranstalter trotz Sicherungsschein § 651 r Abs. 4 BGB die geleisteten Zahlungen nicht oder nicht komplett erstatten kann, weil die Einlagensicherung nicht ausreicht oder er gar bereits vorher Konkurs anmelden muss? Der Anbieter der von mir gebuchten Pauschalreise ist bis zu 110 Mio. Euro versichert (Hauptsitz in Spanien). Macht es ggf. doch Sinn, die gebuchte Reise beizeiten selbst zu kündigen, um den finanziellen Verlust auf die Stornogebühren zu beschränken? Natürlich will ich den Urlaub im Idealfall antreten, aber andererseits auch etwaige finanzielle Verlust so gering wiemöglich halten. Danke, ad1967

  • Entscheidend ist die Lage im Juni, ob es dann noch höhere Gewalt, die zum kostenlosen Rücktritt berechtigt, gibt. Nur dann darf man den Reisevertrag ohne Stornierungskosten kündigen (§651h BGB). Anders ist es, wenn der Reiseveranstalter ein kostenloses Stornorecht bereits eingeräumt hat. Ansonsten fallen Stornokosten an.


    Kann die Insolvenzversicherung des Veranstalters nicht alle Reisenden vollständig entschädigen, muß der Staat einspringen, da er es versäumt hat, die Reiseveranstalter zu verpflichten, eine unbegrenzte Deckung abzuschließen, wie es in der Europ. Reisereichtsrichtlinie vorgesehen ist.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Guten Abend und vielen Dank für Ihre Einschätzung! Ja, ich werde wohl bis Juni abwarten und die Lage beobachten.
    Aber es bleiben Zweifel:
    - Wofür soll der Staat alles einspringen?
    - Wie lief das denn beim Konkurs von Thomas Cook / Neckermann ab (wenn auch aus ganz anderen Gründen)? Da hat die Absicherung auch nicht ausgereicht und nach meiner Kenntnis haben vielen Kunden Verlust gemacht.
    Letztendlich wäre es gut zu wissen, was 110 Mio Absicherung eigentlich bedeuten, die Zahl ist abstrakt. Hilfreich wären Vergleichwerte anderer Veranstalter.

  • 'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Noch steht auf der Internetseite des Veranstalters, dass die Reise im Juni/Juli stattfindet. Die weltweite Reisewarnung des AA besteht vorerst nur bis "mindestens Ende April". Demnach gelten also ganz normal die AGB des Veranstalters und die darin verzeichneten Stornogebühren. Das kann ich soweit schon nachvollziehen, auch wenn ich glaube, dass sich die Situation bis in den Sommer hinein nicht signifikant ändern wird, insbesondere für Auslandsreisen. Aber eine rechtliche Handhabe habe ich eben vorerst nicht. Ich werde die Lage beobachten und Ende Mai eine Entscheidung treffen - wenn mir diese nicht vorher abgenommen wird.

  • Abwarten ist wohl momentan die beste Option, zumal der Reiseveranstalter ja gewillt ist, zu versuchen, die Reise tatsächlich so zu veranstalten, wie im Vertrag geschuldet. Ob er dies gewährleisten kann, steht in den Sternen. Evtl. wird allerdings das AA die weltweite Reisewarnung einfach verlängern, so dass dir die Entscheidung wahrscheinlich eh abgenommen wird!

    Sei in deinem Tun ein Gott!