Auch ich würde gerne den "einfachen Weg" gehen und mit einer kurzen aber bestimmten Anfrage (per Mail ) ein "Einigungsgespräch" mit der Bank anstreben.
Der Vertrag läuft noch drei Jahre und ich würde eigentlich auch gerne bei der Bank bleiben.
Gibt es rechtliche Probleme (veränderte Fristen etc.), wenn man letztlich schriftlich schon ankündigt, dass man bei Nichteinigung sein Widerspruchsrecht in Anspruch nehmen will?
Für Hinweise und eventl. Erfahrungen mit der Braunschweigischen Landessparkasse / Nord LB diesbezüglich wäre ich sehr dankbar!
Gruß Andy