Hallo,
ich grüße euch alle als Neuling in diesem tollen Forum und möchte meinen Fall auch kurz schildern bzw. eine Frage stellen.
Nachdem auch wir den Joker über eine Anwaltskanzlei (mit RSV) gezogen haben, hat der Darlehensgeber nunmehr, nach anfänglicher Ablehnung mit einem Angebot "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" reagiert. Er bietet an, den (noch 8 Jahre) laufenden Dahrlehensvertrag insoweit anzupassen, dass er einen Festzins von 2,05% p.a. (bisher 3,85%) anbietet und auf 70% (anfänglich 50%) der Vorfälligkeitentschädigung verzichtet.
Meines Erachtens ist dies jedoch der Knackpunkt: Mit diesem Angebot will sich der Geldgeber das Risiko der Rückabwicklung ersparen, nötigt uns jedoch, hier hierfür letztlich nochmal 7.500 euro ( = 70%) abzudrücken.
Eigentlich hätte ich ja keine Veranlassung mir diesen günstigeren Zinssatz zu erkaufen, denn die Ersparnis liegt ja vielmehr auf der anderen Seite, die sich die (mögliche) Rückabwicklung erspart.
Meine Frage also: Gibt es Erfahrungswerte, dass bei weiterem Vorgehen auch auf die restlichen 30% verzichtet wird oder sollte man - zur Vermeidung langwieriger Instanzenwege bei diesem Angebot zustimmen? (Oder vielleicht bis zum 23.02. warten, da dann ja wohl wieder ein BGH-Urteil ansteht - s.o.).
Dahrlehensgeber ist übrigens eine große Bausparkasse.
Danke für eure Rückmeldung!