Tausende Euro sparen durch fehlerhafte Widerrufsbelehrung

  • alpenveilchen (Beitrag 924)


    Sie sollten einfach den Gesetzestext, der wie folgt lautet, lesen:


    Bei Immobiliendarlehensverträgen […], die zwischen dem 1. September 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden, erlischt ein fortbestehendes Widerrufsrecht spätestens drei Monate nach dem 21. März 2016, […].

    Was genau möchten Sie mir damit mitteilen?

  • Ich denke es kann sich lohnen. Wenn du seit 2010 schon 120.000,€ zurückbezahlt hast, dann bekommst du eine menge NWE zurück. Es kann sogar sein, dass die Restschuld nach der Rückabwicklung 0,00€ beträgt oder die Bank sogar etwas zurückzahlen muss. Um das festzustellen müsste man die genaue Daten haben. Du kannst aber den kostenlosen Rechner unter:


    http://widerruf-rueckabwicklung.jimdo.com/


    herunterladen und deine Daten eingeben. Dann siehst du wie die Sache aussieht. Da bekommst du die jetzige Restschuld und die Restschuld, die sich nach der Rückabwicklung ergibt angezeigt.


    Was die Kosten angeht, die trägt immer der, der das Verfahren verliert. Wenn man mit der Forderung nicht übertreibt und die WBR falsch ist (das ist übrigens Voraussetzung) dann kann man die Kosten recht gut im Griff halten.


    Dies ist meine persönliche Meinung dazu, keine Beratung.

  • zu 'alpenveilchen' v. 04.06.2016



    Sie sprechen in Ihrem Beitrag davon, der Vertrag müsse nach dem 01.11.2002 geschlossen worden sein. Das Widerrufsrecht erlischt aber für alle Verträge, die in der Zeit vom 01.09.2002 bis zum 10.06.2010 geschlossen wurden.

  • zu 'alpenveilchen' v. 04.06.2016



    Sie sprechen in Ihrem Beitrag davon, der Vertrag müsse nach dem 01.11.2002 geschlossen worden sein. Das Widerrufsrecht erlischt aber für alle Verträge, die in der Zeit vom 01.09.2002 bis zum 10.06.2010 geschlossen wurden.

    Nur ein "fortbestehendes" Widerrufsrecht erlischt für ab dem 01.09.2002 geschlossene Verträge. Es muss also zunächst geprüft werden, ob das Widerrufsrecht überhaupt zum jetzigen Zeitpunkt noch besteht. Wie dargestellt gilt das bei Immobiliardarlehensverträgen nur eingeschränkt, weil die 2002 eingeführten Regelungen Übergangsfristen vorsahen.

  • Nochmals zur Frist 20.6./21.6.:


    • Fest steht, dass die Ausschlussfrist nur für vor dem 11.6.2010 abgeschlossene Verträge gilt.
    • Aus Gründen der Vorsicht sollte man davon ausgehen, dass
      • es für die Rechtzeitigkeit des Widerrufs hierbei auf den Zugang ankommt (also ggf. rechtzeitige Absendung nicht ausreichen könnte) sowie
      • dass die Frist ggf. schon mit Ende des Montag 20.6. abläuft (und es - so eine z.B. von Prof. Omlor vertretene Auffassung - bereits mit Beginn des Dienstag, also 21.6.2016 um 0:00 Uhr - zu spät sein könnte).
      • Ich würde des Weiteren davon ausgehen, dass schlimmstenfalls*) alle vor dem 11.06.2010 geschlossenen Verträge betroffen sein könnten, auch wenn das Gesetz "ab 1.9.2010" aussagt.
    • Daraus leiten wir z.B. in dem anwalt24-Artikel http://www.anwalt24.de/beitrae…ief-fuer-widerrufsjoker-1 die Empfehlung ab: bei (allen) vor dem 11.6.2010 abgeschlossenen Verträgen den Widerruf so zu erklären, dass der Zugang des Widerrufs spätestens am Montag, 20.6.2016 um spätestens 14 Uhr nachgewiesen werden kann. Ob es ggf. auch reicht, wenn z.B. im Extremfall bis zum Ablauf des 21.6.2016 23:59 Uhr die Absendung abgeschlossen ist, sollte man m.E. nicht ohne Not austesten. Vermutlich wird es irgendwann dazu Rechtsprechung geben - wenn diese aber zu Ungunsten der weiten Auslegung der Frist ausfällt, hat man ggf. alles verloren, weil man einen Tag bzw. . eineinhalb Tag zu lange gewartet hat.

    *) Man sollte nicht vergessen, dass ein Recht nicht nur durch Zeitablauf (Verjährung oder wie hier: gesetzliche Erlöschensfrist) verloren gehen kann, sondern auch wegen "Treu und Glauben". Man muss kein Prophet sein, um vorhersagen zu können, dass von Bankenseite das Argument kommen wird, dass ein Widerrufsrecht, das ggf. nicht am 21.6.2016 "erlischt", gleichwohl nicht mehr ausgeübt werden kann, weil angeblich das Recht verwirkt sei oder eine unzulässige Rechtsausübung vorliegt. Wenn also z.B. bei einem Vertrag aus 2000 ein Haustürgeschäft vorlag und aus diesem Grund - Haustürwiderrufsrecht - noch ein nicht verjährtes Widerrufsrecht bestehen könnte, wird ggf. argumentiert werden, ein Widerruf sei zwar formal nicht durch die Erlöschensregelung ausgeschlossen, aber nach Treu und Glauben.


    M.E. sollten hier in diesem Forum gegebene Empfehlungen dem Vorsichtsgedanken folgen. Ich denke, dass Sie @alpenveilchen und @RAe KQP dem zustimmen können - Ihre hochinteressante Diskussion ändert daher m.E. an der Praxisempfehlung, lieber 'auf Nummer sicher zu gehen', nichts.


    Disclaimer: Ohne jede Gewähr! Unter Ausschluss jeglicher Haftung.

    Mit freundlichen Grüßen


    Leif Holger Wedekind

  • Hallo an Alle,


    ich wollte mal nachfragen, ob jemand aktuell am Suchen einer Anschlussfinanzierung nach den neuen Wohnimmobilienkreditrichtlinie ist/war. Könnte es da mittlerweile zu Schwierigkeiten kommen?


    Unser Gerichtstermin wurde in den August verlegt. Auf der Suche nach einer neuen Bank, habe ich bis jetzt immer die Info erhalten, doch diesen Termin abzuwarten und erst wenn wir wirklich aus dem bisherigen Kredit rauskommen, wird einer neue Bank aktiv. Wie habt ihr das dann mit einem eventuellen neuen Angebot der bisherigen Bank gemacht und das Angebot abzuwägen, ob es ein Gutes ist ggü. einer anderen Bank? Des Weiteren wird bei einigen Banken der ursprüngliche Kaufpreis für die Ermittlung des Beleihungswertes genommen. Bei unserem Objekt allerdings ist der Bodenwert gestiegen und wir haben noch weiter investiert, sodass das Objekt jetzt mehr Wert hat, als der damalige Kaufpreis. Konntet ihr das lösen?

  • Hallo und guten Tag,



    ich habe zum Thema in diesem sehr seriösen Forum schon viel über echte
    und unechte Abschnittsfinanzierungen gelernt, meinen speziellen Fall
    jedoch nicht besprochen gefunden, sodass ich kurz vor Toresschluss noch 2
    kleine Fragen stellen möchte:
    Ende der 80er haben wir bei der PSD ein Baudarlehen mit variablem
    Zinssatz abgeschlossen; 2005 dann fand ich (leider), dass es günstig
    wäre, auf Festzins umzusteigen. Der neue Vertrag bestand aus einem eher
    formlosen Blatt, auf dem die neuen Konditionen aufgelistet waren (ohne
    Widerrufsbelehrung). Als die Zinsen dann gegen Null rauschten, hat man
    uns natürlich nicht mehr vom Haken gelassen. Das sieht für mich zwar
    nach einer unechten Abschnittsfinanzierung aus - aber ich bin halt kein
    Fachmann. Nur um mich hinterher nicht ärgern zu müssen: kann ich den
    Fall beruhigt zu den Akten legen?



    Zweite Frage: die Kosten einer Gerichtsverhandlung sollen bei dieser
    Thematik enorm sein und leicht eine 5stellige Summe erreichen. Stimmt
    das?



    Ich bedanke mich schon mal im Voraus mit freundlichsten Grüssen
    JW aus W

  • Hallo zusammen,


    läuft die Frist am 22.06.2016 auch für Verträge ab, die nach 2010 geschlossen worden sind? Ich habe zwei Darlehen, die in 2011 abgeschlossen wurden.


    Vielen Dank!


    Grüße
    AL


    Die Frage hat sich bereits erledigt. Ich habe die Antwort gefunden!

  • Guten Abend,


    unseren Vertrag haben wir durch einen hier genannten Anwalt prüfen lassen. Widerruf wäre möglich.
    Das Darlehen läuft bei der ING.


    Nun ist das Problem, dass wir bisher diverse Anfragen zu einer Finanzierung gemacht haben und leider alle abgelehnt wurden, als wir gesagt hatten, dass wir den Widerruf bei unserem aktuellen Darlehensgeber nutzen wollen.
    Auch die hier vorgeschlagenen Vermittler Interhyp und Dr. Klein haben abgelehnt. Ebenso, ComDirekt, Commerzbank, Volksbanken, Sparkasse, Debeka. Es wurde noch nicht einmal unsere Bonität geprüft. Wir haben nicht mal einen Beratungstermin bekommen, bzw. wurde dieser, durch die Bank nach ein paar Tagen wieder abgesagt.
    Es hat den Anschein, als haben sich die Banken abgesprochen!?
    So wie es aussieht werden wir wohl die letzten 4 Jahre bei unserem Darlehen bleiben ....


    Vielleicht hat ja noch jemand einen Geheimtipp, wo man noch ein Darlehen bekommen kann.


    Gruß, Louisdor!

  • zu 'Guenter58' (935)


    Welche Verjährung wollen Sie stoppen? Bevor Sie den Widerruf nicht erklärt haben, läuft gar keine Frist für die Verjährung Ihrer Ansprüche aus dem Rückgewährschuldverhältnis. Diese entstehen erst mit dem Widerruf und verjähren sodann in 3 Jahren.
    Der Gesetzgeber hat eine Frist bestimmt (21.06.2016), bis zu der der Widerruf von sog. Altverträgen (Verträge vom 01.09.2002 - 10.06.2010) möglich ist. Versäumen Sie diese Frist, können Sie die sog. Altverträge nicht mehr widerrufen. Ob Sie selbst den Widerruf gegenüber der Bank erklären oder ein Anwalt für Sie, ist für die Wirksamkeit des Widerrufs ohne Belang.

  • Guten Abend,


    wir erwägen den Widerruf unserer Baufinanzierung bei der QUELLE-Bausparkasse (Modell BaufiQuick - vorfinanzierter Bausparvertrag) aus dem Jahr 2003, da die Widerrufsbelehrung wegen der verwendeten "frühestens-Belehrung" fehlerhaft ist.


    Mit welchen ungefähren Rechtsanwalts- und Gerichtskosten müssten wir im Falle der Ablehnung des Widerrufs durch die heutige BSQ Bauspar AG rechnen?


    Woran wird eigentlich der Streitwert bemessen, an der Bausparsumme oder am Nettodarlehensbetrag?

  • zu 'Louisdor':
    Wenn man eine seit langem die gleiche Hausbank hat und nicht bei ihr widerrufen muss, ist dies doch ein Ansprechpartner, der nicht so schnell nein sagt. Dr. Klein hat uns auch trotz Hinweis auf Widerruf ein Angebot gemacht.
    Vielleicht gibt es auch eine Versicherung oder Bausparkasse, die schon länger Vertragspartner ist.


    Viel Glück!!!

  • zu 'hightower' (983)


    Ihre Fragen kann mit den von Ihnen (nur) gemachten Angaben Niemand beantworten. Bei einer Ablehnung des Widerrufs durch die Bauspar AG müssen Sie mit keinen Kosten rechnen, wenn Sie gegen die Bauspar AG nicht weiter vorgehen. Auch Ihre Frage, wonach sich der Streitwert bemisst, kann so nicht beantwortet werden. Insoweit kommt es wesentlich darauf an, was von Bauspar AG gefordert wird (nur Zahlung eines bestimmten Betrages oder zusätzlich bspw. auch Löschung der Grundschuld). Mit der Frage der Höhe des Streitwerts haben sich bereit mehrere Oberlandesgerichte und auch der BGH beschäftigt. Entscheidend dürfte sein, wie das für Ihren Fall zuständige Gericht den Streitwert bemisst.

  • keine Kosten ? Irgendwo hatte ich gelesen, dass u.U. die Bank/Bausparkasse sich auch einen Anwalt zwecks Abwehr nehmen kann - und der Unterlegene (u.U. auch der Widerrufende) müßte dann die RA-Kosten der Bank tragen ? !

  • Hallo zusammen,


    der begründete Widerruf - es gibt mehrere, auch bereits vom BGH entschiedene Fehler - wurde von meiner Bank offenbar nicht gelesen und mit einem Standardbrief abgelehnt.
    Hauptargument: OLG Düsseldorf 21.01.2016 zum Thema Rechtsmissbrauch.


    Ist nun Rückzug angesagt ?

  • zu 'Guenter58' (996)


    Auf der Seite der Stiftung Warentest wird berichtet, dass die LBBW wohl vereinzelt Feststellungklage gegen die einen Widerruf erklärenden Darlehensnehmer mit dem Ziel erhoben hat, vom Gericht feststellen zu lassen, dass kein Widerrufsrecht (mehr) besteht. Diese Vorgehensweise ist nach unserem Kenntnisstand aber nur von der LBBW bekannt.

  • @'RAe KQP´ (995)


    Zunächst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort.


    Ich gehe fest davon aus, dass die BSQ Bauspar AG den Widerruf ablehnen wird und wir den Klageweg beschreiten müssten.
    Eventuell helfen ja ein paar Eckdaten: Restschuld momentan ca. 100.000 EUR, der zu erwartende Vorteil bei Berechnung nach BGH mit Nutzung von 5 % über Basiszinssatz etwa 60.000 EUR, bei 2,5 % etwa 30.000 EUR.


    Ich rechne mindestens mit einer Klage bis zum Landgericht.


    Können Sie den zu erwartenden Kostenrahmen etwas abstecken?