alpenveilchen (Beitrag 924)
Sie sollten einfach den Gesetzestext, der wie folgt lautet, lesen:
Bei Immobiliendarlehensverträgen […], die zwischen dem 1. September 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden, erlischt ein fortbestehendes Widerrufsrecht spätestens drei Monate nach dem 21. März 2016, […].
Was genau möchten Sie mir damit mitteilen?