@Ocatvian:
Das gleiche Schreiben habe ich auch bekommen. Nur, dass dafür erstmal eine erste und zweite Fristsetzung durch mich erfolgen musste, die BDK dem widersprochen hat, wonach ich wiederum die Schlichtungsstelle der Bank eingeschaltet habe, nach weiterem Widerspruch der BDK habe ich ein Mahnverfahren über das Amtsgericht eingeleitet, nach erneutem Widerspruch eine Klage eingereicht und als hier eine Begründung erforderlich war, habe ich sogar einen Anwalt eingeschaltet. Und siehe da, die BDK schickt mir doch tatsächlich jetzt (!!!) auch dieses Schreiben (obwohl diese doch vorher auf all meine Schreiben der Rückzahlung widersprochen hat). Mit heutiger Post habe ich dann endlich auch eine Unterlage erhalten, wo ich meine Bankverbindung mitteilen soll. Ich bleibe weiterhin gespannt, ob und wann die Rückzahlung erfolgen wird.
Ich finde es echt eine Frechheit. Wer nicht den Mut hatte, eine Klage einzureichen oder einen Anwalt einzuschalten, bleibt auf den Bearbeitungsgebühren sitzen. Wahrscheinlich spart sich so die BDK viele Rückzahlungen.