Leider ist mein Vater nach längerer Erkrankung gestorben. Zwei Jahre vor seinem Tod hat er für seine damilige Freundin eine Eigentumswohnung gekauft, die er zu 3/4 bar bezahlt hat, weil ihm seine Lebensversicherung ausgezahlt wurde. Für den Rest der Kaufsumme hat er einen Kredit aufgenommen, der noch etwa sieben Jahre lang läuft. Mein Vater hat sich und seine damalige Partnerin jeweils zur Hälfte ins Grundbuch eintragen lassen. Die Schenkung selbst wurde nicht schriftlich festgehalten. Zusammen gewohnt haben die beiden nie.
Einen Monat vor dem Tod meines Vaters hat er sich von ihr getrennt, weil die Frau ihm Geld gestohlen hat. Mein Vater hat sie deshalb auch noch bei der Polizei angezeigt, aber wir haben bislang nicht gehört, was daraus geworden ist.
Für meine Schwester und mich ist das natürlich alles furchtbar - mal ganz abgesehen von der tiefen Trauer um unseren Vater und unserem Schmerz, dass diese Frau ihn so verletzt hat. Weiß jemand, ob wir als alleinige Erben diese Schenkung wegen groben Undanks anfechten können? So, wie ich § 530 BGB Absatz 2 verstehe, ja wohl eher nicht, oder was bedeutet "am Widerruf gehindert hat" in diesem Fall?