Die TFS gilt auch bei NV, da die Kapitalerträge um die TFS geschmälert werden. Insoweit ist 1 falsch und auch der Pauschbetrag fehlt. s. Zeile 42 NV-Antrag und Erläuterung oberhalb Zeile 40.
Ich wollte nur darauf hinweisen, dass der tatsächliche steuerfreie Betrag höher als der Grundfreibetrag ist , was Du ja auch dargestellt hast.