Noch in 2014 heiraten?

  • Dringende Frage:


    Guten Tag, es geht darum, ob meine Verlobte und ich unsere Heirat noch nach 2014 vorverschieben sollten, um vom Ehegattensplitting zu profitieren.
    Die Ausgangslage:
    Sie: 29, Ingenieurin seit 2 Jahren, gehaltbrutto 60k+€, Steuerklasse 1
    Ich: In 2014 noch Student, ab Jan2015 Ingenieur mit brutto 55k€


    Ich habe gelesen, dass eine Heirat in 2014 viel bringen würde, da dann das Gehalt meiner Gattin auf uns beide aufgeteilt wird, eine niedrigere Steuerklasse angewendet wird und daher einige Tausend € weniger Steuern anfallen.


    können Sie mir das bestätigen?


    Vielen Dank für Ihre schnelle Hilfe,

  • Wir müssen das recht schnell wissen, um die notwendigen Dokumente aus einem anderen Land zu beschaffen und zu übersetzen und den Stress tun wir uns nur an, wenn das wirklich Geld bring am Ende ;)


    Daher vielen Dank für Antworten!

    • Offizieller Beitrag

    Rechnet es doch einfach mal aus :)


    https://www.bmf-steuerrechner.de/


    Ich würde sagen das eine Hochzeit aus finanzieller Sicht durchaus sinnvoll wäre, nur ob ihr noch alle Unterlagen rechtzeitig und noch einen Termin bekommt ... das steht natürlich auf einem anderen Stern.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Das habe ich mir auch schon durchgerechnet und wir waren sehr überrascht vom Ergebnis.
    D.h. wir werden es versuchen noch in 2014 hinzubekommen

  • Auch von mir herzlichen Glückwunsch!!!


    An dieser Stelle möchte ich auf den Steuertipp Nr. 10 im Finanztip-Newsletter hinweisen:


    Zitat

    10. Hochzeit: Schnell noch „Ja“ sagen - Der schönste Tipp zum Abschluss: Wer bis zum 31. Dezember noch standesamtlich heiratet, kann die gemeinsame Veranlagung für das ganze Jahr 2014 in Anspruch nehmen – und so noch rückwirkend vom Ehegattensplitting profitieren. Durch eine geschickte Steuerklassenkombination können Ehepaare ihr Nettoeinkommen steigern und so später mehr Elterngeld, Arbeitslosengeld oder Krankengeld erhalten.


    Quelle: http://www.finanztip.de/finanztip-e-mail/KW2014-45.html

    • Offizieller Beitrag

    Wenn wir schon bei diesem Thema sind und es mich voraussichtlich auch betreffen wird.


    Ich habe im Internet gelesen, das eine Änderung der Steuerklassen zur Erhöhung des Elterngeldes mindestens 7 Monate vor Geburt des Kindes durchgeführt sein muss, da es sonst bei der Berechnung des Elterngeldes nicht akzeptiert wird.


    Kann mir hier jemand weiterhelfen?

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Henning. Das mit den 7 Monaten stimmt. Es wird der Steuerabzug vom Bruttoeinkommen gezogen dessen Steuerklasse am längstsn gegolten hat. Das ist insofer ein Problem als frau die Schwangerschaft erst nach 6-8 Wochen bemerkt und msn dann schnell sein muss um noch zu wechseln.


    Bei uns hat ein Wechsel von 4:4 nach 3:5 wo sie die 3 hatte immerhin 150 eur mehr Elterngeld gebracht. Das ist aber natürlich individuell verschieden.

  • Erschwerend kommt hinzu dass die 7 Monate bis zum Mutterschutz erreicht werden müssen. Man kann aber die Einberechnung des Mutterschaftsgeldes in die Elterngeldberechnung beantragen. Dann hat man mehr Zeit um auf 7 Monate zu kommen.


    Um sicher zu gehen sollte man wohl ab Kinderwunsch die Steuerklasse wechseln um sicher zu sein die Frist einzuhalten

  • Das wiederum gilt nur wenn deine Frau Angestellte ist und Mutterschaftsgeld beziehen wird. Ist sie Beamtin bekommt sie ihre Besoldung bis zur Geburt und muss die Steuerklasse somit erst 7 monate vor Geburt haben und nicht 7 monate vor Mutterschutz/Mutterschaftsgeld.


    Und wems nicht klar ist. Die Steuerlast eines Ehepaares ist nach Steuererklärung immer optimal. Durch die Steuerklassenwahl kann man der Frau mehr Netto bescheren was mehr Elterngeld zur Folge hat und eine höhere Steuerrückzahlung nach der Steuererklärung. Man leiht dem Staat Geld und bekommt mehr Elterngeld. Wer sich das unterjährig leisten kann sollte das auf jeden Fall machen. Denn mit der Steuererklärung kriegt man zu viel gezahltes zurück.