Guten Morgen,
nach meinem zweiten Schreiben an die Voba, die Erstattung der Geldbeschaffungskosten in Höhe von 3.700 Euro betreffend kam nun die Antwort, dass die Bearbeitung noch ca.4 Wochen dauern würde. Mit dem Zusatz: "Natürlich sollen Ihnen hierdurch keine Nachteile entstehen. Deshalb werden wir uns Ihnen gegenüber bis zum 31. Januar 2015 nicht auf Verjährung etwaiger Rückerstattungsansprüche berufen"
Ist das so in Ordnung und ist das wasserdicht, die Einschaltung des Ombudsmanns bzw. einer Klage betreffend? Oder sollte ich den Ombudsmann bereits jetzt einschalten?
Danke für Hilfe und viele Grüße
CH