Widerruf Kredit mit Restschuldversicherung

  • Habe 3. Kredit Verträge Widerrufen die bereits abgelöst wurden.
    Wegen verbundenes Geschäft, Kredit plus Restschulversicherung.
    Diese Kredite sind erst durch die RSV zustande gekommen.
    Bekomme ich auch die geleitsten Zinsen, bei Rückabwicklung zurück?
    Die Vorfälligkeitsgebühren bekomme ich ja zurück.

    Sollte der Darlehensvertrag mit einem anderen Vertrag ein sog. verbundenes Geschäft bilden, sind beide Verträge rückabzuwickeln.
    Der Verbraucher kann dann seine Ratenzahlungen und Gebühren mit Verzinsung zurückverlangen, ohne im Gegenzug das Darlehen samt Zinsen zurückzahlen zu müssen.

  • Hi @concert4,

    das Thema interessiert mich.

    Leider ist mir noch nicht so richtig klar, was dass Ganze für Auswirkungen hat und welche Vorrausetzungen erfüllt sein müssen, um die Zinsen auf die RSV wiederzubekommen.

    Ich habe zumindest zwei CITI-Bank Veträge aus 2003 und 2007 bei denen das fehlerhafte Widerrufsrecht im Kreditvertrag vorhanden ist. Allerdings habe ich hier gerade einen Fight über meinen Anwalt wegen der Bearbeitungsgebühren.

    Kannst Du Deine Erfahrungen dann mal posten ?

    Danke und Gruss

  • Hallo Marcus

    Sparkasse meldet sich überhaupt nicht wegen Widerruf, am Dienstag geht Brief mit allen Unterlagen zum Ombudsmann.
    Deutsche Bank (2 Verträge) nur vertrösten, dies lasse ich mir nicht bieten.
    Ebenfalls geht Schreiben noch zum Ombudsmann raus.

  • Leider nein, bin leider kein Anwalt.
    Bin nur ein Bürger, der sich nicht alles gefallen lässt von den Banken.

  • Ein Zeuge ist nicht erforderlich. Nur die Widerrufsbelehrung ist hier wichtig. Steht drin nichts über das verbundene Geschäft kann du noch heute (auch wenn das Darlehens bereits zurückgezahlt ist) dieses widerrufen.
    Mit der Folge, dass das ganze rückabzuwickeln ist, du bekommst die Prämie für die RSV + Zinsen zurück.
    Ich denke jedoch du musst einen RA einschalten.

  • Das heißt, ich nehme meinen 2003er und 2007er CITI-Bank Vertrag und lasse diese durch meinen RA in Neuberechnung bringen, weil die Widerrufsklausel jeweils ungültig resp. fehlerhaft war ?

    Wenn die Never-Ending-Story der BG durch ist, werde ich dies auf jeden Fall in Angriff nehmen...

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