Hallo, wie verhält es sich wenn im Zuge einer Trennung einer der beiden Ehepartner die Immobilie und damit auch den Finanzierungskredit übernehmen möchte. Berücksichtigt die Bank (z.B. die Ing) bei der Bonitätsrechnung grundsätzlich auch eine Untervermietung einzelner Zimmer? (Beispielsweise aus der ehelichen Wohnung eine WG machen).
Details: Der Kredit besteht noch auf gut zwei Dritteln des Kaufpreises, die übernehmende Person verfügt über den weitaus größeren Anteil des ursprünglich berechneten Haushaltsnettos.
Danke schön und liebe Grüße, M.