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PKV

  • sven_Franz
  • 27. November 2020 um 12:17
  • Erledigt
  • sven_Franz
    Finanztip Fan
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    1
    • 27. November 2020 um 12:17
    • #1

    Hallo,

    einmal in der PKV ist es schwer wieder herauszukommen. Um in die gesetzliche zurückzukommen muss mein Einkommen unter TEUR 63 liegen. Gibt es hier eine Möglichkeit nicht mein alleiniges Einkommen heranzuziehen, sondern analog der Steuerberechnung das gemeinsame Familieneinkommen und das dann dividiert durch 2?

    Vielen Dank. Vielleicht gibt es ja irgendwo ne Gesetzeslücke oder Interpretationsspielraum

  • chris2702
    Gast
    • 27. November 2020 um 13:10
    • #2

    sven_Franz du kannst auch die Schuhgrößen deiner Mutter und Großmutter addieren und mit 1000 multiplizieren und hoffen unter 63.000 rauszukommen. Aber irgendwelche "Ich bin reich aber meine Frau ist arm - gemeinsam sind wir mittel" Spielchen gibt es nicht.

  • Referat Janders
    Finanzgenie (Ehrenmitglied)
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    14.932
    • 27. November 2020 um 13:38
    • #3

    Hallo.

    Das SGB IV ist nicht das EStG und umgekehrt. Da gibt es keine Möglichkeit analog gemeinsamer Veranlagung.

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