Photovoltaik-Steuer auf Solarstrom von Ines Rutschmann vom 13. März 2020

  • Der Strom aus der PV Anlage wird ca. zu 50 % bis 60 % ins Netz eingespeist . Der Rest ist Eigennutzung. Kann man anstatt der lineraren AFA über 20 Jahre auch einen Investitionsabzugsbetrag von 40 % nutzen sowie 20 % Sonderabschreibung vor Inbetriebnahme der Anlage.

  • Ja, richtig. Die Steuern wurden ausführlich erklärt. Es wurde jedoch nur auf die lineare AFA über 20 Jahre hingewiesen. Meine Frage war: Kann man im Jahr vor der Installierung einen Investitionsabzugsbetrag von 40 % auf die Netto Anschaffungskosten vornehmen um das zu versteuernde Einkommen deutlich zu senken. Natürlich verringen sich in der Folge die AFA Beträge für die weiteren Jahre. Aber kurz vor der Rente ist das Einkommen noch hoch, so dass die steuerliche Entlastung groß wäre. In den Folgejahren als Rentner ist der Grenzsteuersatz dann deutlich niedriger.


    Die konkrete Frage lautete dann: Sind die Voraussetuzungen für den Investitionsabzug gegeben, wenn ca. 50 % des erzeugten Stromms eingespeist wird und der Rest selbst verbraucht wird.

  • Haufe meint dazu: "Der Investitionsabzugsbetrag soll ab 2020 von bisher maximal 40 % auf maximal 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten erhöht werden.

    (...) Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2019 beginnen, reicht es aus, wenn die betriebliche Nutzung mehr als 50 % betragen wird. Die mehr als 50 %ige Nutzung ist nicht wirtschaftsjahrbezogen zu prüfen, sondern für den gesamten Zeitraum zwischen Anschaffung und Ende des Folgejahres." https://www.haufe.de/finance/h…k_PI20354_HI13951246.html


    Da Du von "ca. 50 %" sprichst, könnte es also spannend werden. Die stromfressende adventliche Dekobeleuchtung sollte vielleicht lieber aus bleiben dieses Jahr... ;)