Restschuldversicherung zurückfordern

  • Am Freitag läuft die easyCredit gesetzte Frist ab....wenn dann keinerlei Reaktion bzgl. RSV erfolgt sein sollte, geht wieder ein MB raus!


    heute kam dann - wider Erwarten - tatsächlich die BG inkl. Zinsen auf meinem Konto eingeflogen - jetzt muss ich nur den Antrag auf Erlass des MB aus der Welt schaffen :)


  • boah ey.. wir wollten doch erst 2015.. :rolleyes: und dann alle geballt.. jetzt, mache ich mit über die festtage wieder nur `nen kopf.. :whistling: du sollst dir das gold (und die jagd darauf) doch einteilen: mehr, gibt es dann erst einmal wohl eher nicht :D:D

  • Wilkommen im Club :thumbup: , habe gestern das selbige getan und meine Vetragsunterlagen der Santander Bank zur Prüfung an die VZHH geschickt.
    Heute habe ich eine Email bekommen mit dem Hinweis ,die angelegenheit könnte erst Mitte 2015 bearbeitet werden wegen personellen Umstrukturierungen :/ .


    Bleibt uns nix anderes übrig als abzuwarten.


    Grüße



    Mhhhh, meinst Du es gibt Alternativen ? Bis Sommer wollte ich eigentlich nicht warten. Da habe ich keine Ruhe zu. :saint:


  • boah ey.. wir wollten doch erst 2015.. :rolleyes: und dann alle geballt.. jetzt, mache ich mit über die festtage wieder nur `nen kopf.. :whistling: du sollst dir das gold (und die jagd darauf) doch einteilen: mehr, gibt es dann erst einmal wohl eher nicht :D:D



    Ich kann einfach nicht anderes, es juckt und zwickt, und wer weiß, wie lange es die TARGO noch gibt ;) (justkidding)


    Aber naja, wie @akigo schon schrieb, leider dauert das bei der VZHH wohl bis Sommer...da habe ich keine Zeit und Lust zu... :thumbdown:


  • So sehe ich das auch. Im besten Fall ist der Kredit bereits abgezahlt/abgelöst.


    Hi @all, nun trifft man sich hier wieder, puuuuuhhhhhhh mir schwirrt der Kopf , ich habe alles - wirklich alles gelesen inkl. der Links, sehe aber noch nicht durch, geht es nur um Immobilienkredite oder auch um Konsumkredite darüber habe ich nichts lesen können oder habe ich es überlesen . Wenn es so ist das es sich um ein Formfehler handelt dann lass ich mir natürlich die Knete auch nicht entgehen , Der Kampf geht weiter - lets go!!!!!


  • Meine 3 Kredite der Citibank/Targobank mit RSV haben die gleiche nebulöse Widerrufsbelehrung :thumbup:

  • Liebe Doris, es gibt im www einige Anbieter, die Deine Veträge vorab kostelos prüfen, frag einfach mal Tante google danach. Ich glaube, als Laie kann man das einfach nicht selber herausfinden. Und ich würde (meine persönliche Meinung) das auch nur für bereits abgezahlte Kredite einfordern


    Hallo Jagi,


    hab ich gestern noch gemacht mit einem Vertrag aus 2008... :) Bin ja gespannt, was die sagen.

  • Hallo miteinander,
    wie ich ja gestern schon bei "Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern" geschrieben hatte, ist das Thema "Restschuldversicherung zurückfordern" auch für mich die nächste Baustelle für 2015.

    Es ist ein alter CITIBANK Kredit von 2006, in 72 monatlichen Raten normal abgezahlt im Jahre 2011.

    Die Widerrufsbelehrung ist die genau die selbe wie die von "MarcusG" ein paar Einträge zuvor.
    Nur das im Kästchen "Besondere Vereinbarung" am Schluss noch die Ergänzung "Diese besondere Vereinbarung ist gültig bis 30.06.2005".
    Nun meine Frage, hat das einen Einfluss auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung?

    Dank und Gruß
    Silvester

  • Ich habe mal eine grundlegende Frage an die Experten.


    Beispiel: Kredit wird auf Grund fehlerhafter Widerrufsbelehrung angefochten und
    rückgerechnet.


    Jetzt hat man aber einen neuen Kredit aufgenommen, den alten Restkredit mit dem neuen abgelöst.
    Der alte Kredit wird zurückgerechnet,ergo wäre man mit der Zahlung ja eher fertig gewesen.
    Jetzt hat man aufgestockt mit dem neuen Kredit und der neue Kredit ist ja um die Summe erhöht die
    zwischen der Neuberechnung und dem neuen Kredit liegt. Kann daraufhin der neue Kredit angefochten
    werden weil diese Summe ja auf Grund der Neuberechnung nicht in den neuen Kredit hätte einfließen
    dürfen und die Bank Zinsen für ein Darlehen bekommt das ihr nicht zusteht.
    Ferner wäre diese Differenz einmal im Erstvertrag (den angefochtenen) und in dem Aufstockungsvertrag
    vorhanden (also 2mal)
    Das ist wichtig zu wissen, da es alle Folgekredite betrifft, sowohl bei RSV als BG.
    Muss man um die Verjährung zu hemmen auch die neuen betroffenen Kredite hemmen lassen?


    Es ist schwer zu formulieren aber ich hoffe es ist verständlich formuliert.

  • du brauchst nichts zu hemmen, weil das nicht verjährt. Vorausgesetzt die Widerrufsbelehrung ist nicht korrekt.
    Bekommst du von dem ersten die RSV, mit Zinsen versteht sich, erstattet kannst den nächsten sondertilgen.
    Aber wahrscheinlich hat der nächste Kredit auch eine RSV ?
    Gruß

  • Nein, der nächste Kredit hat keine RSV. Das Sondertilgen ist ja nicht gemeint.
    Die Darlehenssumme für das neue Darlehen ist ja um den Betrag höher den ich aus dem Widerruf der RSV
    erhalte. Beispiel 10000 Kredit, 1000 Eure RSV =11000 Rate 500 x 10 Monate =5000
    dann Aufstockung des Kredites auf 10000 = Rest 6000+4000 zur freien Verfügung


    Ohne RSV hätte bei gleicher Rechnung so ausgesehen:
    10000 Kredit, 1000 =10000 Rate 500 x 10 Monate =5000
    dann Aufstockung des Kredites auf 10000 = Rest 5000+5000 zur freien Verfügung


    Das bedeutet das man im neuen Darlehen die Differenz von 1000 nicht hätte finanzieren müssen.


    Das alles mal vereinfacht ohne Zinsen

  • hallo hpg,
    ich habe schon verstanden und deshalb gemeint du könntest mit dem Geld das du eventuel erstattet bekommst
    den nächsten Kredit tilgen (sondertilgen). Ist ja immer möglich bei Konsumentenkrediten.
    Anderes kann ich dir jetzt nich sagen, müsstest du bei RA anfragen.
    Gruß

  • Ich habe mal eine grundlegende Frage an die Experten.


    Beispiel: Kredit wird auf Grund fehlerhafter Widerrufsbelehrung angefochten und
    rückgerechnet.


    Jetzt hat man aber einen neuen Kredit aufgenommen, den alten Restkredit mit dem neuen abgelöst.
    Der…


    Ich habe selber zwei mal aufstocken müssen und die RSV hat sich auf 10 Kilo summiert. (Ohne Zinsen und Weiterfinanzierung)
    Solche Fälle sollten unbedingt durch einen Fachanwalt aufgedröselt werden, weil es für uns Laien einfach zu kompliziert wird.
    Mein jetziger "BG" - Anwalt traut sich da nicht ran. Ich werde mir einen richtigen Fachanwalt nehmen, der meine Belange auch mit Nachdruck vertritt. Einsetzen werde ich entweder meine Rechtsschutzversicherung oder meine BG. Auf keinen Fall werde ich eine "Spezialisierte Kanzlei auf Provisionsbasis"
    einschalten! Die 30-50% Provision ist mir einfach zu fett.

  • Hallo zusammen kurze Frage.


    Ich hatte einen Kredit bei der Citibank mit einer RSV.
    Diese ist eingesprungen und hat einige Monate meine rate bei der bank weitergezahlt weil ich einen Unfall hatte und arbeitsunfähig war was ja auch versichert war bei mir.
    Kann ich obwohl ich diese versicherung inanspruch genommen habe auch die RSV zurückverlangen???


    Vielen Dank schon ma für die Antworten!


    Grüße garf