Restschuldversicherung zurückfordern

  • Hallo Tubikimi,


    meine Klage ist beim Landgericht Bochum anhängig. Ich habe keine Rechtschutzversicherung, um das Kostenrisiko auszuschließen habe ich mich entschlossen mich durch"Vertragswertcheck vertreten zu lassen.
    Diese Kanzlei bekommt aber 50% von der eingeklagten Summe. Dafür ist die 1 und 2 Instanz ( LG und OLG ) für mich Kostenfrei.
    Bis jetzt bin ich zufrieden mit denen. Die Targo hat nach Anwaltbrief die zu erstatttende Summe abgelehnt, 3 Targe später wurde gleich Klage eingereicht (diesen Brief schickt Targo allen die Forderungen stellen)
    Ich warte nun auf ein Gerichtstermin.
    Das LG Bochum gehört zum OLG Bereich Hamm. Dieses OLG hat bisher immer Verbraucherfreundlich geurteilt.

  • Hallo Tiger,
    was fordert eigentlich dein Anwalt von der Targo? Wenn dein Darlehen bereits zurückgezahlt ist ( so wie mein auch)
    willst du wohl die Restschuldversicherung und die Zinsen zurück.
    In meinem Fall ist schon ein Gerichtstermin gewesen, dazu habe ich noch keine Entscheidung.
    Die Targo will jedenfalls nur den Rückkaufswert zurückzahlen und bedient sich dabei mehrerer passender Urteile.
    Was ich nicht verstehe, der BGH hat doch am 18.01.11 eindeutig entschieden. Warum urteilen manche Landes oder Oberlandes Gerichte anders? Kann mir das jemand erklären?
    Ich sitze Tage und Nächte stöbere im Netz und bin immer mehr verunsichert. In meinem Fall müsste auch noch anstatt der vertragliche der marktüblicher Zins berechnet werden. Nach Wegfall der RSV und der Bearbeitungsgebühr ergibt sich eindeutig eine Laufzeit von unter 5 Jahren, hier käme SUD114 in Frage.
    Ich habe in wirklichkeit niemanden mit dem ich darüber diskutieren kann. Mein Anwalt ist wohl auch so eine Flinte.
    Habe bereits mehrere Anwälte dazu per E-Mail angeschrieben, aber da bemühlt sich keiner mir eine Antwort zu geben. Gruß

  • Hallo Tubikimi,
    ich habe heute die Gerichtskosten vom LG in Höhe einer vierstelligen Summe per Post erhalten.
    Diese Rechnung übernimmt Vertragswertscheck.Diese Kanzlei bekommt aber auch 50% von der erklagten Summe.
    Wenn ich den Prozeß verliere, sind für mich keine Kosten entstanden.

  • Nach einem wirksamen Widerruf ist der gesamte Kreditvertrag rückabzuwickeln, es ist nicht nur die Restschuldversicherungsprämie rückzuersatten. Es sind umfängliche Neuberechnungen des gesamten Kredites erforderlich.

  • Hallo Tubikimi, nicht entmutigen oder einschüchtern lassen. Das Gericht hat sicher geklärt:
    1. ob es sich bei dem Darlehen mit RSV um ein verbundenes Geschäft handelte
    2. ob die Widerrufsbelehrung für ein solches Geschäft korrekt war
    3. ob das Darlehen rückabgewickelt werden muss


    Wenn das Gericht entscheidet: (1) ja (2) nein (3) ja
    dann muss rückabgewickelt werden, erbrachte Leistungen müssen einander (verzinst) zurück gewährt werden, Bearbeitungsgebühren fliegen raus, ebenso RSV. Marktzins gilt statt Vertragszins. Wenn jetzt jemand argumentiert, der Kreditnehmer hätte durch die RSV einen Vermögensvorteil gehabt und müsse dieses bezahlen, gilt das für die Bank auch, denn deren Kreditforderungen waren damit auch versichert. Mindestens 50:50 sollte hier aufgeteilt werden, ungerecht genug, wo jeder weiß, dass die überteuerten Versicherungen zu einem Großteil aus Provisionen für die Bank bestehen. In meinem Fall betrug die RSV über 25% der Kreditsumme, obwohl das LG Nürnberg schon 15% für überteuert hält.

  • Eine Frage, damit ich den ganzen Sachverhalt einschätzen kann. Ist es richtig, dass die RSV nur widerrufen werden kann, wenn im Kreditvertrag nichts zum verbundenen Geschäft zu finden ist?
    Habe bei der Volkswagenbank auf "gur Glück" einen Widerruf für einen schon abgelösten Kredit versucht, als Antwort kam, dass der Widerruf nicht möglich sei, da im Vertrag eben auf das verbundene Geschäft hingewiesen wird.

  • es hat sehr lange gedauer mit dem schriflichen Urteil. Vorige Woche jedoch hat mich aber voll erwischt.
    Das LG hat gegen mich entschieden. Die RSV soll bis zum Widerruf vollständig von mir getragen werden.
    Dazu ist noch die Berechnungsformel nicht korrekt. Wie ich meinen Infos aus dem Internet entnehme hat so noch kein Gericht entschieden. Viele Gerichte teilen die Versicherungsprämie bis zum Widerruf durch zwei Parteien.
    Bin deshalb sehr wütend und traurig, solche Ungerichtigkeit.
    Habe jedoch entschieden weiter machen.
    viel Glück und Grüße

  • Oh das hört sich gar nicht gut an.Das tut mit leid,aber Du hast recht,ich würde auch weitermachen.Bei mir ist es nächste Woche ein Gütetermin.Ich habe keine Ahnung was dabei herauskommt.

  • Beim Landgericht Mönchengladbach lief es zuletzt gut: Der Kläger erhielt im Rahmen eines Vergleichs 2/3 der von ihm eingeklagten Forderung nach Widerruf des Darlehensvertrages mit Restschuldversicherung.
    Das Gericht sah die Widerrufsbelehrung der Bank als fehlerhaft an.
    Wichtig: Nicht nur die Restschuldversicherungsprämie zurückfordern, sondern die gesamte Kreditkette mit marktüblichem Zinssatz neuberechnen. LG Mönchengladbach hatte dem Darlehensnehmer, nachdem Beschwerde beim OLG Düsseldorf eingelegt worden war, Prozesskostenhilfe gewährt.

  • Hallo koterba,


    vom LG Mönchengladbach gibt es keine Entscheidung, aber ich könnte Ihnen den Pkh-Beschluss des OLG Düsseldorf zumailen.


    Wenn Sie daran Interesse haben sollten, könnten Sie mir eine E-Mail schreiben, ich maile Ihnen dann den Beschluss. Meine Kontaktdaten finden Sie in meinem Profil.


    Viele Grüße