Restschuldversicherung zurückfordern

  • Hallo,


    es ist ja schon viel Zeit vergangen...Könnte mir alles wieder durchlesen, aber vlt mag mir jemand schneller helfen....


    2011 Kredit bei Santander, Restschuldversicherung3783 €...


    Wenn wir den nun vorzeitig ablösen...kann ich da noch was zurück fordern? Und wie? Nehme ich Bezug auf die fehlerhafte Widerrufsbelehrung?



    Viele Grüße


    & schon mal danke :)

  • Hallo katta,


    infolge des Widerrufs ist das gesamte Darlehen rückabzuwickeln.


    Falls Bearbeitungsgebühr berechnet worden ist, fällt diese weg.


    Beide Parteien erhalten eine Nutzungsentschädigung. Zugunsten der Santander Bank ist statt des Vertragszinses der für Sie günstigere Marktzins gemäß SUD 115 oder SUD 114 zugrunde zu legen und der Darlehensnehmer erhält eine Nutzungsentschädigung auf seine Zahlungen an die Bank in HÖhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz.


    Ich rechne ohne Restschuldversicherungsprämie. Das ist aber umstritten, ob der Darlehensnehmer nicht zumindest bis zum Widerruf einen Teil der Restschuldversicherungsprämie bezahlen muss.


    Viele Grüße

  • Mahlzeit ihr lieben!


    Recherchiere auch schon seit Tagen zum Thema, weil ich selbst einen Kredit bei Santander abgeschlossen hatte. Eine Frage kam mir aber gerade auf, die ich irgendwie nicht selbst beantworten kann.


    Sind Restschuldversicherung und Kreditausfallversicherung das gleiche?


    Kann mir jemand helfen?


    Lg


    Edit:


    Zitat von Oli

    Die zwei habe ich von Vertragswertcheck prüfen lassen. Dauert halt einige Zeit aber ist kostenlos


    Ist das wirklich kostenlos? Bin etwas vorsichtig und will nicht, dass man mir nachher wieder sonstwas aufschwatzt... hab doch echt keine Ahnung davon. :(

  • Die meisten Angebote sind kostenlos,aber nach der Prüfung wollen Sie meistens 50% von der erklagten Summe haben.Das sollte man sich vorher genau überlegen.Das Angebot richtet sich eigentlich nur an diejenigen die keine Rechtsschutzversicherung haben.


    In meinem Fall reichen wir jetzt Klage bei Gericht ein nach 1 3/4 Jahren und hunderten von Briefwechseln. Meine Rechtsschutzversicherung hat jetzt bis zur ersten Instanz grünes Licht gegeben,endlich.


    Tiger

  • Hallo katta,
    wenn das Darlehen noch läuft und dieses nun vorzeitig abgelöst werden soll, kannst Du (und solltest Du) im gleichen Zuge die RSV kündigen, um somit die Restsumme der Versicherung ausgezahlt zu bekommen.
    Kündigung unter Angabe der Darlehensnummer einfach an die Zentrale der Bank schicken.
    Gruß
    S.

  • Ein neues Urteil gibt es nicht. Die Menschen die vor Gericht gewonnen haben berichten hier nicht, weil sie sich zum Schweigen verpflichtet haben. Über das Thema wird deshalb nicht mehr berichtet. Schade eigentlich.
    Gruß

  • Meine Verhandlung ist Ende des Monats, vor dem LG M'gladbach. Endlich passiert mal wieder was. Werde natürlich berichten. Mein Anwalt hat sehr gut vorgetragen, rechne aber nicht mehr damit, mit der ersten Instanz auszukommen. Viel Glück Euch Allen im neuen Jahr und speziell mit unserem Vorhaben. :thumbup:

  • Unsere Verhandlung war Mitte Dezember 2016 vor dem LG Bochum. Bei der Güteverhandlung bot die Bank ca. 6000€ an.Nach Beratung mit meiner Anwältin lehnten wir diesen Betrag ab, Der Forderungsbetrag belauft sich auf ca.35000€ plus Zinsen.


    Die Klage wurde vom Gericht abgewiesen mit der Begründung,daß wir die Bearbeitungsgebühr im Jahr 2015 mit Zinsen zurückbekommen haben und die Bank davon ausgehen konnte,daß keine weiteren Forderungen aus diesen Verträgen mehr möglich währen.


    Wir haben das Vertrauen in die Rechtssprechung in Deutschland .



    Unsere RA hat Berufung eingelegt.

  • Meine Verhandlung ist Ende des Monats, vor dem LG M'gladbach. Endlich passiert mal wieder was. Werde natürlich berichten. Mein Anwalt hat sehr gut vorgetragen, rechne aber nicht mehr damit, mit der ersten Instanz auszukommen. Viel Glück Euch Allen im neuen Jahr und speziell mit unserem Vorhaben. :thumbup:

    Hallo Bukare,


    kannst Du uns schon was berichten? Oder Schweigepflicht ;)

  • Bei mir gibt es noch nichts Neues. Richter nimmt Verwirkung an und hat uns Vergleichsverhandlungen nahegelegt. Ich habe abgelehnt und warte jetzt auf ein Urteil. Hab keine Angst vor der nächsten Instanz. Ich werde mein Recht schon bekommen.

  • Kleine Verständnisfrage:
    Vor knapp 3 Jahren habe ich einen Kredit per Umschuldung abgelöst. Kann ich auch jetzt noch die RSV ganz normal und "bequem" kündigen und auf Erstattung hoffen, oder ist mein Anspruch bereits verjährt? Bitte nicht auf den Widerruf des Kreditvertrages verweisen, diesen lasse ich in meiner Fragestellung bewusst außen vor.


    Und noch etwas:
    Bei manchen Kreditinstituten ist im Kreditvertrag verankert bei vorzeitiger Tilgung die nicht verbrauchten Anteile der RSV mit der noch offenen Forderung zu verrechnen. Ist das so rechtens?


    Bei Anforderung des aktuellen Ablösebetrages wird diese Verrechnung bzw. die RSV an sich mit keiner Silbe erwähnt. Es tauchen keine Beträge zur RSV auf oder Rechenwege offengelegt. Das heißt ich als Kreditnehmer kann überhaupt gar nichts nachvollziehen und muss erst umständlich bei der Bank nachbohren. Aber das ist wahrscheinlich genau so gewollt.

  • Die RSV kann grundsätzlich jederzeit gekündigt werden, allerdings erhält man dann nur den sog "nicht verbrauchten Teil" zurück.


    Hinsichtlich der Verrechnung muss man in die Vertragsbedingungen des Kreditvertrages schauen.

  • Zitat von garycooper

    Vor knapp 3 Jahren habe ich einen Kredit per Umschuldung abgelöst. Kann ich auch jetzt noch die RSV ganz normal und "bequem" kündigen und auf Erstattung hoffen, oder ist mein Anspruch bereits verjährt?

    Update:
    Im November habe ich es endlich mal geschafft die entsprechende Bank (RCI Banque) "auf gut Glück" anzuschreiben. Ich habe um Überprüfung gebeten, wie mit den nicht verbrauchten Anteilen zur RSV verfahren wurde. Gleichzeitig habe ich die RSV - rein vorsichtshalber - gekündigt.


    Nach einer kurzen Nachricht im Dezember mit der Bitte um Geduld habe ich nun am Wochenende tatsächlich einen Scheck über die Höhe der nicht verbrauchten Anteile zur Restschuldversicherung erhalten. Und das, obwohl die Umschuldung mittlerweile mehr als 3 Jahre zurückliegt.


    Auch wenn man den unkomplizierten Ablauf sicher nicht als Maßstab heranziehen darf motiviert dieses positive Beispiel hoffentlich dennoch den einen oder anderen ebenfalls dazu, seinen ehemaligen Kreditgeber anzuschreiben und die RSV zurückzufordern.