Steuererklärung - Rückzug nach Deutschland

  • Hallo zusammen

    Ich bin dabei, das erste Mal meine Steuererklärung auszufüllen. Ich habe lange im Ausland gelebt und bin 2020 wieder zurück nach Deutschland gezogen, habe hier einen neuen Job begonnen.

    Infos:

    - Mietvertrag Deutschland ab 1.2.2020

    - Mietvertrag Ausland bis 28.2.2020

    - Arbeitsvertrag in Deutschland ab 1.3.2020

    - Januar und Februar 2020 freiwillig arbeitslos, keine Bezüge, keine Einnahmen, weder im Ausland noch in Deutschland


    Gilt für mich grundsätzlich, was vor März passiert ist, ist in der Steuererklärung nicht zu erwähnen?


    Falls doch, gilt der Monat Februar als doppelte Haushaltsführung? Wenn ja, welcher Ort ist der doppelte Haushalt, welcher der eigene Hausstand, welcher der Beschäftigungsort (hatte ja wie gesagt im Februar eigentlich keine...)? Ich bin einige Male zwischen den Haushalten hin und her gefahren, muss/darf ich Fahrtkosten eingeben? Oder wöchentliche Heimfahrten? Kosten der Unterkunft am Ort der ersten Tätigkeitsstätte (der nochmal welcher ist?)? Pauschbeträge für Mehraufwendungen für Verpflegung bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland?


    Sonstige Aufwendungen: Umzug - hat zum 1.2. stattgefunden, als ich noch nicht arbeitstätig war - darf ich das trotzdem angeben? Einrichtung/Hausrat wahrscheinlich nicht, da ich ja alles von einer zur anderen Wohnung mitgenommen habe? (Habe ich mir damit gerade meine Frage zum doppelten Hausstand selbst beantwortet?:/) Aber Dinge wie bei mir z.B. eine Waschmaschine, die ich mir neu kaufen musste?


    Hier im Artikel "Umzugskosten" steht man kann doppelte Mieten angeben inkl. Nebenkosten, Hausratsversicherung etc., wird die alte oder neue Wohnung angegeben?


    Wie sieht es aus mit der Krankenversicherung, die ich Januar und Februar noch im Ausland hatte?


    Ich hätte noch so viel mehr Fragen, aber das hier ist jetzt glaube ich erst Mal genug... Ich hoffe, der ein oder andere kann mir weiter helfen und bedanke mich vielmals im voraus!!


    Liebe Grüße, Liesbeth

  • Lass die erste Steuererklärung nach all den Jahren doch einfach von einem Lohnsteuerhilfeverein gegen Gebühr anfertigen. Dann hast Du deine Schäfchen im Trocknen und erwirbst zugleich Grundwissen für die nächsten Einkommenssteuerklärungen.


    Doppelte Haushaltsführung bezieht sich im übrigen immer auf zwei verschiedene Arbeitsorte und das dadurch bedingte Wohnen an zwei verschiedenen Orten. Das wird bei Dir sicher nicht der Fall gewesen sein und der Februar 20 ist somit Dein Privatvergnügen.


    Du wirst wohl sehr gut und nachvollziehbar begründen müssen, warum die Rückkehr nach Deutschland beruflich bedingt (und nicht nur privat!) war. Dann könnte auch ein Lohnsteuerhilfeverein mehr für Dich herausholen.


    Deine Krankenversicherung in einem anderen Land spielt meiner Meinung nach gar keine steuerliche Rolle in D, das ist Deine private Sache und sie ist - wenn Du so willst - ein allg. Lebensrisiko.

  • Deine Krankenversicherung in einem anderen Land spielt meiner Meinung nach gar keine steuerliche Rolle in D, das ist Deine private Sache und sie ist - wenn Du so willst - ein allg. Lebensrisiko.

    Und genau wegen solchen falschen Aussagen, solltest Du überlegen, die Erklärung mit professioneller Hilfe durchzuführen (entweder mit Steuerberater oder mit einem Lohnsteuerhilfverein - aber prüfe bitte vorher, ob die in Deinem Fall tatsächlich helfen können).


    Die Komplettlösung Deines Falls geht vermutlich über das hinaus, was hier geleistet werden kann. Ein paar Anregungen: Fahrkosten bei Umzug, Wohnungsbesichtigung, -Auflösung: Ja. Umzug: Sofern beruflich bedingt, ja angeben (Pauschale beachten). Neuer Hausstand nein. Doppelte Miete: Ja (hier ein Monat). Krankenversicherung: Geht unter gewissen Umständen.

  • Galileo: Dann erläutere doch mal spaßeshalber für die interessierte Öffentlichkeit, was eine Krankenversicherung aus wahrscheinlich einem anderen EU-Land mit der dt. Steuererklärung zu tun haben soll, wenn die Lis sich erst wieder im Februar 20 beim Einwohnermeldeamt mit einem dt. Wohnsitz hat eintragen lassen??

  • @Vino Verde, ein paar Grundlagen wären schön, bevor Du hier versuchst, anderen zu helfen.


    Steuerlicher Wohnsitz und Wohnsitz nach Einwohnermeldeamt müssen nicht identisch sein. Hier muss muss man aufpassen, da je nach Wahl des Umzugsdatums Versicherungspflicht in einer deutschen Krankenkassen bestand.


    Zu den Beiträgen: Literatur gibt es hier (https://www.lohnsteuer-kompakt…anken-_pflegeversicherung), wie es im Fall der freiwilligen Versicherung aussieht, müsste ich nachlesen. Ich habe meine ausländische Krankenversicherung beim unterjährigen Umzug nach Deutschland natürlich steuerlich in Abzug bringen können (insofern geht das sehr wohl, wie geschrieben: Unter gewissen Umständen). Es gab gerade in den letzten 5 Jahren einige Urteile, die darauf abzielten, die Freizügigkeit in der EU hochzuhalten, und Diskriminierung abzubauen (sprich: eine freiwillige deutsche Krankenversicherung wäre ansetzbar). Ich will hier nicht spekulieren, ein Steuerberater wird das wissen/herausfinden können.

  • Danke euch allen viel vielmals!! Wahrscheinlich wäre es tatsächlich das klügste, für dieses Mal mit einem Steuerberater o.ä. zusammen zu arbeiten - danke hier auch für den Tipp vorher zu prüfen, ob sich Entsprechender auch im Speziellen mit meinen Anliegen auskennt.

    @carpenrerzz, reinfuchsen würde ich mich tatsächlich eigentlich gerne;) Ich werde das auf jeden Fall mal ausprobieren - wenn's nicht klappt oder ich immer noch unsicher sein sollte, werde ich mir Hilfe nehmen.

    Danke nochmal!!!

  • Gute Entscheidung!


    Bevor Du jedoch als ganz "normale" Angestellte einen wirklich teuren Steuerberater aufsuchst, konsultiere vorher zB einen Steuerberater-Kostenrechner wie diesen hier: https://www.lohnsteuer-kompakt…chner/steuerberaterkosten


    Zu Vergleich kannst Du hier exemplarisch sehen, welche Beratungsbefugnis ein wesentlich kostengünstigerer Lohnsteuerhilfeverein hat: https://www.lhbb.de/index.php?id=62


    Pi mal Daumen kann man (auch bei leitenden) Angestellten sagen: die Steuerberaterkosten stehen in keinem Verhältnis mehr zu den erwarteteten Einnnahmen aus Steuerguthaben.


    Steuerberater sind immer prima (und notwendig) bei Unternehmern, Selbstständigen und Angestellten mit sehr hohen Nebeneinkünften. Für Otto-Normal-Verbraucher sind sie völlig overzised, die Kosten laufen einem davon. Muss ja nicht sein!


    Daher würde ich mich an Deiner Stelle priorisiert an einen Verein wenden, dem die Veranlagung von Auslandsrückkehrern sicher nicht fremd sein dürfte.


    Viel Erfolg!