Hallo zusammen
Ich bin dabei, das erste Mal meine Steuererklärung auszufüllen. Ich habe lange im Ausland gelebt und bin 2020 wieder zurück nach Deutschland gezogen, habe hier einen neuen Job begonnen.
Infos:
- Mietvertrag Deutschland ab 1.2.2020
- Mietvertrag Ausland bis 28.2.2020
- Arbeitsvertrag in Deutschland ab 1.3.2020
- Januar und Februar 2020 freiwillig arbeitslos, keine Bezüge, keine Einnahmen, weder im Ausland noch in Deutschland
Gilt für mich grundsätzlich, was vor März passiert ist, ist in der Steuererklärung nicht zu erwähnen?
Falls doch, gilt der Monat Februar als doppelte Haushaltsführung? Wenn ja, welcher Ort ist der doppelte Haushalt, welcher der eigene Hausstand, welcher der Beschäftigungsort (hatte ja wie gesagt im Februar eigentlich keine...)? Ich bin einige Male zwischen den Haushalten hin und her gefahren, muss/darf ich Fahrtkosten eingeben? Oder wöchentliche Heimfahrten? Kosten der Unterkunft am Ort der ersten Tätigkeitsstätte (der nochmal welcher ist?)? Pauschbeträge für Mehraufwendungen für Verpflegung bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland?
Sonstige Aufwendungen: Umzug - hat zum 1.2. stattgefunden, als ich noch nicht arbeitstätig war - darf ich das trotzdem angeben? Einrichtung/Hausrat wahrscheinlich nicht, da ich ja alles von einer zur anderen Wohnung mitgenommen habe? (Habe ich mir damit gerade meine Frage zum doppelten Hausstand selbst beantwortet?) Aber Dinge wie bei mir z.B. eine Waschmaschine, die ich mir neu kaufen musste?
Hier im Artikel "Umzugskosten" steht man kann doppelte Mieten angeben inkl. Nebenkosten, Hausratsversicherung etc., wird die alte oder neue Wohnung angegeben?
Wie sieht es aus mit der Krankenversicherung, die ich Januar und Februar noch im Ausland hatte?
Ich hätte noch so viel mehr Fragen, aber das hier ist jetzt glaube ich erst Mal genug... Ich hoffe, der ein oder andere kann mir weiter helfen und bedanke mich vielmals im voraus!!
Liebe Grüße, Liesbeth