Folgender Fall: 1998 wurde ein Darlehnsvertrag mit der DG-Hypothekenbank geschlossen und 2009 beendet (getilgt). Der ursprüngliche Kreditantrag erfolgte bei einer lokalen Volksbank - von der DG-Bank als „Vermittler“ bezeichnet.
Fragen:
1. Wurde aus dem Kreditvertrag seinerzeit evtl. heimlich Kick-Back-Provision an die lokale Volksbank
gezahlt, über die der Darlehnsnehmer unaufgefordert hätte aufgeklärt werden müssen?
Weiß evtl. jemand, wie das bei dieser Bankengruppe gehandhabt wurde? Im Kreditvertrag steht nichts
davon.
2. Falls eine Kick-Back-Zahlung vorläge: Könnte der Darlehnsnehmer aufgrund der BGH-Rechtsprechung
heute noch Schadensersatzansprüche geltend machen bzw. wären die verjährt?