Hallo Zusammen,
gibt es ein Urteil oder ein BMF-Schreiben aus dem hervorgeht, dass man Handwerkerleistungen auch vor dem Einzug absetzen kann (Kauf Immobilie Sep. 20, Renovierung Nov 20, Umzug Dez 20). Vielen Dank!!
Hallo Zusammen,
gibt es ein Urteil oder ein BMF-Schreiben aus dem hervorgeht, dass man Handwerkerleistungen auch vor dem Einzug absetzen kann (Kauf Immobilie Sep. 20, Renovierung Nov 20, Umzug Dez 20). Vielen Dank!!
Das ist möglich. Habe ich selbst gemacht. Vor Einzug waren Handwerker im Haus. Kosten wurden vom Finanzamt anerkannt. Maßgeblich ist der Kauf des Hauses.
Gibt es hierfür eine Rechtsgrundlage oder etwas auf was ich mich beziehen kann. Das FA hat es bei mir abgelehnt und ich will Einspruch einlegen.
RdNr 3 und 21 i.V.m. Anlage 1. Es kommt also wie immer darauf an. https://esth.bundesfinanzminis…ge/Anhang-17a/inhalt.html
Kopie aus oberem Link:
Der Begriff „im Haushalt“ ist nicht in jedem Fall mit „tatsächlichem Bewohnen“ gleichzusetzen. Beabsichtigt der Steuerpflichtige umzuziehen und hat er für diesen Zweck bereits eine Wohnung oder ein Haus gemietet oder gekauft, gehört auch diese Wohnung oder dieses Haus zu seinem Haushalt, wenn er tatsächlich dorthin umzieht.
Wenn man sich nicht entscheiden bzw. informieren kann, dann am besten schauen, dass man sich an einen Anwalt wendet.
Ich jedenfalls habe mich auch informiert und muss sagen, dass mir mein Anwalt wirklich geholfen hat.
Habe auch was ganz Interessantes bei https://helpmag.de/trinkgeld-f…er-betrag-ist-angemessen/ - wie hoch wohl das Trinkgeld bei einem Handwerker sein soll Finde ich wirklich mega spannend, denn immerhin bekommen die ja auch täglich ihr Trinkgeld - unversteuert.
Aber natürlich entscheidet jeder für sich.
auch täglich ihr Trinkgeld - unversteuert.
Meines Wissens müssen die das genau so versteuern, wie im Gastgewerbe, oder?
Die (beispielsweise) in der Gastronomie üblichen Trinkgelder sind meiner Meinung nach steuerfrei:
[...]
51.Trinkgelder, die anlässlich einer Arbeitsleistung dem Arbeitnehmer von Dritten freiwillig und ohne dass ein Rechtsanspruch auf sie besteht, zusätzlich zu dem Betrag gegeben werden, der für diese Arbeitsleistung zu zahlen ist;
[...]
Interessant! Man kann als Zahler eben diese Trinkgelder nämlich von der Steuer absetzen! Man vermerkt es auf der Rechnung und trägt die dann höheren Werte als Ausgabe ein.
Kann ich eigentlich kaum glauben, dass der Staat etwas nicht versteuert, was er anderswo abgibt.
Die (beispielsweise) in der Gastronomie üblichen Trinkgelder sind meiner Meinung nach steuerfrei:
Wichtig: "Arbeitnehmer"!
Wenn der Chef kassiert, sieht's anders aus.
Kann ich eigentlich kaum glauben, dass der Staat etwas nicht versteuert, was er anderswo abgibt.
Ist bei der Einkommensteuer auch nicht das Prinzip. Weil es keinen festen Steuersatz gibt, wäre so ein Prinzip bei der Einkommensteuer aus meiner Sicht auch nicht effektiv umsetzbar.
Wichtig: "Arbeitnehmer"!
Definitiv. Danke für die Klarstellung.
Das Prinzip ist aber ansonsten überall, das , was der eine absetzt, dem anderen zu versteuern, auch wenn es nicht zum selben Steuersatz führt.(?)
Wenn ich die Putzfrau bezahle, spare ich von den hohen Euro die Steuern, also rund 50%, sie selber zahlt dafür aber viel weniger.
Allerdings erklärt es auch, warum sich alle Studentinnen immer um die GastroJob geprügelt haben: Sie bekamen offiziell nur 8,- Mark die Stunde, hatten aber nochmal das Doppelte dessen Trinkgeld. Ich habe für 29,- programmiert, musst davon aber komplett steuern zahlen und hatte weniger raus. Am Besten war es - wie ich später mal erfuhr - für meinen Schulkollegen: Der gab wärend seines gesamten Studiums Anfang der 1990er private Tennisstunden für 40,- auf die Kralle. Das sind nach heutiger Kaufkraft rund 40,- Euro! Alles komplett steuerfrei!
Ich glaube, wir Informatiker machen was falsch!
Das Prinzip ist aber ansonsten überall, das , was der eine absetzt, dem anderen zu versteuern, auch wenn es nicht zum selben Steuersatz führt.(?)
Wenn Du Dich auf die Einkommensteuer beziehst: Dort gilt dieses Prinzip gar nicht. Es ist beispielsweise egal, wo ich meine Arbeitsmittel gekauft habe. Vielleicht kaufe ich einen gebrauchten PC von einer Privatperson, die den Verkauf normalerweise nicht versteuern muss. Oder ich kaufe von jemandem, der nur im Ausland ansässig ist und in Deutschland nicht einkommensteuerpflichtig ist. Trotzdem kann ich den (nachweislich/glaubhaft) gezahlten Betrag absetzen, ohne dass ich mich um eine Versteuerung auf der "Gegenseite" kümmern muss (ich glaube, es muss über den Nachweis hinaus im Bedarfsfall §160 AO und ggf. §14b UStG berücksichtigt werden, was eher ein Ausnahmefall ist). Bei Spenden an gemeinützige Vereine kann ich sogar einen Betrag absetzen, der auf der Empfängerseite steuerfrei sein müsste - die Steuerfreiheit ist Voraussetzung für den Abzug. Ähnlich sieht es bei der Kirchensteuer aus, die man abziehen kann, ohne dass die Kirche diesen Betrag versteuern muss. Es gibt sicherlich noch viele andere Beispiele.
Die Einkommensteuer hat andere Prinzipien: https://de.wikipedia.org/wiki/…_(Deutschland)#Prinzipien
Allerdings erklärt es auch, warum sich alle Studentinnen immer um die GastroJob geprügelt haben: Sie bekamen offiziell nur 8,- Mark die Stunde, hatten aber nochmal das Doppelte dessen Trinkgeld.
Das war und ist kein Geheimnis - offensichtlich.
Am Besten war es - wie ich später mal erfuhr - für meinen Schulkollegen: Der gab wärend seines gesamten Studiums Anfang der 1990er private Tennisstunden für 40,- auf die Kralle. Das sind nach heutiger Kaufkraft rund 40,- Euro! Alles komplett steuerfrei!
So wie sich das für mich anhört: Er hat keine Steuern gezahlt, das hat er offentlichtlich so behauptet. Ob er tatsächlich keine gezahlt hat, weiß man nicht. Ob er wirklich hätte Steuern zahlen müssen, "kommt drauf an", wie so oft im Steuerrecht. Und dass für eine Stunde (angeblich) immer 40 DM gezahlt wurden, dürfte, wenn es zutrifft, ausnahmsweise nicht am deutschen Steuerrecht liegen.
BTW: 40 DM in 1990 = 40 € Kaufkraft in 2021?