Verlustbescheinigung nicht beantragt

  • Liebe Community,

    mit einer Umweltaktie habe ich fast die Hälfte verloren und einen Teil 2024 verkauft. Da ich Aktienneuling bin, habe ich keine Verlustbescheinigung beantragt. Die Aktien und Mini-Fonds sind alle bei Scalable.

    Jetzt sitze ich vor der Steuererklärung und frage mich, ob ich aus den herben Verlusten noch irgendetwas verrechnen kann?

    Weiß da jemand Bescheid, ob und wie ich das anstellen müsste, dem FA die Verluste plausibel nachzuweisen; und würde das FA das überhaupt noch anerkennen?

    Vielen Dank im Voraus!

  • Kater.Ka 18. Juni 2025 um 21:12

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    Weiß da jemand Bescheid, ob und wie ich das anstellen müsste, dem FA die Verluste plausibel nachzuweisen; und würde das FA das überhaupt noch anerkennen?

    Vielen Dank im Voraus!

    Das ist jetzt für dieses Kalenderjahr ein bisschen zu spät - der Verlust wurde in deinem Fall in den Aktienverlusttopf bei Scalable eingebucht und solltest du in diesem Jahr oder in den kommenden Jahren eine Aktie (keine Fonds) mit Gewinn verkaufen, dann wird der mögliche Gewinn mit dem alten Verlust verrechnet.

    Wenn du aber noch ein anderes Depot bei einer anderen Bank XYZ hast, wo in diesem Jahr erhebliche Kursgewinne anfallen werden, dann solltest du Scalable bis spätestens Mitte Dezember um Ausstellung einer Verlustbescheinigung bitten, die du dann bei deinem Finanzamt im kommenden Jahr einreichen kannst. Das macht aber nur dann Sinn wenn du Gewinne bei Broker A mit diesen Verlusten bei Scalable aufrechnen kannst.

    Also für die jetzige Steuererklärung bist du zu spät dran, aber es nichts verloren ....

  • Paolo 19. Juni 2025 um 16:19

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