Verlustbestätigung zu spät beantragt - auch im Folgejahr in der Steuer erstmalig erfassbar??

  • Hallo zusammen,


    - ich habe 2022 einen größeren Verlust aus ETFs realisiert

    - ich habe eine Fristverlängerung beim FA für die Abgabe meine Steuererklärung 2022 bis 15.01.24

    - ich hatte die Verlustbestätigung beim BrokerTrade Republic nicht beantragt und dies erst heute am 06.01.24 getan

    - Ich gehe davon aus, dass ich die Verlustbestätigung nicht mehr vor dem 15.01.24 erhalte


    Jetzt frage ich mich sorgenvoll:

    - Wenn ich die Verluste aus 2022 nicht in der Steuererklärung 2022 erfasse, sind sie dann "für immer dahin", und ich kann sie nie wieder als Verlustvortrag erfassen.

    - Oder kann ich sie auch erstmalig in der Steuererklärung 2023 erfassen, falls mich die Verlustbescheinigung erst nach der Frist erreicht?

    - Kann ich die Verluste auch ohne Verlustbescheinigung irgendwie in 2022 (zur Not annäherungsweise) erfassen und dann in 2023 mit vorliegender Verlustbescheigung korrigieren? Oder per Widerruf, Einspruch, o.ä. noch in der 2022er Erklärung nach erfolgter Abgabe irgendwie korrigieren, falls ich die Verlustbestätigung z.B. 1-2 Wochen nach Abgabefrist noch erhalte?

    - Oder dann lieber die Abgabe nochmals rauszögern, bis die Verlustbestätigung vorliegt? (Was ich ungern tun würde, da Frist bereits 2mal verlängert. Habe da Angst vor einer Strafe)


    Was würdet ihr in dem Fall tun?


    Vielen Dank für eure Hilfe!


    LG
    Surfer

  • Du wirst normalerweise Anfang 2025 eine Verlustbescheinigung per 31.12.2024 bekommen, die kann (und muss) dann mit der Steuererklärung für 2024 eingereicht werden.

  • Danke für die Antwort, aber hast du meine Fragen überhaupt gelesen?


    Es geht um Verluste in 2022 und die Steuererklärung 2022. Um die Verlustbescheinigung für 2022, und darum, dass sie vorraussichtlich nicht bis zu meiner persönlichen Abgabefrist für die Steuererklärung 2022 vorliegen wird.

  • Wenn du die Verlustbescheinigung per 31.12.2022 nicht bis 15.12.2022 beantragt hattest, wird sie nie mehr vorliegen. Die Bank kann die Verlusttöpfe jedes Jahr am 01.01. auf Null stellen, aber nicht rückwirkend. 2022 ist vorbei und passé.

  • Ok, gehen wir davon aus, für 2022 erhalte ich keine Verlustbestätigung mehr.

    Dann werde ich auch für 2023 keine mehr erhalten, denn auch hierfür ist die Frist verstrichen.


    Ergo würde die nächste Verlustbestätigung, die ich tatsächlich erhalten werde, diejenige für 2024 sein.


    Tauchen, dann in der Verlustbestätigung 2024 meine realisierten Verluste aus 2022 noch auf, weil Trade Republic diese in die Folgejahre überträgt?


    Oder gilt dann (s. mein Eingangspost):


    Die Verluste aus 2022 sind "für immer futsch" und ich kann sie nie wieder mit Gewinnen verrechnen, wenn ich sie nicht im Jahr der Realisierung (=2022) mit der Verlustbestätigung 2022 in der Steuererklärung 2022 eingetragen habe?

  • Nein "futsch" sind die Verluste nicht. Es werden die Verluste per 31.12.2024 bescheinigt, die sich bis dahin angesammelt haben.

  • Die Antwort lautet: Der Verlust kann auch Jahre später verrechnet werden. Bei der gleichen Bank wo er aufgetreten ist geht das automatisch. Eine Verlustbestätigung brauchst Du nur, wenn Du den Verlusttopf mit Gewinnen aus einer anderen Quelle ausgleichen willst, dafür musst Du das dann über die Steuererklärung machen.

    Aber wenn die Verlustbescheinigung nicht bereits vorliegt wohl eher nicht in der aktuellen Steuererklärung.

  • Ok, verstanden...danke für eure Antworten.

    Das würde mir alle Sorgen und Zeitdruck nehmen :thumbup:


    Noch ein Praxisbeispiel für mein Verständnis:

    -> ETF Verluste bei Trade Republic in 2022 realisiert. z.B. 10.000 €

    -> z.B. im Jahr 2030 bei Bank XY etc. steuerlich relevante Kapitalerträge (nach Freibeträgen) von 1000 € realisiert.

    -> Dann beantrage ich bis 15.12.2030 eine Verlustbestätigung bei Trade Republic

    -> Verluste (auf Basis Trade Republic Verlustbestätigung 2030) und Kapitalerträge (auf Basis Bank XY Jahressteuerbescheinigung 2030) trage ich in Anlage KAP der Steuerrerklärung 2030 ein.


    Wäre das soweit korrekt?


    -> Ab dem Steuerjahr 2030 kann ich dann einen Verlustvortrag von 9.000 € beim FA geltend machen und von Jahr zu Jahr "mitnehmen"

    --> Trade Republic setzt dann mein Verlustkonto auf Null und ich muss diese Verluste ab diesem Zeitpunkt immer in der Steuererklärung mit etwaigen Gewinnen ausgleichen, weil Trade Republic meine dortigen Verluste "ausgenullt" hat?


    Ebenfalls korrekt?


    Diese Aussage würde dem aber widersprechen:


    Sollten Sie die Frist [für die Beantragung der Verlustbestätigung] verpassen, können Sie dennoch von der Verlustverrechnung profitieren. Dann allerdings nur noch, wenn Sie in der Folge beim gleichen Broker oder der gleichen Bank künftig Gewinne erzielen. Mit den Gewinnen anderer Depots können Sie die Verluste nach der Frist nicht mehr ausgleichen.


    Quelle: https://www.sparkasse.de/aktue…teuerlich-verrechnen.html




  • Du wirst normalerweise Anfang 2025 eine Verlustbescheinigung per 31.12.2024 bekommen, die kann (und muss) dann mit der Steuererklärung für 2024 eingereicht werden.

    Was passiert eigentlich, wenn man eine Verlustbescheinigung beantragt und bekommt, diese dann aber eben nicht im Folgejahr für die Steuererklärung des betreffenden Jahres einreicht, sondern beispielsweise erst zwei Jahre später?

  • Ja.

    Du bekommst dann vom Finanzamt die Kapitalertragsteuer auf die 1000 € erstattet und einen Steuerbescheid über einen verbleibenden Verlustvortrag in Höhe von 9000 € (Nämlich 10.000 - 1000).

    - Ab dem Steuerjahr 2030 kann ich dann einen Verlustvortrag von 9.000 € beim FA geltend machen und von Jahr zu Jahr "mitnehmen"

    Das Finanzamt macht die Buchführung. Du hast im Beispiel 10 T€ Verlust geltend gemacht und 1000 € Kapitalerträge. Bleiben 9000 €, von denen das Finanzamt weiß.


    In den Folgejahren wirst Du dann regelmäßig Deine Anlage KAP ausfüllen und bekommst vom Finanzamt bezahlte Steuer wieder, bis der Verlustvortrag verbraucht ist.

    - Trade Republic setzt dann mein Verlustkonto auf Null und ich muss diese Verluste ab diesem Zeitpunkt immer in der Steuererklärung mit etwaigen Gewinnen ausgleichen, weil Trade Republic meine dortigen Verluste "ausgenullt" hat?

    Mit dem Ausstellen der Bescheinigung weiß Trade Republic von Deinem Verlust nichts mehr. Es ist für TR so, als wäre der Verlust nie gewesen.

  • Was passiert eigentlich, wenn man eine Verlustbescheinigung beantragt und bekommt, diese dann aber eben nicht im Folgejahr für die Steuererklärung des betreffenden Jahres einreicht, sondern beispielsweise erst zwei Jahre später?

    Das würde mich auch interessieren. D.h. muss man die Verlustbescheinigung im gleichen Jahr einreichen (auch wenn man den Verlusttopf nicht minimiert/keine Gewinne realisiert, sondern mittels Verlustvortrag erst ab dem nächsten Jahr) oder kann man sie auch erst im darauffolgenden Jahr einreichen? Oder ist sie dann 'verjährt'?