Beiträge von Senior

    anbei das entsprechende BMF-Schreiben vom 29. Oktober 2021.

    Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen und vergleichbaren Blockheizkraftwerken (bundesfinanzministerium.de)

    Dies gilt nicht, wenn die Mieteinnahmen 520 Euro im Veranlagungszeitraum nicht überschreiten .

    Für geringfügigen gewerblichen Stromverbrauch gelten diese Regeln nicht.

    Zumindest bei meinem Finanzamt.

    Irgendwie habe ich den Eindruck, dass hier überflüssigerweise eigene Probleme gemacht werden. Auch Beitrag 2 ist für mich unverständlich.

    Einfach einen Antrag auf die Vereinfachungsregelung stellen. Punkt. Das war's. Mehr nicht.

    Habe ich auch gemacht. Anstandslos genehmigt.

    Ich habe ein Einfamilienhaus. Im Erdgeschoss hat meine Frau ein Massagestudio.

    Dies hat das Finanzamt überhaupt nicht interessiert.

    Das mit dem 100,-€ Freibetrag und 20% überschiessenden Betrages gilt meines Erachtens nur auf Arbeitseinkommen und nicht auf anderes Einkommen.

    Nach längerem googeln sehe ich dies auch so. Mein Beitrag (Nr. 5) war in dieser Hinsicht somit falsch.

    Es gibt da aber noch eine andere Möglichkeit ein wenig Geld zu sparen, wenn absehbar ist, dass der Bezug von Hartz 4 endet. Den Zählerstand nicht durch den Netzbetreiber ablesen lassen, sondern den Zählerstand selbst mitteilen und "etwas" weniger angeben. Dürfte aber bei einer Volleinspeisung mit Vorsicht zu geniessen sein.

    Fahren ohne (gültigen) Führerschein (dabei) kostet 10 Euro Verwarngeld, sagt zumindest das Internet.

    Damit ist meine Frage aber immer noch nicht beantwortet.

    Ich formuliere dies mal anders:

    Der neue Führerschein muss zum 1. August 2022 umgetauscht werden.

    Tatsächlich wird der Antrag aber erst am 1. September 2022 gestellt.

    Bis zum Erhalt des neuen Führerschein erfolgt im Straßenverkehr keine Kontrolle durch die Polizei.

    Kann die Behörde, die den neuen Führerschein ausstellt und die Verspätung erkennt, ein Verwarngeld aussprechen bzw. wird sie dies der Polizei melden?

    Allerdings wurden mir hier die kompletten Abschlagszahlungen (160,-€) als Einkommen angerechnet. Es wurde lediglich 30,-€ Abschlag abgezogen.

    Auch wenn ich der einzige bin: Aber diese beiden Zeilen verstehe ich absolut nicht. Wofür Abschlagzahlungen? Sind damit die Einspeisevergütungen gemeint? Werden diese monatlich, im Quartal oder jährlich seitens des Netzbetreibers überwiesen? Wenn monatlich, liegen diese Einnahmen unter dem Freibetrag und dürfen nicht angerechnet werden. Sofern die Überweisung 1 x jährlich erfolgt, bitte auf monatliche Zahlung umstellen.

    Ich habe eine Barclaycard. Kann damit aber seit der 2-Wege-Authentifizierung nicht mehr online einkaufen bzw. bezahlen. Ich habe Barclay um Hilfe gebeten, aber keine Antwort erhalten.

    TF Mastercard Gold: Keine Lastschrift möglich, daher für mich unbrauchbar.

    Hanseatic: War mein Favorit, bis ich viele Kundenmeinungen gelesen hatte. Die Hotline

    wäre mehr als schlecht.

    Ich habe mich dann im Juni 2022 für die ADAC-Kreditkarte entschieden. Ich bin seit vielen Jahren dort Mitglied und alle bisherigen Telefonate mit der Hotline (z.B. Pannenhilfe) liefen optimal ab. Auch finde ich es gut, dass die Lastschrift bereits auf 100% eingestellt war und ich eine PIN-Nummer frei wählen konnte. Da die Karte ausschließlich für Einkäufe im Internet vorgesehen ist, habe ich mit den Gebühren bei Auslandseinkäufen nichts am Hut.

    Dann bin ich aber mehr als 10 Jahre überfällig.

    Bei Steuern von jährlich unter 5.000,- Euro würde sich dies auch kaum lohnen.

    Nun weiß ich aber immer noch nicht, was mit Basics gemeint ist.

    Hatte ich auch bekommen. Hat mich nicht sonderlich interessiert. Ich habe bis heute immer meine erste Steuernummer genutzt. Auch beim Gewerbe meiner Frau.

    Nimm einfach den PC für das Gewerbe mit dem höchsten Umsatz. Insbesondere, wenn du unter 24.000,- Euro Gewinn kommen willst.

    Hat auf das Gesamtergebnis der Steuererklärung keinen Einfluss.

    Wenn du's aber genau haben willst, teile einfach die Beträge. 50% hier und 50% dort.

    Meine beiden PC's sind jeweils 50% privat und 50% gewerblich. Somit buche ich jeweils 50% der Rechnungen als gewerblich auf das Gewerbe mit dem höchsten Umsatz.

    Nur so nebenbei: Warum 2 PC's? Ein PC ohne Internet u.a. für Buchhaltung. Absolut sicher. Keine Viren & Co.

    Die Hebesätze werden alle noch an die neuen Berechnungsgrundlagen angepasst. Daher kann heute keiner wissen, ob es für ihn teurer oder billiger wird.

    Was ist mit "neuen Berechnungsgrundlagen" gemeint?

    Lt. dem Rechner kann die Gemeide den Hebesatz noch verändern - mehr aber auch nicht.

    Da wir aber schon bei 680% sind, denke/hoffe ich da wird sich nichts ändern.

    Schade, dass es für dieses Thema keine eigene Rubrik sortiert nach Bundesländern gibt. Dürfte in den kommenden Wochen mehr als sinnvoll sein.

    Meine Erklärung ist fertig. Zeitaufwand: weniger als 2 Minuten. Mein Haus wird 25,- Euro billiger.

    Erstellt bei http://www.grundsteuer.de - Rechner.

    Ich finde bei Elster-online das Formular für die Erklärung aber nicht. Die Suche danach ergibt 7057 Treffer.

    Wie finde ich dieses Formular bei Elster?