Das Prinzip ist aber ansonsten überall, das , was der eine absetzt, dem anderen zu versteuern, auch wenn es nicht zum selben Steuersatz führt.(?)
Wenn Du Dich auf die Einkommensteuer beziehst: Dort gilt dieses Prinzip gar nicht. Es ist beispielsweise egal, wo ich meine Arbeitsmittel gekauft habe. Vielleicht kaufe ich einen gebrauchten PC von einer Privatperson, die den Verkauf normalerweise nicht versteuern muss. Oder ich kaufe von jemandem, der nur im Ausland ansässig ist und in Deutschland nicht einkommensteuerpflichtig ist. Trotzdem kann ich den (nachweislich/glaubhaft) gezahlten Betrag absetzen, ohne dass ich mich um eine Versteuerung auf der "Gegenseite" kümmern muss (ich glaube, es muss über den Nachweis hinaus im Bedarfsfall §160 AO und ggf. §14b UStG berücksichtigt werden, was eher ein Ausnahmefall ist). Bei Spenden an gemeinützige Vereine kann ich sogar einen Betrag absetzen, der auf der Empfängerseite steuerfrei sein müsste - die Steuerfreiheit ist Voraussetzung für den Abzug. Ähnlich sieht es bei der Kirchensteuer aus, die man abziehen kann, ohne dass die Kirche diesen Betrag versteuern muss. Es gibt sicherlich noch viele andere Beispiele.
Die Einkommensteuer hat andere Prinzipien: https://de.wikipedia.org/wiki/Einkommen…and)#Prinzipien
Allerdings erklärt es auch, warum sich alle Studentinnen immer um die GastroJob geprügelt haben: Sie bekamen offiziell nur 8,- Mark die Stunde, hatten aber nochmal das Doppelte dessen Trinkgeld.
Das war und ist kein Geheimnis - offensichtlich.
Am Besten war es - wie ich später mal erfuhr - für meinen Schulkollegen: Der gab wärend seines gesamten Studiums Anfang der 1990er private Tennisstunden für 40,- auf die Kralle. Das sind nach heutiger Kaufkraft rund 40,- Euro! Alles komplett steuerfrei!
So wie sich das für mich anhört: Er hat keine Steuern gezahlt, das hat er offentlichtlich so behauptet. Ob er tatsächlich keine gezahlt hat, weiß man nicht. Ob er wirklich hätte Steuern zahlen müssen, "kommt drauf an", wie so oft im Steuerrecht. Und dass für eine Stunde (angeblich) immer 40 DM gezahlt wurden, dürfte, wenn es zutrifft, ausnahmsweise nicht am deutschen Steuerrecht liegen. 
BTW: 40 DM in 1990 = 40 € Kaufkraft in 2021?