Beiträge von erdnuss

    Das Haus, das ich gemeinsam mit meiner Freundin bauen möchte, gehört uns dann gemeinsam

    Das geht leider so nicht, weil das Gebäude ein wesentlicher Bestandteil des Grundstücks sind:

    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__94.html

    D.h. das Gebäude gehört im Regelfall dem Grundstückseigentümer.

    Was meint ihr?

    Unverändert: Bei den Summen sollte eine individuelle Beratung erfolgen. Im Forum lässt sich das Problem nicht lösen.

    Moin,

    iIn der FAQ zur Steuersparerklärung gibt es dazu einen Eintrag:

    https://www.steuertipps.de/support/faq-ha…lte-fragen/shop

    Zitat

    Darf ich meine Software weiterverkaufen?

    Ja, wenn Sie die Software nicht mehr zu eigenen Zwecken nutzen.[...]

    (Bitte den kompletten Text in der verlinkten FAQ lesen.)

    Das entspricht auch den gesetzlichen Vorgaben, im Grundsatz ist der Weiterverkauf von Software mit Lizenz meines Wissens erlaubt:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Gebraucht…pfungsgrundsatz

    Moin,

    da ein Hauskredit erwähnt ist vermute ich, dass die beiden Erbschaften vor und während der Ehe nicht lastenfrei waren? Die Schulden müssen ja auch berücksichtigt werden:

    https://www.scheidung.de/wie-wird-das-a…-ermittelt.html

    Besonderheiten bei Erbschaften und Schenkungen während der Ehe sind hier kurz erklärt:

    https://www.scheidung.de/erbschaft-und-…nausgleich.html

    Relevant für die Berechnung ist auch noch, wie die Erbengemeinschaft aufgelöst wurde. z.B. Schenkung, Ausgleichszahlung oder durch den zweiten Erbfall.

    joerg_sl

    Der Hinweis ist schon ziemlich versteckt:

    https://www.elster.de/eportal/helpGlobal?themaGlobal=help%5Fest%5Fufa%5F10%5F2020#c9814

    Ganz weit unten im Abschnitt Allgemein heißt es:

    Zitat

    Liegt das Besteuerungsrecht für aus dem Ausland bezogene Renten ausschließlich im ausländischen (Quellen-) Staat sind lediglich Angaben in den Zeilen 36 bis 40 der Anlage AUS erforderlich

    Ich hätte es aber ohne Deinen Hinweis bestimmt nicht gemerkt und die Anlage R-AUS ausgefüllt. =O

    Zu Steuerdingen darf die Rentenversicherung gar nichts sagen, zumindest nicht beraten.

    Die sind eine Körperschaft öffentlichen Rechts, meine ich:

    https://www.gesetze-im-internet.de/stberg/__4.html

    Nr. 4 sollte daher passen?

    Moin,

    ich habe mir mal unverbindlich, als interessierter Laie, den §32 angesehen. Wenn man sich den Satz nur mit Nr. 3 zusammen bastelt, lautet er wie folgt:

    Zitat

    Hat ein zeitweise oder während des gesamten Veranlagungszeitraums unbeschränkt Steuerpflichtiger oder ein beschränkt Steuerpflichtiger, auf den § 50 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 Anwendung findet,[...]

    3.Einkünfte, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung steuerfrei sind,[...]

    bezogen, so ist auf das nach § 32a Absatz 1 zu versteuernde Einkommen ein besonderer Steuersatz anzuwenden.

    (Der "besondere Steuersatz" ist der Progressionsvorbehalt)

    Ich persönlich lese das so, dass die durch ein Doppelbesteuerungsabkommen (einkommen-)steuerfrei gestellten Einkünfte beim Progressionsvorbehalt berücksichtigt werden. Hier bezieht sich die Steuerfreiheit ja darauf, dass die Einkünfte in Deutschland einkommensteuerfrei sind:

    https://www.finanztip.de/steuererklaeru…sionsvorbehalt/

    Zitat

    [...]Dem Progressionsvorbehalt unterliegen aber auch Auslandseinkünfte, die gemäß Doppelbesteuerungsabkommen hierzulande steuerfrei sind[...]

    Eine ausführlichere Darstellung findest Du hier:

    https://www.steuernetz.de/lexikon/grundz…cher-einkuenfte

    Im Doppelbesteuerungsabkommen mit Luxemburg ist in Artikel 22 Buchstabe d der Progressionsvorbehalt sogar verankert:

    https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Sta…icationFile&v=3

    Allerdings trägt das Abkommen ein Datum aus 2012, es scheint aber ab 1.1.2014 zu gelten. Ein anderes habe ich spontan nicht gefunden, ggf. meinst Du das verlinkte Abkommen?

    Steuern und ausländische Einkünfte können kompliziert sein, es kann auch Gestaltungsmöglichkeiten geben. Daher reichen die verlinkten Webseiten vielleicht für einen ersten Überblick.

    Für eine konkrete und verbindliche Auskunft bitte einen Experten (Steuerberater o.ä.) aufsuchen.

    Moin,

    ich würde es so einschätzen, dass die Transaktionen zu Revolut nicht berücksichtigt werden.

    Auszug aus §4 der Teilnahmebedingungen

    [...]Zudem werden folgende Transaktionsarten grundsätzlich nicht berücksichtigt:

    [...]Transaktionen für Finanzdienstleistungen, z. B. für Zahlungsanweisungen ins In- und Ausland und für Käufe von Fremdwährungen und Reiseschecks[...]

    Aber ich will niemanden von irgendwas abhalten.

    Just my two cent, sozusagen.

    Bei Immobilien stehen meistens hohe Beträge im Raum, da sollte man an einer rechtlichen Beratung nicht sparen. Vor allem sollte man für den Fall der Trennung sorgen, solange sich beide gut verstehen. Das macht es leichter für den "Fall des Falles". Und man spricht mal darüber, wie die Mittel für den Hauskauf insgesamt aufgeteilt werden, wem hinterher was gehört usw., das Ergebnis ist sehr stark von Euren Wünschen und Vorstellungen abhängig.

    Trotzdem ein paar Punkte zum Nachdenken, die mir spontan einfallen, aber ohne Gewähr und Vollständigkeit:

    • Bei der Schenkung der Eltern an die Freundin würde dieser Teil der Schenkung vermutlich in einer ungünstigen Steuerklasse liegen, mit geringem Freibetrag. Am Freibetrag ändert eine Heirat meines Wissens nur wenig, nur der Steuersatz wird etwas günstiger.
    • Die Darlehensvereinbarung bei Möglichkeit 1 - wer gewährt wem ein Darlehen? Gegen welche Sicherheit? Welche Sicherheiten verbleiben dann für einen Bankkredit?
    • Mir hat sich die gleiche Frage gestellt wie Referat Janders, warum sollte die Freundin das Haus mitfinanzieren wenn ihr im Trennungsfall kein Anteil verbleibt? Und sie mangels Mietvertrag im Zweifel sofort ausziehen muss?
    • Für einen Zugewinnausgleich wäre meines Wissens der Zeitpunkt der Heirat ausschlaggebend, Schenkungen und Erbschaften bleiben beim Ausgleich außen vor - Abweichungen davon könnten glaube ich aber ehevertraglich festgelegt werden.

    Wie vorher geschrieben - ohne jede Gewähr und mit der Idee, bei einem so großen und teueren Projekt möglichst nicht an der vorherigen Beratung zu sparen.

    Es handelt sich hier aus meiner Sicht um ein Thema, mit dem man nicht oft zu tun hat, daher sind die Erfahrungen im Forum auch gering. Z.B. laufen Lastschriften auf meinem Konto wie das sprichwörtliche schweizer Uhrwerk, daher habe ich mich nie damit beschäftigen müssen. Zwei Lastschriften habe ich in meinem Leben widerrufen, wegen nicht erbrachter Leistung war die Rechnung nicht berechtigt. Das war problemlos.

    Da Du eine Rechtsschutzversicherung hast und diese auch scheinbar dafür einsetzen möchtest, würde ich Dir eine vorherige Beratung beim Rechtsanwalt empfehlen. Für Rücklastschriften kann eine Gebühr (oder Weitergabe der Bankgebühr) in Deinem Vertrag mit dem nicht genannten Unternehmen vereinbart sein. Unterstellt es kommt zu einem Prozess und Du verlierst diesen, dann müsstest Du diese Gebühren bezahlen. Das wirst Du vermutlich nicht wollen.
    Dem Rechtsanwalt solltest Du auch die Antwort des ungenannten Unternehmens vorlegen, die sie auf deine Beschwerde geschrieben haben - daraus lässt sich ggf. noch etwas ableiten.

    Ich persönlich würde eher zu einem Konkurrenzunternehmen wechseln, als mir diese Arbeit zu machen. Aber das ist eine Entscheidung, die jeder persönlich treffen muss.

    Eine Anmerkung möchte ich machen (steht glaube aber auch irgendwo im Kleingedruckten): Bruchteile werden grundsätzlich nicht übertragen.

    Die Bruchteile bleiben also entweder im Depot stehen oder Du verkauftst sie. Die DKB nimmt dafür nach meinem letzten Kenntnisstand die Ordergebühr für außerbörsliche Fondsorder in Höhe von 25 Euro. Wenn das heute noch so ist, lohnt sich das in den meisten Fällen nicht...

    PS: Ich schaue meistens erst nach 6-8 Wochen einmal nach, ob die Wertpapiere korrekt angekommen sind.

    Bei Zwangsversteigerungen scheint es komplizierter zu sein, was die Möglichkeiten einer Kündigung betrifft,

    Sorry, was ich schrieb fasst den Inhalt der verlinkten Webseite nicht richtig zusammen. Wenn ich die verlinkte Webseite richtig verstanden habe betrifft es nicht die Möglichkeiten, also die Gründe für eine Kündigung, sondern nur die zeitlichen Aspekte, also wann und mit welcher Frist gekündigt werden könnte.

    Kontakt zum Mieterbund aufnehmen finde ich einen guten Tipp.

    Bei Zwangsversteigerungen scheint es komplizierter zu sein, was die Möglichkeiten einer Kündigung betrifft, wobei ich nicht sicher bin ob diese Erklärungen auf den Fall tatsächlich passen:

    https://www.mietrecht.org/eigenbedarf/ei…sversteigerung/

    Gab es eine Zwangsversteigerung oder hat der Insolvenzverwalter die Immobilie verkauft?

    Lohnt es sich, seine Rechte gegenüber dem neuen Eigentümer wahr zu nehmen oder einigt man sich lieber?

    es um die ursprüngliche Schenkung von der Mutter ging und da wäre es nicht der Fall gewesen wg. "in gerader Linie"

    Achso. :) Da hast Du natürlich recht, die Schenkung dürfte keine Grunderwerbsteuer ausgelöst haben.

    Die erste Frage wäre, ob der Beschenkte einer Frist beim Weiterverkauf unterliegt, in der die steuerfreie Schenkung doch noch steuerpflichtig wird (sehe ich nicht).

    Sehe ich persönlich auch nicht direkt.

    Die zweite Frage ist, ob die Differenz zwischen dem Wert der Immobilie bei der Schenkung und dem Wert beim Weiterverkauf als Einkommen zu werten ist

    Aus dem zitierten §23 kann ich persönlich das nicht herauslesen, wie @Pablo schrieb:

    "Bei unentgeltlichem Erwerb ist dem Einzelrechtsnachfolger für Zwecke dieser Vorschrift die Anschaffung oder die Überführung des Wirtschaftsguts in das Privatvermögen durch den Rechtsvorgänger zuzurechnen."

    Ob die Immobilie mal Betriebsvermögen war oder nicht, das müsste ggf. noch geprüft werden. Dann würde die Frist ja neu beginnen.

    Es könnte allerdings z.B. Rückfragen (Ergänzung: vom Finanzamt) zur vorherigen Schenkung geben, wenn der Verkaufpreis wesentlich von dem Wert abweicht, der bei der Schenkung vor einem Jahr noch unterstellt wurde.

    Grunderwerbsteuer wird vermutlich schon anfallen. Bei den üblichen Vertragsgestaltungen soll der Käufer aber die Steuer bezahlen.

    Ein kurzer Besuch beim Steuerberater kann Klarheit schaffen, ob noch andere Steuern anfallen. Da gibt es auch eine belastbare Antwort darauf, ob die Spekulationsfrist noch läuft, z.B. kann das sein wenn die Immobilie zeitweise im Betriebsvermögen war oder ähnliche Ausnahmen - siehe den bereits @Pablo und Pantoffelheld verlinkten Gesetzestext.

    Moin,

    ich hab keine Erfahrung mit Insolvenz, möchte in dem Zusammenhang nur die jährliche kostenlose Auskunft erwähnen (von der Schufa "Datenkopie" genannt). Wann die Insolvenz aus der Schufa getilgt sein solle, müsste ja bekannt sein. Dementsprechend kann man seine Auskunftsverlangen ja planen.

    Siehe https://www.meineschufa.de/index.php?site=11_3

    Ob sich der kostenpflichtige Zugang lohnt oder nicht, das ist natürlich von der eigenen Situation und Vorlieben abhängig.

    Moin,

    beim DAX, der in den Medien präsent ist, werden Dividenden reinvestiert (wird auch schon mal "DAX-Performanceindex" genannt). Ein nicht ausschüttender, also thesaurierender ETF sollte diese Kursentwicklung ungefähr abbilden.

    Der ETF901 ist aber ausschüttend, daher dürfte die Kursentwicklung eher dem DAX-Kursindex entsprechen. Der Höchststand beim Kursindex ist noch(?) nicht erreicht.

    Hier hat man z.B. beide Indizes (Performance- und Kursindex) mal übereinander gelegt:

    https://www.boerse.de/anleger-charts…-dax-kurs-index

    Den DAX30 finde ich auch nicht so attraktiv für einen Sparplan. Von Finanztip wird auch ein ETF auf den MSCI World empfohlen https://www.finanztip.de/indexfonds-etf/dax/

    Viele Grüße

    erdnuss

    Im Finanztip Newsletter vom 11.12.2020 wurde etwas dazu geschrieben:

    Zitat

    Für das jederzeit verfügbare Polster solltest Du natürlich ein Tagesgeldkonto haben. Vielen Moneyou-Kunden gefielen die Unterkonten dort. Also ein Login, aber mehrere Schubladen (das Thema wird auch im Finanztip-Forum diskutiert). Damit Du zum Beispiel zwischen dem Notgroschen, einem Konto fürs Auto und einem für „Spaßgeld“ unterscheiden kannst.

    Diese Möglichkeit bieten zum Beispiel auch Rabodirect (Tagesgeld mit drei Unterkonten, derzeit 0,1 Prozent Zinsen pro Jahr), N26 (zwei „Spaces“ zum kostenlosen Girokonto) oder Vivid Money (zehn Unterkonten mit eigenen IBANs in Kooperation mit der Solaris Bank).

    Du kannst natürlich auch Tagesgeldkonten bei mehreren Banken eröffnen. Das ist ebenfalls kostenlos möglich.

    Ich hatte mich vorher schon für einen anderes Tagesgeldkonto entschieden, daher kann ich leider keine Erfahrungen berichten.