Beiträge von dieter-franz

    Bedenke bitte: Die Herausforderung solcher Konstrukte ist am Ende immer die "gerechte" Bemessung des Immobilienwertes. Zu welchem Preis soll denn (in ferner Zukunft) die Schwester ihren Anteil verkaufen, so, dass sich keiner der beiden benachteiligt fühlt?!?

    Ja das stimmt. Man kann den Wert der Immobilie von einem Gutachter schätzen lassen, ob die Immobilie aber auch zu diesem Preis auf dem freien Markt verkauft worden wäre, ist natürlich fraglich.

    Ich glaube, bei einer Übertragung von Eltern zu Kindern fällt keine Grunderwerbsteuer an.

    Schenkungsteuer auch erst ab 400.000 EUR (Freibetrag alle 10 Jahre pro Elternteil und Kind). Wenn also ein Haus mit 800.000 EUR Wert den Ehegatten gemeinsam 50/50 gehört (also die Ehegatten auch jeweils zu 50% im Grundbuch stehen), hätte jedes Elternteil 400.000 EUR zu verschenken, das verteilt auf zwei Kinder wäre deutlich unterhalb der Grenze (vorausgesetzt, die letzten 10 Jahre sind nicht schon andere größere Schenkungen passiert).

    Von Eltern zu Kindern nicht. Aber wenn Sohn und Tochter in den Grundbüchern stehen und der Sohn das Haus komplett übernehmen will, muss er den 50% Anteil der Tochter abkaufen und dann wird eigentlich Grunderwerbssteuer fällig. Wenn ich das richtig verstanden habe.

    Hallo,

    es geht bei meinem Anliegen um die Themen Immobilienverkauf, Schenkung und Erbe. Ich hoffe, dass das Thema im Bereich Kredit & Bauen trotzdem richtig aufgehoben ist.

    Folgender Fall. Ein Ehepaar möchte Ihr Haus bereits frühzeitig an die Tochter und den Sohn verschenken. Das Ehepaar bleibt aber weiterhin im Haus wohnen (Nießbrauch). Bei einer Schenkung würden ja beide auch im Grundbuch des Hauses mit jeweils 50% angegeben werden.

    Jetzt frage ich mich, ob das überhaupt so sinnvoll ist. Denn wenn ich das richtig verstehe, müsste ja bei kompletter Übernahme des Hauses durch Sohn oder Tochter, vorausgesetzt einer von beiden will darin irgendwann mal alleine wohnen, auch Grunderwerbssteuer, Notarkosten und Grundbucheintrag gezahlt werden.

    Würde bedeutet, dass bei einem Haus mit einem Wert von 800.000 Euro auf den 50 % Anteil Grunderwerbssteuer (6,5%) von 26.000 Euro, Notarkosten (1,5%) von ca. 6.000 Euro und Grundbucheintrag (0,5) 2.000 Euro fällig werden. Insgesamt also 34.000 Euro.

    Wenn ich mir das so anschauen, wäre es vermutlich sinnvoller nur einem das Haus zu schenken und im späteren Erbfall eine Auszahlung an die Person die das Haus nicht erhalten hat zu veranlassen?!

    Also bspw. würde der Sohn das Haus jetzt schon komplett geschenkt bekommen, weil die Tochter sich nicht vorstellen kann, irgendwann einmal darin zu wohnen. Wenn dann der finale Erbfall Eintritt würde die Tochter erstmal den Rest des Erbes komplett alleine erben. Zum Beispiel 200.000 Euro Barvermögen und der Sohn müsste der Tochter dann noch 200.000 Euro überweisen. Stark vereinfachtes Beispielspiel. Da der Hauswert vermutlich in 10 - 20 Jahren anderes aussehen wird.

    Wie seht ihr das? Hat hier vielleicht schon einer Erfahrung mit dieser Thematik?

    Danke und viele Grüße

    Hallo,

    die Antwort ist wahrscheinlich simpel aber bisher habe ich irgendwie keine wirkliche Antwort erhalten. Ein Ehepaar hat insgesamt 1 Millionen Vermögen und lebt in einer Zugewinngemeinschaft seit 50 Jahren. Das Ehepaar hat zwei Kinder. Der Mann stirbt. Es gibt kein Testament. Wieviel erhalten Frau und Kinder nach der gesetzlichen Erbfolge.

    - Ehefrau 500.000 Euro und Kinder jeweils 250.000?

    oder

    - Ehefrau 750.000 Euro und Kinder jeweils 125.000?

    Ich bin mir nicht sicher, ob das gesamt Vermögen aufgeteilt wird oder nur das Vermögen der verstorbenen Person, wenn man davon ausgeht, dass den Eheleute das Vermögen durch die Zugewinngemeinschaft 50%/50% gehört hat. Deshalb die beiden Varianten.

    Über eine kurze Antwort würde ich mich sehr freuen.

    Guten Tag,

    da ich mich zur Zeit mit den Themen Erbe und Schenkung auseinander setze, sind mir gestern Abend zwei Szenarien in den Kopf gekommen, für die ich keine 100%ige Antwort habe. Mich würde echt einmal generell interessieren, wie folgende Szenarien von unserem Rechtssystem behandelt werden würden.

    Szenario 1:

    - Die Eltern übertragen ihr Haus mit einer Schenkung an ihr Kind. Die Eltern bleiben aber im Haus wohnen (Nießrecht).

    - Nach zwei Jahren verkauft das Kind das geschenkte Haus an eine dritte Person.

    - Nach weiteren zwei Jahren müssen beide Eltern ins Heim und können die Heimkosten nicht vollständig tragen. Eine Rückforderung der Schenkung wird jetzt wirksam.

    - Für den Hausverkauf hat das Kind natürlich Geld bekommen

    -> Würde für das Sozialamt jetzt der Geldbetrag durch den Verkauf des Hauses als Schenkung zählen?

    Szenario 2:

    - Die Eltern übertragen ihr Haus mit einer Schenkung an Ihre beiden Kinder jeweils zu 50%. Die Eltern bleiben aber im Haus wohnen (Nießrecht).

    - Eins der Kinder wird berufsunfähig, hat keine Ersparnisse und muss bevor es Bürgergeld erhält vermutlich den 50% Anteil des Hauses verkaufen?!

    - Auch wenn es unrealistisch ist und wenig sinnvoll. Nehmen wir einmal an, dass das nicht berufsunfähige Kind, nicht mehr als die 50% an der Immobilie erwerben will.

    - Es wird keiner 50 % eines Einfamilienhauses kaufen ohne darin wohnen zu können?!

    - Bedeutet der 50 % Anteil des Hauses lässt sich nicht verkaufen.

    -> Was passiert dann eigentlich? Das Sozialamt würde ja dann vermutlich kein Bürgergeld zur Verfügung stellen oder?

    Hat hier vielleicht einer eindeutige Antworten drauf? :)

    Danke und viele Grüße

    Hmm, also die gesetzliche Höchstrente liegt ca. bei 2500 Euro netto, und ich habe mal einen Artikel gelesen, dass es in ganz Deutschland nur 65 Personen gibt, die diesen maximalen Wert erreichen… kann natürlich sein, dass deine Eltern zwei davon sind, und dann noch mal 4000 Euro brutto Betriebsrente dazu kommen… Dann wäre aber schon die Frage, was sie ihr Leben lang mit den sehr hohen Einkommen gemacht haben, denn so sonderlich viel Vermögen ist laut deiner Aufstellung im ersten Post ja stand heute nicht da?

    Die 2500 Euro können nicht stimmen. Einer von beiden bekommt schon 3200 netto aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Branche ist Bergbau. Hier werden auch ziemlich gute Renten gezahlt. Das Einkommen der Person war schon gut aber auf keinen Fall überdurchschnittlich. Du hast mich aber trotzdem verunsichert. Ich frage nochmal nach, ob das wirklich netto war und nicht brutto. :D Bin mir aber eigentlich sehr sicher.

    Die Anfrage hat für mich etwas Absurdes: Da sagt man den Leuten, sie sollten "fürs Alter" sparen, um so ihre Rentenlücke zu schließen. Diese Leute haben gespart und ein ordentliches Vermögen zusammengebracht, das ihre Rentenlücke schließt - und pünktlich mit 65 denken sie nicht daran, wie sie damit ihre Rente aufpolstern und ihr Alter genießen können, sondern wie sie es an ihre Kinder verschenken, damit diese Erbschaftsteuer sparen. Dazu kann ich nur sagen: Hätten sie nicht gespart, hätten sie heute dieses Problemchen nicht.

    Hinsichtlich der Rente ist die Situation vermutlich nicht wirklich angespannt. Da meiner Meinung nach mit einer gesetzlichen & betrieblichen Rente von beiden, welche bei ca. 7000 Euro netto monatlich liegt, doch eine relativ gute Rente vorliegt. Stand jetzt. Kann mich aber auch irren.

    Ich halte diese Deine Antwort in mehrerlei Hinsicht für ziemlich unangemessen.

    Wäre das Thema Deiner Eltern, sollten sie sich selber darum kümmern. Ich käme niemals auf den Gedanken, jemand anderen mit der Verwaltung meiner Finanzen zu betrauen, sofern ich selber noch fit im Oberstübchen bin - und nichts anderes würde ich einem Mitte-60jährigen unterstellen (und auch noch beträchtlich älteren Menschen).

    Es ist das Vermögen Deiner Eltern, und es obliegt ausschließlich ihnen, darüber zu befinden. Hätte ich Kinder und wollte ich die Option ziehen, ihnen etwa mit warmen Händen etwas vor der Zeit zukommen zu lassen, dann wäre das allein meine Entscheidung, meine Kinder würde ich dabei nicht zu Rate ziehen.

    Der zweite Aspekt ist die Tatsache, daß Du Dich hier zum Schiedsrichter aufschwingst. Du hast hier eine Frage gestellt und man wird Dir antworten. Es ist aber keinesfalls so, daß Du diesen Thread etwa "besitzt" oder Dir eine irgendwie geartete Moderatorenfunktion zukommt. Es steht Dir schlichtweg nicht zu, Mitforisten zu tadeln, wenn sie Dinge schreiben, die Du nicht lesen willst.

    Das kann ich nur deutlich unterstreichen.

    Die Absprache mit meinem Vater war, dass sich jeder auf den Weg macht und Infos sammelt und sich schlau macht. Das mache ich auf diesem Weg. Ich kann echt nicht nachvollziehen, wieso man sich darüber so aufregen kann. Ich will es aber auch jetzt dabei belassen.

    Ich täte mich als Mitte-60jähriger auch schwer damit, wenn ich erführe, daß meine 30jährigen Kinder mein Vermögen bereits gedanklich untereinander aufteilen.

    Wenn ein Mitte-60jähriger solche Gedanken über das Vermögen seiner 95jährigen Mutter anstellt, steht das auf einem anderen Blatt.

    Wäre ich an der Stelle Deiner Eltern, wüßtest Du vermutlich überhaupt nicht, was ich an Vermögen hätte.

    400 T€ pro Elternteil und pro Kind. Das verbreitete Berliner Testament (Eltern setzen einander zu Alleinerben ein) ist diesbezüglich ungünstig, weil es Freibeträge ungenutzt läßt.

    Würde ich als Neurentner von 65 mit einer durchschnittlichen Restlebenserwartung von 20 Jahren mitbekommen, daß mein 30jähriger Sohn bereits aufs Erbe spekuliert, würde ich ich Mittel und Wege finden, ihn dieser Sorge zu entheben.

    Also das Thema Erbe geht schon von unseren Eltern aus. Ich finde das auch vollkommen richtig sich darüber früh Gedanken zu machen und nicht einfach nur alles laufen zu lassen. Ich bin auf das Geld meiner Eltern auch gar nicht angewiesen. Also mal bitte wieder runterkommen und sachlich mit diskutieren ;)

    Mit WIR sind natürlich auch unsere Eltern gemeint. :)

    Schonmal vielen Dank für die Antworten. Eine letzte Frage hätte ich allerdings noch.

    Wird Erbschaftssteuer auf das Haus fällig, wenn man selber in das Haus der Eltern einzieht?

    Hallo,

    wir sind seit einiger Zeit damit beschäftigt, unser zukünftiges Erbe irgendwie einigermaßen "steueroptimiert" aufzustellen. Allerdings tun wir uns mit einer Entscheidung ziemlich schwer. Auch wenn ich hier natürlich keine Steuerberatung erwarten kann, würde ich mich über einige Einschätzungen und Tipps sehr freuen.

    Folgendes Vermögen bei meinen Eltern (Mitte 60) Stand heute:

    - Immobilie ca. 650.000 Euro

    - Aktien, ETF's, Fonds ca. 250.000 Euro

    - Bargeld 150.000 Euro

    Neben mir würde noch meine Schwester erben.

    Mir ist der Freibetrag von jeweils 400.000 Euro für meine Schwester und mich bekannt.

    Wir stehen nur vor der Frage, ob es ggf. Sinn macht die Immobilie schon vorher an meine Schwester und mich zu übertragen? Das würde vermutlich 5000 - 7000 Euro Notarkosten mit sich ziehen.

    Fällt die Immobilie aus dem Erbvolumen raus, wenn man diese nach seinen Eltern selber beziehen würde?

    Was denkt ihr, müsste man in unserem Fall irgendwie aktiv werden? Über eine kurze Einschätzung würde ich mich sehr freuen.

    Danke und viele Grüße

    Hallo zusammen,

    wir erwarten im September diesen Jahres unser erstes Kind. Meine Frau arbeitet ihm öffentlichen Dienst und hat im letzten Jahr ca. 62.000 Euro verdient. Mein Gehalt liegt bei ca. 72.000 Euro. Wir sind verheiratet und beide in Steuerklasse 4.

    Meine Frau wird ab September ein Jahr Elternzeit beantragen. Jetzt hätte ich folgende Fragen.

    - Müssen wir bei den Steuerklassen etwas ändern damit meine Frau den Höchstsatz Elterngeld von 1800 Euro monatlich bekommt? Eigentlich sollten doch die 62.000 Euro ausreichend, um den Höchstsatz zubekommen? D.h. wir könnten die Steuerklasse auf 4 belassen?!

    - Macht es Sinn die Steuerklassen zu ändern, wenn meine Frau in Elternzeit ist? Oder ist Steuerklasse 4 hier auch weiterhin sinnvoll? Ich könnte die Steuerklasse theoretisch abändern, sodass ich mehr raus hätte. Aber vermutlich müsste ich dann später auch etwas nachzahlen?!

    Über eine kurze Einschätzung würde ich mich sehr freuen.

    Danke und viele Grüße

    Guten Tag,

    zur Zeit versuche ich zu prüfen, ob meine Lebensversicherung mir in Zukunft überhaupt noch Rendite liefert. Dazu habe ich mir einige Infos von der allianz zukommen lassen. Leider habe ich nicht alle Infos erhalten, die ich für den Finanztip Rendite Rechner benötige. Ich habe die Daten trotzdem in den Rechner eingegeben und bei mir ist eine gute Rendite herausgekommen. Trotzdem bin ich mir nicht sicher, ob ich wirklich alles richtig eingegeben habe. Kann man bei folgenden Daten von einer guten Lebensversicherung sprechen...

    Stand 25.2.2018
    - monatl. Beitrag 34,95
    - Beitragsdynamik AVHB
    - Versicherungsbeginn 1.12.2004
    - Versicherungsende 30.11.2047
    - Rechnungszins 2,75%
    - Todesfallleistung aktuell 19.898,58
    - Rückkaufswert gesamt 4.045,70 €
    - garantierter Wert ohne Dynamik 21.436,00EUR
    - zum ablauf nicht garantierter Wert 28.184,66
    - künftige Überschussbeteiligung 6.748,66EUR
    - davon Schlussüberschussanteil
    zum Ablauf 1.776,22€
    - davon Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven zum Ablauf 1.059,95EUR
    - voraussichtliche Ablaufleistung gesamt 28.184,66 €

    Die Daten sind Stand von vor einem Jahr ca.
    Würde mich sehr freuen, wenn mir einer mitteilen könnte, ob sich diese Lebensversicherung noch lohnt.

    VIele Grüße

    Guten Tag,

    ich habe aktuell folgendes Verständnisproblem. Ich erhalte jedes Jahr von meiner Versicherung ein Schreiben in der ein Garantiertes Kapital beziffert ist. Mir ist allerdings noch nicht ganz klar, auf welcher Grundlage dieses errechnet wird.

    Folgendes Beispiel:

    Versicherte Leistung aus Altersvorsorge
    - Einmaliges Garantiekapital 16.000 Euro
    - Garantierte Leistung aus Überschussbeteiligung 1.700 Euro
    - Garantiertes Kapital Gesamt 17.700 Euro

    Meine Einzahlungen weisen eine Dynamik von 5 % pro Jahr auf.
    Laufzeit 40 Jahre.

    Folgendes ist bisher eingezahlt worden (jeweils 5% Dynamik pro Jahr)

    2010: 1.000 Euro
    2011: 1.050 Euro
    2012: 1.102 Euro
    2013: 1.157 Euro
    2014: 1.215 Euro
    2015: 1.276 Euro
    usw…

    Basiert das oben angegeben Garantiekapital auf Grundlage einer 5% Erhöhung bis 2050 (40 Jahre Laufzeit), also 2016: 1.340 Euro, 2017: 1.407 Euro … 2050: x Euro.

    Oder basiert das oben angegeben Garantiekapital auf Grundlage von keiner Erhöhung bis 2050 (40 Jahre Laufzeit), also 2016: 1276 Euro, 2017: 1276 Euro … 2050: 1276 Euro?

    Viele Grüße