Der Quatsch wird inzwischen noch quätscher. Ich habe inzwischen die Bestätigung, dass ich für mein Wochenendgrundstück keine Gebühren mehr zahlen muss. Dafür erhalte ich jetzt von meiner Gemeinde eine erhöhte Rechnung für die Abfallentsorgung. Begründung: Sobald das Grundstück als Zweitwohnsitz angemeldet ist, entfallen die ermäßigten Gebühren für Wochenendgrundstücke und es ist die volle Gebühr wie bei einem ständig bewohnten Grundstück zu bezahlen, egal, ob Müll anfällt oder nicht. Da die Wochenendgrundstücke naturgemäß im Winter nicht genutzt werden, sind wir wieder mal angeschmiert. Prima! Falls mal wieder jemand fragt, warum die Politik so einen schlechten Ruf hat: Hier wäre mal ein Grund.
Beiträge von josch1946
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Hallo,
ich habe das gleiche Problem.
Ich habe seit Anfang 2017 eine Hauptwohnung und eine Nebenwohnung und für beide Wohnungen wird der Rundfunkbeitrag entrichtet. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hatte ich einen Befreiungsantrag hinsichtlich dem Rundfunkbeitrag für die Zweitwohnung gestellt. Einen aktuellen Auszug aus dem Melderegister mit der Bestätigung über den Haupt- und Nebenwohnsitz hatte ich beigefügt.
Nach mehr als 2 Monaten habe ich ein Antwortschreiben erhalten. Interessanterweise hat der Beitragsservice das Urteil recht eigen interpretiert und sich als Voraussetzung für die Befreiung ausgedacht, dass Haupt- und Nebenwohnung auf den Antragsteller bei dem Beitragsservice angemeldet sein müssen. Als ich damals zu meiner Frau gezogen bin, hatten wir die Anmeldung der Hauptwohnung beim Beitragsservice auf Ihren Namen belassen.
In dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2018 wurde die folgende Voraussetzung für die Befreiung von dem Rundfunkbeitrag aufgeführt:
„Allerdings dürfen die Gesetzgeber bei einer Neuregelung Vorkehrungen treffen, um den Verwaltungsaufwand für die Erfassung von Zweitwohnungen im Rahmen zu halten. So können sie die Befreiung von dem Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen von einem Antrag sowie einem Nachweis der Anmeldung von Erst- und Zweitwohnung als solche abhängig machen. Dabei können sie auch für solche Zweitwohnungsinhaber von einer Befreiung absehen, die die Entrichtung eines vollen Rundfunkbeitrags für die Erstwohnung durch sie selbst nicht nachweisen. Dabei darf dieselbe Person jedoch für die Möglichkeit der privaten Rundfunknutzung nicht zu mehr als einem insgesamt vollen Beitrag herangezogen werden.“Ich habe nun dem Beitragsservice eine Kopie unseres Mietvertrages sowie die Bestätigung zukommen lassen, dass die Beiträge für die Hauptwohnung von unserem gemeinsamen Konto geleistet werden (hatten wir zum Glück so eingerichtet). Bin schon gespannt welche Spitzfindigkeiten nun als Antwort kommen.
Ein Anruf bei der Fachabteilung des Beitragsservice war wenig hilfreich. Dort wurde nur auf das zugesandte Schreiben verwiesen und jede weitere Auskunft dazu abgelehnt. Die Herrschaften scheinen vergessen zu haben, dass sie in einem Dienstleistungsunternehmen arbeiten.Vielleicht hat hier jemand noch einen Tipp. Bin schon gespannt ob ich hier meine Rechtschutzversicherung bemühen muss.
Vielen lieben Dank im Voraus,
VogtIch denke, da hilft jetzt wirklich nur noch die juristische Auseinandersetzung. Es erscheint augensichtlich, dass krampfhaft nach Gründen gesucht wird, die Befreiung zu versagen. Sofern man eine Rechtschutzversicherung hat, solle man den Klageweg beschreiten. Ich warte jetzt auch auf die nächste Absage und werde mir dann einen passenden RA suchen.
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Ich habe mir nun erlaubt, einen Brief an den Verwaltungsrat zu schreiben und die Probleme zu schildern, die ein normaler Bürger mit dem Verfahren hat. Ich vermute, dass die hohen Herren überhaupt nicht wissen, was ihre Mitarbeiter für ein verquastetes Verfahren ersponnen haben. Sich in die Niederungen des täglichen Lebens normaler Bürger zu begeben ist ihnen vermutlich lästig oder es interessiert sie überhaupt nicht. Mal sehen, ob sich jemand meldet und eine Begründung für diesen Unsinn liefert.
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Der Amtsschimmel wütet aber noch viel mehr. Davon sind alle "Datschen"-Besitzer betroffen, die bisher fleißig ihren Rundfunkbeitrag für das Wochenendgrundstück zusätzlich bezahlt haben aber dort nicht angemeldet sind, weil es sich nur um eine Laube o.ä. handelt, die nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet ist. Hier bekommen sie von der Meldebehörde gar keine Meldebescheinigung, da sie ja nicht gemeldet sind.
Sie müssen sich dann erst mal mit einem Nebenwohnsitz anmelden. Das ist in verschiedenen Städten nicht so einfach. So besonders in Berlin, wo sie auf einen Termin bei einer Meldestelle auf dem Bürgeramt mindestens 6 Wochen - wenn nicht mehr - warten müssen. War bei mir auch so. Hatte aber schon einen Brief vom Beitragsservice in der Hand, dass ich die Meldebescheinigungen innerhalb von 4 Wochen einreichen muss, sonst würde mein Antrag verfallen. Also wieder mal am grünen Tisch von Menschen geplant und in die Praxis umgesetzt, die keinen blassen Schimmer vom tatsächlichen Leben haben.Die Meldestellen in Berlin freuen sich jetzt bestimmt auf mehrere 10.000 Anträge für einen Zweitwohnsitz, da sie ja eh nichts zu tun haben und ihre Mitarbeiter nur herumsitzen und sich langweilen.
