Also wenn das erste Kind 2017 geboren ist und die Kinder weniger als 3 Jahre auseinander geboren sind, dann müsste auch im Jahr 2023 noch unmittelbare Zulagenberechtigung bestehen, sofern die Kindererziehungszeiten bei Deiner Frau anerkannt wurden. Ggf. müsst Ihr noch einmal die Zeiten feststellen lassen, dann sollte für 2023 noch Zulage fliessen.
Pro Kind 36 Kalendermonate Kindererziehungszeit, beginnend ab Folgemonat der Geburt des Kindes. Die Zeiten werden nicht überlappend vermerkt, sondern nahtlos nacheinander.
Super, vielen Dank für diese wertvolle Info!