Beiträge von FinanztipFan

    Also wenn das erste Kind 2017 geboren ist und die Kinder weniger als 3 Jahre auseinander geboren sind, dann müsste auch im Jahr 2023 noch unmittelbare Zulagenberechtigung bestehen, sofern die Kindererziehungszeiten bei Deiner Frau anerkannt wurden. Ggf. müsst Ihr noch einmal die Zeiten feststellen lassen, dann sollte für 2023 noch Zulage fliessen.

    Pro Kind 36 Kalendermonate Kindererziehungszeit, beginnend ab Folgemonat der Geburt des Kindes. Die Zeiten werden nicht überlappend vermerkt, sondern nahtlos nacheinander.

    Super, vielen Dank für diese wertvolle Info!

    Danke Referat Janders, ich habe nochmal versucht deine Fragen zu beantworten.

    Wenn die Gattin künftig berufsständisch versorgt ist, zu wann endet (bzw. endete) die Versicherungspflicht in der gesetzlich Rentenversicherung?

    Schon 2020, aber erstmals für das Jahr 2023 wurde keine Zulage gewährt. Besteht hier sogar die Gefahr, dass bereits ausgezahlte Zulagen zurückgefordert werden auch wenn der Vertrag ruhend gestellt wird?

    Zitat von Referat Janders

    Wie alt sind die Kinder denn? Durch die Kindererziehungszeiten ist man regelmässig für vier Kalenderjahre unmittelbar zulagenberechtigt.


    Kinder sind 2017 und 2019 geboren. Erklärt das warum bis 2022 Zulage gezahlt wurde? Kannst du hier eine Quelle angeben wo ich das mit den Kindererziehungszeiten nachlesen kann?

    Zitat von Referat Janders

    Kann die Gattin sich ggf. einen (rentenversicherungspflichtigen) Minijob vorstellen, zumindest für einen Tag im Jahr?

    Das scheint mir zu kompliziert und aufwändig.

    Bisher hatte meine Frau einen Riester Fondssparplan (Weltsparen) der aus meiner Sicht lohnenswert war. Sie hat kein hohes Einkommen und die Zulagen waren fast genauso hoch wie Ihre Einzahlung. Wir haben 2 kleine Kinder, also hat meine Frau 775 Euro Zulagen erhalten (175+300+300). Das war kein schlechter Deal. Die Gebühren sind etwa 80 EUR im Jahr.

    Nun ist sie nicht mehr zulageberechtigt (Versorgungswerk der Rechtsanwälte statt gesetzliche Rentenversicherung). Ich würde daher ihren Vertrag ruhend stellen und die ca. 8000 EUR dort geparkt lassen. Kündigen lohnt sich nicht, weil dann fast 4000 EUR Zulagen zurückgezahlt werden müssten.

    Nun habe ich mich damit beschäftigt ob es sich lohnen kann selbst einen Riester zu starten. Mein Gehalt ist recht hoch und der Anlagebetrag wäre entsprechend auf 2100 EUR/Jahr gedeckelt. Ich müsste also selbst 1325 EUR/Jahr einzahlen um die volle Zulage von 775 EUR zu erhalten. Das wäre, wenn ich einen Riester mit geringen Kosten und möglichst viel Aktienanteil finde aus meiner Sicht eine recht gute Kapitalanlage (immerhin erhalte ich mehr als 30% Zulagen auf meine Einzahlungen). Die Steuervorteile (absetzen der eingezahlten Beiträge) kämen ja auch noch dazu)

    Nun heißt es aber überall (auch bei Finanztip), dass sich Riestern nicht lohnt, es sei denn man ist Geringverdiener mit vielen Kindern. Da habe ich das Gefühl etwas zu übersehen.

    Könnt ihr meine Rechnung und Darstellung nachvollziehen? Was denkt ihr? Ggf: könnt ihr einen Riester Vertrag empfehlen der für mich passen könnte?

    P.S.: Das wäre nur ein kleiner Baustein meiner ansonsten recht breit aufgestellten Altersvorsorge.

    Mir geht es sehr ähnlich wie nachtflug und ReGr. Ich bin zwar über vw-verhandlung nicht bei BRC sondern bei Gansel Rechtsanwälte gelandet, aber auch diese verlangen eine Abtretungserklärung obwohl ich nur zur Liste angemeldet werden wollte (die Anmeldung zur Liste ist auf Nachfragen erfolgt). Auf Nachfrage wleche Kosten es denn seien die ich Abtreten soll, erhalte ich statt einer Antwort nur weitere E-Mails die mich "DRINGEND" bitten die Abtretung zu erklären. Ich habe telefonisch darum gebeten meine E-Mail zu beantworten. Ich erhehlt die Auskunft, dass das Beantworten von E-Mails wegen der vielen Arbeit lange dauert. Ich würde aber eine Nachricht erhalten. Selbst konnte die Mitarbeiterin natürlich nichts zu meinem Fall sagen. Das ist nun auch wieder 3 Wochen und eine weitere E-Mail mit "bitte dringend Abtreten" her. Langsam wird das Gebahren aus meiner SIcht unseriös...
    BIn gespannt wie es weiter geht und bin an anderen Erfahrungsberichten interessiert.
    Eventuell sollte Finanztip seine Kommunikation hier von "empfehlen wir nicht mehr" in "Achtung unseriös da intransparent und nicht in der Lage auf Anliegen einzelner Mandanten einzugehen" ändern?

    Leider stellen sich die Versprechnungen von VW-verhandlung.de als irreführend dar. Es besteht sehr wohl ein Kostenrisiko für Kläger ohne Rechtsschutzversicherung. Mein Skoda ist betroffen. Die Anwälte haben außergerichtlich bisher nichts erreicht und möchten nun klagen. Sie empfehlen eine individuelle Klage bei der das normale Kostenrisiko eines Klageverfahrens auf mich zu kommt. Dies wurde und wird so vorher nicht kommuniziert. Das wäre das Gleiche, wenn ich jeden beliebigen anderen Anwalt mit der Sache beauftragt hätte. Dieser hätte aber sicherlich nicht nur über Textbausteine sondern tatsächlich persönlich mit mir kommuniziert.
    Lediglich die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage ist ohne Kostenrisiko für mich, erfordert aber anschließend nochmal die Beauftragung eines Anwalts um tatsächlich etwas zu erhalten.


    Ich bitte Finanztip die Empfehlung für VW-verhandlung.de zu überdenken.