Lohnt sich Riester für mich? Was übersehe ich?

  • Bisher hatte meine Frau einen Riester Fondssparplan (Weltsparen) der aus meiner Sicht lohnenswert war. Sie hat kein hohes Einkommen und die Zulagen waren fast genauso hoch wie Ihre Einzahlung. Wir haben 2 kleine Kinder, also hat meine Frau 775 Euro Zulagen erhalten (175+300+300). Das war kein schlechter Deal. Die Gebühren sind etwa 80 EUR im Jahr.

    Nun ist sie nicht mehr zulageberechtigt (Versorgungswerk der Rechtsanwälte statt gesetzliche Rentenversicherung). Ich würde daher ihren Vertrag ruhend stellen und die ca. 8000 EUR dort geparkt lassen. Kündigen lohnt sich nicht, weil dann fast 4000 EUR Zulagen zurückgezahlt werden müssten.

    Nun habe ich mich damit beschäftigt ob es sich lohnen kann selbst einen Riester zu starten. Mein Gehalt ist recht hoch und der Anlagebetrag wäre entsprechend auf 2100 EUR/Jahr gedeckelt. Ich müsste also selbst 1325 EUR/Jahr einzahlen um die volle Zulage von 775 EUR zu erhalten. Das wäre, wenn ich einen Riester mit geringen Kosten und möglichst viel Aktienanteil finde aus meiner Sicht eine recht gute Kapitalanlage (immerhin erhalte ich mehr als 30% Zulagen auf meine Einzahlungen). Die Steuervorteile (absetzen der eingezahlten Beiträge) kämen ja auch noch dazu)

    Nun heißt es aber überall (auch bei Finanztip), dass sich Riestern nicht lohnt, es sei denn man ist Geringverdiener mit vielen Kindern. Da habe ich das Gefühl etwas zu übersehen.

    Könnt ihr meine Rechnung und Darstellung nachvollziehen? Was denkt ihr? Ggf: könnt ihr einen Riester Vertrag empfehlen der für mich passen könnte?


    P.S.: Das wäre nur ein kleiner Baustein meiner ansonsten recht breit aufgestellten Altersvorsorge.

  • Hallo.


    Wenn die Gattin den Vertrag behält und als mittelbar zulagenberechtigte Person einzahlt, dann kann ihr Sockelbeitrag (60 EUR) mit veranschlagt werden. Also wären es "nur" noch 1.265 EUR pro Jahr.


    Ggf. macht das Riestern für die Gattin doch weiterhin Sinn.


    Unmittelbare Zulagenberechtigung stellt (abgesehen von ein paar Ausnahmen) auf Rentenversicherungspflicht ab. Die kann durch abhängige Beschäftigung, aber auch auf andere Wege erreicht werden.


    Wenn die Gattin künftig berufsständisch versorgt ist, zu wann endet (bzw. endete) die Versicherungspflicht in der gesetzlich Rentenversicherung?


    Wie alt sind die Kinder denn? Durch die Kindererziehungszeiten ist man regelmässig für vier Kalenderjahre unmittelbar zulagenberechtigt.


    Kann die Gattin sich ggf. einen (rentenversicherungspflichtigen) Minijob vorstellen, zumindest für einen Tag im Jahr?

  • Bei dir kommt dann noch ein Steuervorteil dazu vermutlich.

    Muss man ausrechnen.


    Natürlich lohnt sich diese Geldanlage überhaupt nicht.

    Die Gründe dafür sind klar. Du lässt dich mit 775 € anlocken und schmeißt dazu einen hohen Betrag rein.

    Du kannst aber ab 63 Jahren nicht frei über den Betrag verfügen. Zumindest nach heutiger Rechtslage.

    Du bist gezwungen, eine eventuell sehr ungünstige Zwangsversicherung mit deinem Anbieter zusammen zu machen.

    Die monatliche Rente ist dann steuerpflichtig.

    Deine Frau hat sogar Glück, weil sie bei diesem geringen Vermögen dann mit 63 einfach aussteigen kann und die Zulagen behält. Warum?

    Die zu erziehende Monatsrente wäre viel zu gering und läge unter einem Rentenpunkt pro Monat.

    Die Auszahlung des gesamten Kapitals muss sie dann aber versteuern.


    Bei dir würde sich nach heutiger Rechtslage in der Bezugs-Phase die Frage stellen, was bei deinem vorzeitigen Ableben mit deinem angesparten Geld passiert.

    Die Versicherung ist normalerweise bis zum Lebensalter 85 kalkuliert und dementsprechend teuer.


    Im Moment ist ja das Thema „Probesterben“ der neue Trend in vermögenden Kreisen.

    Mancher fliegt dazu nach Mallorca, ich habe für März eine Einladung nach Zürich erhalten.

    Aber mal ernsthaft: bitte bei jeder dieser Finanzaktionen das „Probesterben“ mit kalkulieren.


    Such dir doch zuerst mal ein Angebot, dass man dann richtig durchrechnen kann.


    Aber ich würde dir ganz klar sagen:


    Bis sich da politisch nichts getan hat, in dem Thema Finger weg !!!

  • Bisher hatte meine Frau einen Riester Fondssparplan (Weltsparen) der aus meiner Sicht [lohnend] war. Sie hat kein hohes Einkommen und die Zulagen waren fast genauso hoch wie Ihre Einzahlung. Wir haben 2 kleine Kinder, also hat meine Frau 775 Euro Zulagen erhalten (175+300+300). Das war kein schlechter Deal. Die Gebühren sind etwa 80 EUR im Jahr.

    Nun ist sie nicht mehr zulageberechtigt (Versorgungswerk der Rechtsanwälte statt gesetzliche Rentenversicherung).

    Vermutlich ist sie nicht mehr unmittelbar zulageberechtigt, möglicherweise aber mittelbar zulageberechtigt. Hast Du das geprüft?

    Ich würde daher ihren Vertrag ruhend stellen und die ca. 8000 EUR dort geparkt lassen. Kündigen lohnt sich nicht, weil dann fast 4000 EUR Zulagen zurückgezahlt werden müssten.

    Rechenexempel.

    Nun habe ich mich damit beschäftigt ob es sich lohnen kann, selbst einen Riester zu starten. Mein Gehalt ist recht hoch und der Anlagebetrag wäre entsprechend auf 2100 EUR/Jahr gedeckelt. Ich müsste also selbst 1325 EUR/Jahr einzahlen um die volle Zulage von 775 EUR zu erhalten. Das wäre, wenn ich einen Riester mit geringen Kosten und möglichst viel Aktienanteil finde, aus meiner Sicht eine recht gute Kapitalanlage (immerhin erhalte ich mehr als 30% Zulagen auf meine Einzahlungen). Die Steuervorteile (absetzen der eingezahlten Beiträge) kämen ja auch noch dazu.

    Wenn Du prinzipiell einen Riestervertrag abschließen könntest, ist Deine Frau mittelbar zulageberechtigt, könnte ihren Vertrag also weiterführen.


    Ich weiß zwar, daß sich der Geist vieler Deutscher bei der Nennung der Begriffe staatliche Förderung und Steuervorteile auf den einzigen Gedanken Abgreifen! Abgreifen! verengt. Laß Dich davon besser nicht übermannen und rechne nach. Es ist sehr selten, daß sich ein Riestervertrag für den Riesterer lohnt. Für die Versicherungswirtschaft lohnt sich Riester unbedingt! Regelmäßig geht die staatliche Förderung direkt an die Versicherungsbranche.

    1. Könnt ihr meine Rechnung und Darstellung nachvollziehen?

    2. Was denkt ihr?

    3. Ggf: könnt ihr einen Riester Vertrag empfehlen, der für mich passen könnte?

    1. Ja. Sie ist so schief wie alle. Steuervorteile fressen Zulage auf!

    2. An Deiner Stelle würde ich das bleiben lassen.

    3. Nein.

  • Ich kann nur sagen, dass Riestern sich für die Wenigsten lohnt...


    Wenn du wenig verdienst, alleinstehend bist und mindestens 2 Kinder hast, dann kann es sich durchaus lohnen. Für fast alle anderen, ist es nur Geld verbrennen... Das mussten meine Frau und ich schmerzlich selbst erfahren...

  • Danke Referat Janders, ich habe nochmal versucht deine Fragen zu beantworten.

    Wenn die Gattin künftig berufsständisch versorgt ist, zu wann endet (bzw. endete) die Versicherungspflicht in der gesetzlich Rentenversicherung?

    Schon 2020, aber erstmals für das Jahr 2023 wurde keine Zulage gewährt. Besteht hier sogar die Gefahr, dass bereits ausgezahlte Zulagen zurückgefordert werden auch wenn der Vertrag ruhend gestellt wird?

    Zitat von Referat Janders

    Wie alt sind die Kinder denn? Durch die Kindererziehungszeiten ist man regelmässig für vier Kalenderjahre unmittelbar zulagenberechtigt.


    Kinder sind 2017 und 2019 geboren. Erklärt das warum bis 2022 Zulage gezahlt wurde? Kannst du hier eine Quelle angeben wo ich das mit den Kindererziehungszeiten nachlesen kann?


    Zitat von Referat Janders

    Kann die Gattin sich ggf. einen (rentenversicherungspflichtigen) Minijob vorstellen, zumindest für einen Tag im Jahr?

    Das scheint mir zu kompliziert und aufwändig.

  • Vermutlich ist sie nicht mehr unmittelbar zulageberechtigt, möglicherweise aber mittelbar zulageberechtigt. Hast Du das geprüft?

    Ich habe es so verstanden, dass sie nicht mittelbar zulageberechtigt ist, weil ich keinen Riester Vertrag auf meinen Namen habe. DIe anderen Bedingungen wären erfüllt. Oder liege ich da falsch?

  • Ich habe es so verstanden, dass sie nicht mittelbar zulageberechtigt ist, weil ich keinen Riester Vertrag auf meinen Namen habe.

    Stimmt.


    Mittelbare Zulageberechtigung erfordert einen zulageberechtigten Ehepartner mit eigenem Riestervertrag. Muß man trotzdem durchrechnen. Der Riestervertrag Deiner Frau könnte tolerabel sein, Deiner wäre es vermutlich nicht. Möglicherweise könntest Du einen Mini-Riestervertrag abschließen, bei dem Du natürlich draufzahlst, um den Vertrag Deiner Frau zu erhalten.


    Ich halte von dieser ganzen Riesterei nichts.

  • Danke Referat Janders, ich habe nochmal versucht deine Fragen zu beantworten.

    Schon 2020, aber erstmals für das Jahr 2023 wurde keine Zulage gewährt. Besteht hier sogar die Gefahr, dass bereits ausgezahlte Zulagen zurückgefordert werden auch wenn der Vertrag ruhend gestellt wird?


    Kinder sind 2017 und 2019 geboren. Erklärt das warum bis 2022 Zulage gezahlt wurde? Kannst du hier eine Quelle angeben wo ich das mit den Kindererziehungszeiten nachlesen kann?

    Also wenn das erste Kind 2017 geboren ist und die Kinder weniger als 3 Jahre auseinander geboren sind, dann müsste auch im Jahr 2023 noch unmittelbare Zulagenberechtigung bestehen, sofern die Kindererziehungszeiten bei Deiner Frau anerkannt wurden. Ggf. müsst Ihr noch einmal die Zeiten feststellen lassen, dann sollte für 2023 noch Zulage fliessen.


    Pro Kind 36 Kalendermonate Kindererziehungszeit, beginnend ab Folgemonat der Geburt des Kindes. Die Zeiten werden nicht überlappend vermerkt, sondern nahtlos nacheinander.

  • Link 1: (Kindererziehungszeiten)


    Kindererziehung: Ihr Plus für die Rente
    Die Erziehung von Kindern kann sich mit bis zu drei Jahren Kindererziehungszeit pro Kind positiv auf die spätere Rentenzahlung auswirken.
    www.deutsche-rentenversicherung.de


    Link 2: (Saidi im Video dazu)


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  • Also wenn das erste Kind 2017 geboren ist und die Kinder weniger als 3 Jahre auseinander geboren sind, dann müsste auch im Jahr 2023 noch unmittelbare Zulagenberechtigung bestehen, sofern die Kindererziehungszeiten bei Deiner Frau anerkannt wurden. Ggf. müsst Ihr noch einmal die Zeiten feststellen lassen, dann sollte für 2023 noch Zulage fliessen.


    Pro Kind 36 Kalendermonate Kindererziehungszeit, beginnend ab Folgemonat der Geburt des Kindes. Die Zeiten werden nicht überlappend vermerkt, sondern nahtlos nacheinander.

    Super, vielen Dank für diese wertvolle Info!