Beiträge von NiWe28

    Das heißt, Du hättest (selbst auf Basis der Abrechnungen des Stromanbieters) noch was zu bekommen? Dann erst recht der Abbuchung von 400 EUR widersprechen!

    Also ich habe bis dato keine initiale Rechnung bekommen, in der die Abbuchung der 400 Euro ersichtlich sind. Dafür habe ich aber ca. 4 Wochen nach Abbuchung der 400 Euro die oben genannten beiden Gutschriften-Rechnungen (die mit dem selben Datum datierten) erhalten. Für mich macht es so absolut keinen Sinn. Nach mehreren Kontaktversuchen via Kontaktformular, Chat und Hotline des Stromanbieters, behauptete eine der Mitarbeiterinnen in meinem Kundenportal wäre die initiale Rechnung über 400 Euro eingestellt worden (bin mir ziemlich sicher, dass das nicht der Fall war, da ich regelmäßig nachgeschaut habe und auch keine Benachrichtigung via Mail - wie sonst - bekommen habe) und diese 400 Euro Rechnung wieder entfernt wurde, da sie angeblich storniert wurde. Das habe ich aber alles auf der Tonspur gesagt bekommen. Absolutes Chaos bei denen, für die ich jetzt auch noch ständig steigenge Gebühren zahlen soll!!! :cursing:

    Es bestand ein Stromliefervertrag zwischen einer Privatperson und einem Stromlieferanten. Dieser wurde gekündigt. Ca. 3 Wochen nach Ende des Stromliefervertrags wurde vom Konto der Privatperson (es bestand ein SEPA-Lastschriftmandat) etwa 380 Euro eingezogen. Da nach 6 Wochen vom Stromlieferant immer noch keine Abschlussrechnung, aus der diese 380 ersichtlich werden, der Privatperson zur Verfügung gestellt wurde und auch nicht auf deren Nachfrage reagiert wurde, hat die Privatperson die 380 zurückbuchen lassen. Nun fordert der Stromlieferant die 380 Euro erneut (und möchte diese vom Konto abbuchen) sowie zusätzlich 8 Euro Gebühren für die Rücklastschrift. Wie seht ihr das, war es überhaupt ok, dass die 380 Euro das erste Mal abgebucht wurde so ganz ohne Rechnung o.ä.?

    Hallo zusammen,

    ich habe meinen Stromanbieter gewechselt und dem alten, wie von dem gewünscht, meinen Zählerstand übermittelt, damit die Abschlussrechnung erstellt werden kann. Dann wurde, ohne dass eine Abschlussrechnung vorlag, ca. 400 Euro von meinem Konto abgebucht. Ich habe den Stromanbieter kontaktiert und um Klärung gebeten. Dieser hat darauf nicht reagiert. Daher habe ich ca. 6 Wochen nachdem die 400 Euro abgebucht wurden, diese wieder zurückgeholt über meine Bank. Inzwischen habe ich gleich zwei Abschlussrechnungen mit demselben Datum bekommen, die beide eine Gutschrift ausweisen (allerdings in unterschiedlicher Höhe). Der niedrigere Betrag wurde mir inzwischen auch überwiesen. Jetzt sollen allerdings die 400 Euro (inkl. zusätzlicher 8 Euro Gebühren "Kosten aus Rücklastschrift"!) wieder abgebucht werden. Wie seht ihr das, war die Abbuchung der 400 Euro überhaupt rechtmäßig? Ich hätte gerne erst mal geklärt, was jetzt nun korrekt ist und eine vernünftige Abschlussrechnung, bevor überhaupt noch etwas hin- und her gebucht wird und irgendwelche "Kosten aus Rücklastschrift" in Rechnung gestellt werden.

    (Generell scheint es mir bei dem Stromanbieter drunter und drüber zu gehen, z.B. hab ich Mails innerhalb von wenigen Tagen bekommen, die unterschiedliche Aussagen bzgl. Vertragsende und Datum zum Ablesen des Zählerstands, enthalten.)

    Ich archiviere auch alles elektronisch mit einem Fujitsu ScanSnap im PDF Format. PDF ist ein Industriestandard und daher sicher auch in 20-30 Jahren noch lesbar.

    Die Daten sind dann auf meinem MacBook. Von dort mache ich Backups über TimeMachine auf drei verschiedene Festplatten. Eine liegt im OG, eine im Tresor im Keller. Mit der Platte im OG habe ich Wasserschäden abgesichert, weil in diesem Fall der Keller voll läuft. Mit der Platte im Tresor habe ich Diebstahl abgesichert. Dann gibt es noch eine 3. Platte, die in einer anderen Stadt im Büro liegt. Auch ein Brand ist damit abgesichert.

    Letzter Punkt ist das Backupformat. Für den Fall, dass TimeMachine irgendwann nicht mehr lesbar ist, weil Apple es einstellt, ich keinen Apple mehr will oder was auch immer: Auf jeder der 3. Platten ist eine Partition, in der ich die Ordnerstruktur mit den PDFs zusätzlich sichere.

    Auch wenn das alles noch nicht optimal ist. Sicherer als früher, wo nur ein Ordner mit Papier im Schrank stand, ist die Lösung alle mal.

    Interessant, ziemlich durchdacht und logisch! Wie viel Zeit/Aufwand kostet dich das Vorgehen so in etwa? Oder läuft es vollautomatisch?

    Hallo,

    bei mir häuft sich gerade der ganze Papierkram für diverse Tagesgeld-, Festgeldkonten, Depot u.ä. (Modell ähnlich den Finanztip-Empfehlungen) - bin da zugegebenermaßen aber auch ziemlich vorsichtig (lieber sicherheitshalber behalten falls man es doch mal braucht). Wie macht ihr das? Archiviert ihr alles in Papierform oder online? Berücksichtigt ihr irgendwelche Aufbewahrungsfristen (Wann kann/sollte was entsorgt werden?) Und was ist für den Fall wenn's mal ne Überschwemmung/Brand o.ä. geben sollte und alle Dokumente weg wären - kann man sich dann bei der jeweiligen Bank nur mit dem Ausweis legitimieren und hat wieder Zugriff auf alles?

    Hallo zusammen,

    ich habe nach einem Stromvergleich bei Finanztip zu Rabot gewechselt. Nun habe ich die Vertragsbestätigung erhalten in der steht, dass der Arbeitspreis "variabel, entsprechend der mit den viertelstündlichen Messwerten (iMsy) bzw. dem Standardlastprofil (Zähler ohne Fernauslesung) gewichteten stündlichen Börsenpreise (EPEX Day-Ahead Auktionspreise)"

    Ist so etwas üblich? Was heißt das genau für mich? Ändert sich alle 15 Minuten der Preis oder wie? Und wo kann ich immer den aktuellen Preis sehen? Hattet ihr auch schon solch einen Fall? Von Rabot habe ich bisher keine Rückmeldung dazu erhalten.

    Hallo NiWe28,

    Woher haben Sie denn diese Information, dass die Grenze 80% des bisherigen (welcher Zeitraum?) Verbrauchs wäre??

    Gruß Pumphut

    Von hier: Gaspreisbremse & Strompreisbremse erklärt – mit Rechner - Finanztip bzw. genauer: "Dafür wird der Jahresverbrauch, der im September 2022 Deiner monatlichen Abschlagszahlung zugrunde lag, herangezogen. " Habe mir diesen Jahresverbrauch auch von meinem Lieferanten bestätigen lassen, bei dem ich den Sep. 2022 Abschlag gezahlt habe.

    Ist das nicht korrekt?

    Hallo zusammen,

    gem. der geplanten Strompreisbremse soll es eine Deckelung beim Arbeitspreis von 40 Cent pro Kilowattstunde geben. Für den Grundpreis gibt es m.E.n. keine solche Regelung. Macht es dahingehend nicht Sinn, einen Lieferanten v.a. nach dessen Grundpreis auszuwählen? Wenn man es schafft, seinen gesamten Verbrauch auf die besagten "80% des bisherigen Verbrauchs" zu reduzieren (z.B. weil sowieso eine Person ausziehen wird), spielt es ja keine Rolle, ob der eigentliche Arbeitspreis des Lieferanten bei 42 Cent oder bei 82 Cent liegt. Was meint ihr?

    Hallo zusammen,

    beim Stromvergleich von Finanztip gibt es ja die Möglichkeit auszuwählen "keine oder kurze Preisgarantie, oft günstiger". Was heißt das genau in der Praxis? Hat hier schon jemand Erfahrungen damit gemacht? Ist es dann gut möglich, dass man jeden Monat den Stromanbieter wechseln muss, weil die Preise ständig angepasst/erhöht werden? Mit wie viel Vorlaufzeit muss eine Preiserhöhung angekündigt werden, wenn man keine Preisgarantie hat?

    NiWe28 , es ist ja völlig legitim, wenn Sie für sich persönlich entscheiden, das nicht unerhebliche finanzielle Risiko einer Berufsunfähigkeit nicht absichern zu wollen. Vielleicht haben Sie reiche Eltern, Erbtanten oder Sie meinen, notfalls langfristig mit der Grundsicherung auszukommen.

    Kritisch wird es, wenn hier durch eine inhaltlich wackelige Argumentation bei anderen, die nicht mit dieser Sorglosigkeit bzw. Risikofreude gesegnet sind, der Eindruck erweckt wird, eine BU wäre nicht so wichtig und man könne sich die Kosten sparen, weil man zur Not mal eben den Arbeitsplatz oder die mobbenden Kollegen austauscht.

    Das ist so das Problem mit Empfehlungen, für die der den Rat Erteilende seinen Kopf nicht hinhält. Ohne Sorge vor "Konsequenzen" kann man entspannter mutige Thesen aufstellen.

    Ich habe hier in keinster Weise Empfehlungen für andere ausgesprochen (ist ja auch nicht mein Job), sondern nur versucht, ein Thema möglichst kritisch und von allen/möglichst vielen Seiten beleuchten und hinterfragen zu lassen, gerade eben damit jede/r selbst die (idealerweise für sich richtige/passende/passendste) Entscheidung treffen kann.

    Sich mit Disclaimern und Kleingedrucktem abzusichern, ist für mich übrigens kein "Kopf hinhalten".

    NiWe Vergleiche neigen ja immer dazu, zu hinken. Der Vergleich mit dem Smartphone hinkt besonders deutlich. Zum einen dürfte heutzutage fast jeder über ein Smartphone verfügen. Zum anderen bewegt sich die Relevanz einer Handyversicherung unterhalb des Gefrierpunkts. Die Absicherung des Einkommens spielt da unter den Gesichtspunkten Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe in einer etwas anderen Liga. :)

    Der Vergleich war bewusst so gewählt. Sie schreiben selbst "fast jeder über ein Smartphone verfügen" aber eben doch nicht 100%. Ich schrieb "selbst wenn sich diese Versicherung für 99,9% der "anderen" rentieren würde" (was es für die meisten ja nicht tut, so wie ich auch Sie verstehe), würde dies dem/der Smartphone-losen Zeitgenossen/genossin nichts nützen. Sie können aber gerne weitere Beispiele anführen, die für eine bestimmte Personengruppe höchstwahrscheinlich Sinn machen, für andere allerdings nicht.

    Unsere Kunden versuchen auch öfters, sich Szenarien zu erdenken, weshalb sie vielleicht keine oder weniger BU brauchen. Diese Ausflüchte scheitern regelmäßig an der fehlenden Glaskugel. :) Es hilft individuell ja wenig, dass "man" theoretisch die psychische Belastung in einigen Fällen vielleicht noch rechtzeitig vor der Berufsunfähigkeit per Arbeitgeberwechsel reduzieren kann, wenn man selbst z.B. durch einen Unfall berufsunfähig wird. Wie Pythagoras schon sagte: "Die Wahrscheinlichkeit ist die Wahrscheinlichkeit." :)

    Wenn wir eine Glaskugel hätten, hätte sich das grundlegende Thema "Versicherungen" für alle erübrigt. Wie allerdings jede Versicherungsgesellschaft mit bestimmten Szenarien und Risikoeinschätzungen kalkuliert (kalkulieren muss), ist es m.E.n. durchaus legitim, das individuell auch auf Kundenseite zu tun und v.a. auch die (gerne mal vollmundigen) Versprechen der Versicherer zu hinterfragen, dem Realitätscheck zu unterziehen und mit dem eigenen Risiko- und Anforderungsprofil abzugleichen. Für jemanden ohne ein Smartphone wird wohl eine Handyversicherung sinnlos sein (da Risiko in etwa bei 0), selbst wenn sich diese Versicherung für 99,9% der "anderen" rentieren würde.

    Ich kenne aber keinen Arbeitgeber, der einen mit diesen Vorerkrankungen einstellt. Selbst hier im öD sind wir wahnsinnig vorsichtig bei solchen Bewerbern.

    In wie weit ist das denn einem neuen Arbeitgeber offenlegungspflichtig (insofern keine Behinderung vorliegt)? In meiner Branche ist Burn Out fast allgegenwärtig und man bekommt den Eindruck, dass Arbeitgeber es gerne mal gezielt "fördern", dass der/die ArbeitnehmerIn "alles gibt" (z.B. wichtige Meetings im Urlaub oder früh morgens oder spät abends..). Ich habe jedenfalls noch nie gehört, dass Burn Out ein KO Kriterium bei der Einstellung gewesen wäre.

    Früh genug erkennen und dann Maßnahmen einleiten sind gleich zwei Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit man in dem Szenario der BU entgeht. Das würde ich daher nicht als zuverlässigen Schutz bezeichnen. ?(

    Das wäre m.E.n. auch gar nicht unbedingt nötig, solange man da mittelfristig wieder "rauskommt". In den Fällen gäbe es für eine Weile ja "Überbrückungsmöglichkeiten" (Krankengeld u.ä.).

    Eine der häufigsten BU-Ursachen sind psychische Erkrankungen. Da hilft eine Umgestaltung nicht viel. Genau wie bei Krebs, auch eine der häufigsten Erkrankungen.

    Gerade bei den oft genannten "typischen" psychischen Erkrankungen wie Burn Out und Mobbing sind Arbeitgeber bzw. Kolleginnen und Kollegen nicht ganz unbeteiligt - da würde dann eine "Umgestaltung" i.S.e. Arbeitgeberwechsels m.E.n. schon was helfen.