Beiträge von Dr. Schlemann

    nett, wie sie mir immer wieder die Schuld in die Schuhe schieben wollen. Kurz nach der Jahrtausendwende gab es keine Pflicht, die Vertragsbedingungen weiterzuleiten. Vielleicht sind Sie noch zu grün hinter den Ohren, um solche Details zu kennen. Selbstverständlich hatte ich danach gefragt und das einzige was es gab waren die üblichen Hochglanzprospekte.

    "Zu grün hinter den Ohren" nehme ich in meinem Alter mal als Kompliment. ^^

    Es mag verwundern, aber auch kurz nach der Jahrtausendwende gab es schon Versicherungsbedingungen. :)

    Wen haben Sie denn gefragt - Ihren Arbeitgeber oder die Versicherungsgesellschaft?

    Genau das vergessen viele. BU ist oft temporär. Man wird wieder gesund, oder stirbt halt. Daher halte ich eine Dread Disease auch für die bessere, weil transparentere Form der Vorsorge. Klar, psychische Leiden sind nicht abgedeckt, aber sehr viele Gründe für eine BU schon. Gerade auch für Leute, die keine BU bekommen eine Alternative (z.B. mit psychischer Vorerkrankung).

    Dread Disease ist je nach Konstellation durchaus eine Alternative. Das Preis-/Leistungsverhältnis ist aber nicht unbedingt besser als bei einer BU.

    Wenn von den nicht versicherten Berufstätigen ebenfalls 25% berufsunfähig werden sollten, wären das ca. 7 Mio. Nur ca. 3 Mio. der Bürgergeldempfänger können überhaupt theoretisch ehemalige Arbeitnehmer sein. Tatsächlich dürften deutlich weniger überhaupt einmal gearbeitet haben, d.h. zumindest diese Voraussetzung einer BU erfüllen (Lassen wir jetzt einmal die Ausnahmen weg.) Für mich die Schlussfolgerung, die Morbiditätsrate über das Arbeitsleben betrachtet unter nicht Versicherten ist deutlich niedriger als bei den Menschen mit BU.

    Sorry, ich kann hier immer noch nicht folgen. Woher kommt denn die Annahme, dass die Zahl der nicht BU-versicherten Berufsunfähigen in einer aussagekräftigen Relation zur Zahl der Bürgergeldempfänger steht? Zumal (50%) berufsunfähig ja nicht zwingend gleichbedeutend ist mit gar kein Einkommen und gar kein nennenswertes Vermögen mehr.

    Nein, das war nicht so. Man hat den Vertrag gekürzt und auf Rückfrage beauskunftet, dass ich selbst keine Beiträge entrichten DARF!

    Wenn diese Aussage korrekt ist, war das ebenfalls - mehr oder weniger klar - in den Versicherungsbedingungen geregelt. Die "Schuld" daran, trägt eher Ihr Arbeitgeber, der bei Einrichtung des Systems eine günstigere Variante gewählt hat, bei der Versicherungsschutz mit Ausscheiden endet bzw. reduziert wird. Dafür kann die Versicherung dann wohl auch nichts, oder?

    - Single: BU-Rente bietet mehr finanziellen Spielraum.
    - Familie mit 2 Kindern: Bürgergeld übersteigt die BU-Rente deutlich.

    Bitte nicht vergessen, dass eine Familie häufig - zumindest am Anfang - aus zwei Personen besteht, aus denen dann später ggf. drei oder vier Personen werden. Wenn zwei vorher normal Geld verdienende Singles jeweils eine BU Rente abgeschlossen haben, addiert sich die Höhe z.B. auf 4.000 EUR. :)

    Ab ca. 60. Lebensjahr kann man Zeiten einer verminderten Berufsfähigkeit auch anders überbrücken (von Krankschreibungen bis eigene Ersparnisse).

    Es war früher übrigens in der Versicherungswirtschaft klar, dass man gerne wegen des Preises BU-Versicherungen bis zum 60.Geburtstag verkaufte.
    Bis 60 hatte man sein Leben solide geregelt zu haben.
    Dass war eben eine andere Sichtweise.

    Hier vermute ich einen Denkfehler: Das klappt möglicherweise, wenn man bis 60 in einem einträglichen Job beschäftigt war und Rücklagen bilden konnte, jedoch nicht bei früher BU! Daher BU immer bis 67 - wie es auch Finanztip empfiehlt.

    Ich werfe der Versicherung vor, dass sie den Regenschirm in dem Moment zusammen klappt, wo es anfängt zu regnen. Dass dies vertraglich irgendwo so geregelt ist, dass man seine Beiträge nicht selbst weiterzahlen kann, ist das Ausnutzen einer Machtposition. Und genau solche Spielchen werfe ich den Versicherungen vor. Es ginge zweifellos auch anders.

    Das verstehe ich nicht:

    1. Sie haben - obwohl Sie möglicherweise berufsunfähig waren - aus eigenem Entschluss keine BU beantragt, weil es "wichtigeres" gab.
    2. Dass eine betriebliche BU an den Arbeitgeber gekoppelt ist, sollte bei Abschluss bekannt sein. Wenn der Arbeitgeber keine Beiträge mehr zahlt, erhält der Versicherte i.d.R. eine Mitteilung, dass er den Vertrag selbst übernehmen und fortführen kann. War das bei Ihnen nicht so?

    Wie sollte Ihr BU Versicherer anders entscheiden? Welchen "Regenschirm" hat er zugeklappt, welche "Machtposition" ausgenutzt, welche "Spielchen" gespielt?

    ChatGPT hat sich mal Gedanken gemacht, wie auskömmlich der Bezug von Bürgergeld verglichen mit dem Bezug einer Berufsunfähigkeitsrente i.H.v. 2.000 EUR ist und welche vorhandenen Vermögensbestandteile vor dem Bezug von Bürgergeld eingesetzt werden müssen. Gerade hatte ich keine Zeit, das im Detail zu überprüfen.

    1) Wie auskömmlich ist Bürgergeld im Vergleich zu 2.000 € BU-Rente?

    Bürgergeld (Single, 2025/2026 – typische Größenordnung)

    Regelbedarf: ca. 563 € (2025)
    Unterkunft & Heizung: angemessene Miete wird übernommen (regional unterschiedlich, z. B. 450–800 € kalt + Heizung).
    Gesamt: Realistisch 1.100–1.400 € monatliche Unterstützung.

    Wichtig:

    • Es bleibt ein reines Existenzminimum.
    • Kein geldwerter Puffer, keine Sonderleistungen außer im Ausnahmefall.
    • Strenge Prüfung der Angemessenheit bei Miete und Vermögen.

    BU-Rente 2.000 €

    • Frei verfügbar, keine Zweckbindung.
    • Kein „Angemessenheits“-Regime.
    • Kein Zwangsumzug, keine Vermögensverwertung.
    • Zusätzlich: BU-Rente ist grundsätzlich steuerpflichtig, aber bei 2.000 €/Monat → Steuerlast meist gering (abhängig von weiteren Einkünften).

    Vergleich – Lebensstandard

    PositionBürgergeldBU-Rente 2.000 €
    Gesamtbetrag pro Monatca. 1.100–1.400 €2.000 €
    Kontrolle durch Jobcenterintensivkeine
    Vermögensverwertungjanein
    Wohnungsgröße/-kostenbegrenztfrei
    LebensstandardExistenzminimumgesicherter Mittelstand

    ➡️ Eine BU-Rente von 2.000 € liegt realistisch ca. 600–900 € monatlich über Bürgergeld – und vor allem rechtlich/psychologisch in einer vollkommen anderen Liga.


    2) Welches Vermögen muss man vor Bürgergeld-Bezug einsetzen?

    Seit 2023 gilt das „Bürgergeld-Vermögen“. Es unterscheidet zwischen einem Karenzzeit-Regime (erstes Jahr) und dem Normal-Regime (ab Monat 13).

    A) Vermögen in den ersten 12 Monaten (Karenzzeit)

    • Schonvermögen: 40.000 € für die erste Person (+15.000 € für jede weitere).
    • Selbstgenutztes Wohneigentum bleibt komplett geschützt (Haus bis 140 qm, Eigentumswohnung bis 130 qm).
    • Angemessene Miete wird vollständig übernommen (keine Prüfung in Karenzzeit).

    Zu verbrauchen: nur Vermögen über 40.000 € (Alleinstehend).

    B) Vermögen ab dem 13. Monat

    Dann gelten die normalen Regelungen:

    • Schonvermögen: 15.000 € pro Person
    • Alles darüber muss zuerst verbraucht werden.

    C) Ausnahmen – Vermögen, das nie angetastet werden muss

    Nach § 12 SGB II geschützt sind u. a.:

    ⦿ Riester / Basisrente (Rürup)
    ⦿ Betriebsrenten (bAV) inkl. Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds
    ⦿ Angemessener PKW (typisch bis ca. 20.000–30.000 € Marktwert)
    ⦿ Angemessener Hausrat
    ⦿ Selbstgenutztes Wohneigentum (innerhalb der Angemessenheit)
    ⦿ Vermögen für besondere Anschaffungen, soweit „offensichtlich nicht einzusetzen“ (eng ausgelegt)

    Nicht geschont:

    • Sparguthaben,
    • Wertpapiervermögen,
    • Lebensversicherungen,
    • Urlaubskasse, etc.
      → ab Monat 13 über 15.000 € einzusetzen.

    3) Ergebnis in einem Satz

    • Bürgergeld deckt nur das Existenzminimum ab und fällt selbst mit Wohnkostenübernahme deutlich unter das Niveau einer BU-Rente von 2.000 €; zudem müssen vor Bürgergeldbezug verwertbare Vermögensbestände über den Freibeträgen (40.000 €/12 Monate, danach 15.000 €) eingesetzt werden.

    Danach hat zwar ein BU- versicherter Mann mit 67 Lebensjahren ein über die Versicherungsdauer aufaddierte Wahrscheinlichkeit von ca. 24% (Frau 26,5%) einmal berufsunfähig zu werden, bei Beginn der BU- Versicherung mit 20 Jahren.

    Das sind ja genau die kolportierten Zahlen "jeder Vierte wird im Laufe seines Berufslebens (einmal) BU."

    Die These, dass BU Versicherte häufiger BU werden als andere, wage ich zu bezweifeln, da sie bei Abschluss (überdurchschnittlich) gesund sein müssen! Wer kann schon bei BU Abschluss in jungen Jahren die spätere BU absehen?

    Meine BU war an eine BAV gekoppelt. Als die Beitragszahlungen durch meinen Arbeitgeber wegfiel (nach 6 Wochen?), kam ziemlich prompt die Info der Versicherung, dass meine Absicherung sich grob drittelt.

    Ein weiterer Grund, eine BU nicht als betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung über den Arbeitgeber abzuschließen! Wir raten davon in den meisten Fällen ab, außer wenn z.B. nur darüber aufgrund vereinfachter Gesundheitsfragen eine BU Absicherung möglich ist.

    Kosten der Unterkunft (also Kaltmiete und Nebenkosten) kommen da aber dazu. Das sind dann in Städten wie München oder Stuttgart halt durchaus beachtenswerte Beträge.

    In Stuttgart allein für die Kaltmiete bei einer Einzelperson nochmal 563. https://www.stuttgart.de/leben/arbeit/geldleistungen

    Rechne ich mal vorsichtig 100,- für Nebenkosten dazu, dann bin ich schon bei 563+563+100=1.226,-

    Das dürfte vom Nettobetrag vieler BUs mit 1500 bis 2000 Euro Versicherungssumme so weit nicht weg sein. Zumal die Krankenversicherung dann auch über das Jobcenter läuft. Und diese BUs kosten halt im Monat ihre 130 bis 200 Euro. Da ist die Überlegung schon verständlich, ob sich das lohnt.

    Völlig klar, dass beim Bürgergeld in Summe noch mehr herauskommt.

    Wie oben geschrieben sind deshalb "kleine" BUs mäßig sinnvoll.

    Ich vermute wir sind uns einig, dass die Lebensqualität beim Bezug von Bürgergeld nicht gleichzusetzen ist mit einem Einkommen in vergleichbarer Höhe?