Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?

  • Ich werfe der Versicherung vor, dass sie den Regenschirm in dem Moment zusammen klappt, wo es anfängt zu regnen. Dass dies vertraglich irgendwo so geregelt ist, dass man seine Beiträge nicht selbst weiterzahlen kann, ist das Ausnutzen einer Machtposition. Und genau solche Spielchen werfe ich den Versicherungen vor. Es ginge zweifellos auch anders.

    Das verstehe ich nicht:

    1. Sie haben - obwohl Sie möglicherweise berufsunfähig waren - aus eigenem Entschluss keine BU beantragt, weil es "wichtigeres" gab.
    2. Dass eine betriebliche BU an den Arbeitgeber gekoppelt ist, sollte bei Abschluss bekannt sein. Wenn der Arbeitgeber keine Beiträge mehr zahlt, erhält der Versicherte i.d.R. eine Mitteilung, dass er den Vertrag selbst übernehmen und fortführen kann. War das bei Ihnen nicht so?

    Wie sollte Ihr BU Versicherer anders entscheiden? Welchen "Regenschirm" hat er zugeklappt, welche "Machtposition" ausgenutzt, welche "Spielchen" gespielt?

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Ab ca. 60. Lebensjahr kann man Zeiten einer verminderten Berufsfähigkeit auch anders überbrücken (von Krankschreibungen bis eigene Ersparnisse).

    Es war früher übrigens in der Versicherungswirtschaft klar, dass man gerne wegen des Preises BU-Versicherungen bis zum 60.Geburtstag verkaufte.
    Bis 60 hatte man sein Leben solide geregelt zu haben.
    Dass war eben eine andere Sichtweise.

    Hier vermute ich einen Denkfehler: Das klappt möglicherweise, wenn man bis 60 in einem einträglichen Job beschäftigt war und Rücklagen bilden konnte, jedoch nicht bei früher BU! Daher BU immer bis 67 - wie es auch Finanztip empfiehlt.

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  • ChatGPT hat sich mal Gedanken gemacht, wie auskömmlich der Bezug von Bürgergeld verglichen mit dem Bezug einer Berufsunfähigkeitsrente i.H.v. 2.000 EUR ist und welche vorhandenen Vermögensbestandteile vor dem Bezug von Bürgergeld eingesetzt werden müssen. Gerade hatte ich keine Zeit, das im Detail zu überprüfen.

    Copilot rechnet für den Single ähnlich. Die Zahlen sind ja auch plausibel. Bei Familie kippt es aber sehr schnell.

    Von copilot:

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    📊 Ergebnisse im Detail

    Szenario 1: Single in Stuttgart
    - Bürgergeld ohne Sonderbedarf: ca. 1.163 €
    - Bürgergeld mit Sonderbedarf (20 %): ca. 1.276 €
    - BU-Rente netto: ca. 1.600 €

    👉 Für Singles bleibt die BU-Rente klar auskömmlicher als Bürgergeld, selbst mit Sonderbedarf.

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    Szenario 2: Erwachsene Person mit 2 Kindern in Stuttgart
    - Bürgergeld ohne Sonderbedarf: ca. 2.524 €
    - Bürgergeld mit Sonderbedarf (20 %): ca. 2.637 €
    - BU-Rente netto: ca. 1.600 €

    👉 Für Familien mit Kindern liegt das Bürgergeld deutlich über der BU-Rente, da Kinderregelsätze und hohe Mietübernahme stark ins Gewicht fallen.

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    🏦 Kernaussagen
    - Single: BU-Rente bietet mehr finanziellen Spielraum.
    - Familie mit 2 Kindern: Bürgergeld übersteigt die BU-Rente deutlich.
    - Sonderbedarf Ernährung: Erhöht Bürgergeld spürbar, aber nur für den Erwachsenen.

    Für eine alleinerziehend Person lohnt sich eine BUV kaum, bzw die bräuchte irre hohe BU-Renten:

    Laut copilot:
    Damit eine Familie mit 1 Erwachsenen und 2 Kindern in Stuttgart über eine BU-Rente genauso viel hätte wie über Bürgergeld, müsste die BU-Rente zwischen 3.150 € und 3.300 € brutto liegen – also rund 60 % höher als die angenommene BU-Rente von 2.000 €.

    Ähnlich dürfte es bei einer alleinverdienenden Person sein, die noch zusätzlich eine erwachsene Person absichern muss.

    Es ist also höchst individuell und auch mit einer BUV gehört Glück im Unglück dazu, damit alles sich ausgeht.

  • - Single: BU-Rente bietet mehr finanziellen Spielraum.
    - Familie mit 2 Kindern: Bürgergeld übersteigt die BU-Rente deutlich.

    Bitte nicht vergessen, dass eine Familie häufig - zumindest am Anfang - aus zwei Personen besteht, aus denen dann später ggf. drei oder vier Personen werden. Wenn zwei vorher normal Geld verdienende Singles jeweils eine BU Rente abgeschlossen haben, addiert sich die Höhe z.B. auf 4.000 EUR. :)

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  • .. oder vielleicht doch nur bis zum fest geplanten Renteneintritt... ;)

    Noch kann man ja nach 45 Jahren Einzahlung abschlagsfrei in Rente gehen. Bei mir war das mit 65 und 4 Monate. Warum sollte ich dann also bis 67 Jahre weiter einzahlen?

    Frage: Welches voraussichtliche Rentenalter prognostizieren Sie einem heute 28-Jährigen angesichts der aktuellen und künftigen Demographie? :)

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  • Da ist natürlich was dran... allerdings könnte dann auch die Zahl 67 zu niedrig gegriffen sein.

    Die Zahl 67 ist definitiv zu niedrig gegriffen. Bei Abschluss bis zum aktuellen Rentenalter 67 bieten einige Gesellschaften inzwischen jedoch eine Verlängerungsmöglichkeit bis zu einem künftig höheren Rentenalter an.

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  • Nur gut, dass ich mich damit nicht mehr beschäftigen muss.. :)

    Sie Glückspilz sind ja glaube ich auch nicht berufsunfähig geworden. :)

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  • Das verstehe ich nicht:

    tatsächlich?

    1. Sie haben - obwohl Sie möglicherweise berufsunfähig waren - aus eigenem Entschluss keine BU beantragt, weil es "wichtigeres" gab.

    meine Intention war an meiner Gesundheit zu arbeiten und nicht den krankheitszustand zu zementieren. Das würde ich heute genauso entscheiden. Wegen einem niedrigen vierstelligen Betrag fange ich keinen Streit mit einer Versicherung an.

    1. Dass eine betriebliche BU an den Arbeitgeber gekoppelt ist, sollte bei Abschluss bekannt sein. Wenn der Arbeitgeber keine Beiträge mehr zahlt, erhält der Versicherte i.d.R. eine Mitteilung, dass er den Vertrag selbst übernehmen und fortführen kann. War das bei Ihnen nicht so?

    Nein, das war nicht so. Man hat den Vertrag gekürzt und auf Rückfrage beauskunftet, dass ich selbst keine Beiträge entrichten DARF!

    Wie sollte Ihr BU Versicherer anders entscheiden? Welchen "Regenschirm" hat er zugeklappt, welche "Machtposition" ausgenutzt, welche "Spielchen" gespielt?

    Das Kleingedruckte was ich niemals zu Gesicht bekommen habe.

  • meine Intention war an meiner Gesundheit zu arbeiten und nicht den krankheitszustand zu zementieren. Das würde ich heute genauso entscheiden. Wegen einem niedrigen vierstelligen Betrag fange ich keinen Streit mit einer Versicherung an.

    Das ist ja eine legitime Entscheidung - dafür kann aber die Versicherung nichts, oder?

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  • Das Kleingedruckte was ich niemals zu Gesicht bekommen habe.

    Ihr Arbeitgeber hat mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit sämtliche Unterlagen ausgehändigt bekommen. Wenn diese nicht an Sie weitergeleitet wurden bzw. Sie sich nicht um diese bemüht haben - dafür kann die Versicherung vermutlich auch nichts, oder?

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  • Nein, das war nicht so. Man hat den Vertrag gekürzt und auf Rückfrage beauskunftet, dass ich selbst keine Beiträge entrichten DARF!

    Wenn diese Aussage korrekt ist, war das ebenfalls - mehr oder weniger klar - in den Versicherungsbedingungen geregelt. Die "Schuld" daran, trägt eher Ihr Arbeitgeber, der bei Einrichtung des Systems eine günstigere Variante gewählt hat, bei der Versicherungsschutz mit Ausscheiden endet bzw. reduziert wird. Dafür kann die Versicherung dann wohl auch nichts, oder?

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  • Hallo Dr. Schlemann,

    Die These, dass BU Versicherte häufiger BU werden als andere, wage ich zu bezweifeln, da sie bei Abschluss (überdurchschnittlich) gesund sein müssen!

    Nochmal etwas ausführlicher. Nach der von Ihnen angeführte Pressemitteilung gibt es ca. 17 Mio. BU- Versicherungen bei ca. 45 Mio. Berufstätigen (da sind also die Langzeitarbeitslosen nicht dabei). Wenn von den nicht versicherten Berufstätigen ebenfalls 25% berufsunfähig werden sollten, wären das ca. 7 Mio. Nur ca. 3 Mio. der Bürgergeldempfänger können überhaupt theoretisch ehemalige Arbeitnehmer sein. Tatsächlich dürften deutlich weniger überhaupt einmal gearbeitet haben, d.h. zumindest diese Voraussetzung einer BU erfüllen (Lassen wir jetzt einmal die Ausnahmen weg.) Für mich die Schlussfolgerung, die Morbiditätsrate über das Arbeitsleben betrachtet unter nicht Versicherten ist deutlich niedriger als bei den Menschen mit BU. Was keine Aussage zum Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses ist. Woran das liegen könnte, da verkneife ich mir jetzt die Spekulationen. Sonst kommt der Shitstorm der tatsächlich Kranken.

    Gruß Pumphut

  • Ich sehe das so (ich habe das gestern privat bei jemandem von der Allianz Versicherung nachgefragt).

    Statistisch gesehen wird etwa jeder 4. bis 3. Arbeitnehmer im Laufe seines Berufslebens mindestens einmal berufsunfähig. Das heißt aber nicht, dass alle dauerhaft auf eine BU-Rente angewiesen sind – viele erholen sich oder wechseln den Beruf, sodass der Anteil derjenigen, die bis zur Rente dauerhaft Leistungen beziehen, deutlich niedriger ist. Genaue Zahlen dazu gibt es öffentlich nicht; Versicherer argumentieren daher meist mit der Lebenszeitwahrscheinlichkeit.


    Berufsunfähig bedeutet erst mal generell, dass ich temporär meinen Beruf nicht mehr ausüben kann.
    Wichtig für die ganze Argumentation sind aber die Menschen, die überhaupt nicht mehr arbeiten können beziehungsweise ihren Beruf nicht mehr ausüben können.

    Es sollte sich einfach jeder gedanklich prüfen, was passierte wenn er/sie als Hauptverdiener:in ausfiele.

    Genau das vergessen viele. BU ist oft temporär. Man wird wieder gesund, oder stirbt halt. Daher halte ich eine Dread Disease auch für die bessere, weil transparentere Form der Vorsorge. Klar, psychische Leiden sind nicht abgedeckt, aber sehr viele Gründe für eine BU schon. Gerade auch für Leute, die keine BU bekommen eine Alternative (z.B. mit psychischer Vorerkrankung).

  • Wenn von den nicht versicherten Berufstätigen ebenfalls 25% berufsunfähig werden sollten, wären das ca. 7 Mio. Nur ca. 3 Mio. der Bürgergeldempfänger können überhaupt theoretisch ehemalige Arbeitnehmer sein. Tatsächlich dürften deutlich weniger überhaupt einmal gearbeitet haben, d.h. zumindest diese Voraussetzung einer BU erfüllen (Lassen wir jetzt einmal die Ausnahmen weg.) Für mich die Schlussfolgerung, die Morbiditätsrate über das Arbeitsleben betrachtet unter nicht Versicherten ist deutlich niedriger als bei den Menschen mit BU.

    Sorry, ich kann hier immer noch nicht folgen. Woher kommt denn die Annahme, dass die Zahl der nicht BU-versicherten Berufsunfähigen in einer aussagekräftigen Relation zur Zahl der Bürgergeldempfänger steht? Zumal (50%) berufsunfähig ja nicht zwingend gleichbedeutend ist mit gar kein Einkommen und gar kein nennenswertes Vermögen mehr.

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