Beiträge von Achim Weiss

    Beim "zu versteuernden Einkommen" gehen dann auch noch Vorsorgeaufwand (KV,PV,RV-Beiträge) und ggf. Werbungskosten ab.

    Ja.

    Ganz ohne reguläre Einkommen kann man die von den Kapitalerträgen absetzen, und kommt somit noch weiter nach links auch über die 11 bzw 65 T€ als Grenzwert.

    Na ja - ganz ohne reguläre Einkommen gibts dann vermutlich auch keine Werbungskosten mehr. Aber klar: Den Vorsorgeaufwand kann man auch dann von den Kapitalerträgen absetzen.

    Eine Ablesung habe ich mitbekommen (01/2023) durch eine Firma. Denke 01/2022 ist eine jährliche Ablesung ebenso erfolgt.

    Eigene Dokumentation habe ich beim Einzug versäumt. X/

    Daher ist mein Gedanke, dass die Rechnung auf Grundlage von Promilleanteil pro Monat/Tag berechnet wird.

    Man sollte bei der Heizung schon berücksichtigen, daß im Winter mehr geheizt wird als im Sommer. Im Januar und im Februar werden etwa 17% und 15 %, also etwa ein Drittel der Heizenergie des Jahres verbraucht. Wenn man das linear rechnet (also 2/12 = 1/6), dann ist das zu Deinem Nachteil.

    Wie wird das Warmwasser in Deiner Wohnung abgerechnet?

    Supergraphik!

    Ich könnte mir aber vorstellen, daß viele Leser eine Erklärung brauchen.

    Wer 0 Euro "normales" zu versteuerndes Einkommen hat (Erwerbseinkommen, Rente) stellt sich bis zu 65 T€ Kapitaleinkünften mit Normalversteuerung günstiger als mit der Abgeltungssteuer (+ SolZ).

    Wer 10 T€ "normales" Einkommen hat, stellt sich bis etwa 31 T€ günstiger mit der Normalversteuerung.

    Wer allerdings ab 22 T€ "normales" Einkommen hat, stellt sich mit der Abgeltungssteuer günstiger.

    Mein Vermieter hat scheinbar nicht die Heizungswerte ausgelesen beim Umzug.

    Versäumnis des scheidenden Mieters Hobbes. Der hätte die Heizungswerte vor seinem Auszug sinnvollerweise dokumentiert. :(

    Mieterwechsel war im März.

    Theoretisch (und glaube ich praktisch) gibt es eine Jahreslesung im Januar/Dezember.

    Welche Methode sollte ich als Mieter akzeptieren? Schätzung?

    Wenn man keine Ablesedaten hat, wird man um eine Schätzung wohl nicht herumkommen, etwa nach Gradzahltagen oder einfach nach Durchschnittswerten pro Monat. Vielleicht gab es beim Einzug des Nachmieters auch eine Zwischenablesung. Von wann waren die letzten Werte? Wie lang hast Du in der Wohnung gewohnt?

    Dem Vermieter ist das im Endeffekt egal, die Heizkosten sind für ihn ein Durchlaufposten. Was Du nicht zahlst, zahlt der Nachmieter, und umgekehrt.

    Und wenn du [80000 € zu versteuernden Gewinn] auf 20 Jahre verteilst, sind es 4000€ im Jahr. Ohne weitere Einkünfte wäre das steuerfrei. Maximal dürfen sogar nach heutigem Steuergesetz noch 7000€ Rente im Jahr hinzukommen ohne Steuerpflicht.

    Die Günstigerprüfung liefert bis 23.500 Euro jährlich aus Renteneinkünften abzüglich Vorsorgeaufwand (Krankenkasse usw) weniger als die Abgeltungssteuer auf die Kapitalerträge.

    Die etwa 20.000 € zu versteuernde Rente [heutiger Wert] kann ein Gutverdiener dann schon noch haben. Wer sie nicht hat, kann pro 1000 € weniger Rente 2000 bis 3000 € Kapitaleinkünfte mehr haben und fährt mit der Günstigerprüfung immer noch besser als mit der Abgeltungssteuer.

    Wir reden aber über ungelegte Eier, nämlich die Steuererklärung des Threaderstellers in 30 oder 35 Jahren. Wer weiß, wie dann das Steuerrecht ist?

    Es gibt zwei Möglichkeiten, Mails auf dem Rechner abzurufen - IMAP und POP3.

    Mit IMAP hast du ein Abbild des Servers. Wenn du auf dem Rechner eine Mail löschst, ist sie auf dem Server auch gelöscht. Wenn du sie auf dem Server auch löschst, ist sie auch auf dem Rechner weg.

    IMAP heißt: Die Datenbank befindet sich auf dem Server. Du arbeitest mit der Datenbank auf dem Server. Wenn Du dann eine Mail löschst, ist es klar, daß die "überall" weg ist, also auf jedem Gerät, das auf diese Datenbank zugreifst.

    Man lädt mit IMAP Mails lediglich zur Anzeige herunter.

    Mit POP3 kannst du Mails vollständig runterladen, auf deinem Rechner speichern und auf dem Server löschen.

    Mit POP3 lädst Du die Mails primär mal herunter und sortierst sie in eine lokale Datenbank auf dem Client ein. Läßt Du Dir die Mail dann anzeigen, greift der Client auf diese lokale Datenbank zu, braucht zur Anzeige einer Mail also (anders als IMAP) keinen Netzzugriff.

    Wahlweise kann man eine bereits heruntergeladene Mail natürlich auch in der Serverdatenbank löschen.

    Ich halte alte Mails nur lokal auf dem Client (also meinen PC). Einmal im Jahr oder so gibts das große Aufräumen auf dem Server. Dann stelle ich sicher, daß ich die Mails lokal auf dem Client habe, und wenn das klar ist, lösche ich auf dem Server alles, was älter ist als ...

    Die meisten Mails, die ich bekomme, sind wenige KB groß. Davon passen viele in 1 GB. Man kann auch die Mails nach der Größe sortieren lassen und die größten selektiv löschen. Das hat den größten Effekt.

    Rechtsanwalt und Notar zählen zur gleichen Branche.

    Juristen legen immer großen Wert aufs Prinzip, verkennen aber die Tatsache, daß die Mehrzahl der Lebensvorgänge der Menschen ohne Juristerei abläuft: "Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter."

    Du hältst es für wichtig, daß Deine Leute eine Kontovollmacht haben (über Deinen Tod hinaus).

    Ich hingegen halte es für wichtig, meine Leute zu instruieren, so daß sie umgehend die notwendigen Verfügungen treffen können (sprich: Übernahme meiner finanziellen Verpflichtungen bzw. Kündigung der Verträge, die dann nicht mehr gebraucht werden). Ohnehin sind es ja meine Leute, die der Bank etc. meinen Tod melden müssen. Ich hoffe, sie sind schlau genug, erst die Buchungen umzulegen, bevor sie die Bank das Konto dichtmachen lassen. Ich habe es so jedenfalls aufgeschrieben.

    Das wird dann aber vermutlich nicht mehr mein Problem sein.

    McProfit:

    Man sollte sich sein wirtschaftliches Handeln nicht von der Steuer vorgeben lassen.

    Wenn man meint, daß ein bestimmtes Papier in der Zukunft kein rechtes Potential mehr hat, dann sollte man es verkaufen, selbst wenn man dann Steuer zahlen muß. Irgendwann fällt die Steuer ja ohnehin an, es macht einen Unterschied, wenn man sie zwischendrin mal zahlt, aber der Effekt hält sich in Grenzen.

    Doppelbesteuerungsabkommen können trickreich sein.

    Es hat aber etwas für sich, daß man sie sich anschaut, wenn man in ein anderes Land zieht und dann beispielsweise je nach dem sein Vermögen mitnimmt oder im Ursprungsland läßt. Ggf. lohnt sich die Konsultation eines spezialisierten Steuerberaters. Vielleicht wäre das für unsere Threadstarterin schon vor 5 Jahren eine gute Idee gewesen.

    Wenn ich mich recht entsinne, gilt für Wegzügler in die Schweiz, daß sie noch bis 5 Jahre nach Wegzug ihre Einkünfte (welche genau?) in Deutschland versteuern müssen. Angestellteneinkommen in der Schweiz sicher nicht, aber wie sieht es mit Kapitaleinkünften auf deutsche Depots aus? Sind die "deutsches Einkommen"? Ist es steuerlich sinnvoll, ein gut gestiegenes deutsches Depot in die Schweiz zu transferieren, es dort zu verkaufen, das Geld nach Deutschland zu transferieren und dort die Papiere neu zu kaufen?

    Hier beispielsweise steht eine ganze Menge zu deutsch-schweizerischen Steuersachen:

    https://www.perspektiveausland.com/aktuelles/uebe…i-umzug-schweiz

    Ich bin Deutsche und lebe seit 5 Jahren in der Schweiz. [Ich] habe hier noch einen Vertrag für die nächsten vier Jahre, bevor ich nach Deutschland zurückkomme. Ich habe nach wie vor mein deutsches Konto bei der DKB (inkl. Tagesgeld und einem MSCI/Sparauftrag).

    ... den Du mit welchem Geld fütterst?

    Mein Gehaltskonto ist in der Schweiz, wo ich ein Depot habe. Ich habe dies als Anfängerin bei einer Privatbank eröffnet, die kräftig Gebühren erhebt. Ich würde dies nun gerne selbst verwalten. In der Schweiz bin ich quellenbesteuert, muss mich also aktiv um nichts kümmern.

    Ich bin jetzt sehr unsicher, wo ich selbst tätig werden kann banktechnisch. Tagesgeld gibt es zum Beispiel (bitte korrigiert mich) in der Schweiz genausowenig wie günstige Online-Broker. Zudem frage ich mich, ob es überhaupt Sinn macht, wenn ich perspektivisch über kurz oder lang nach Deutschland zurückkehre. Oder sollte ich lieber mein Depot von der Schweiz nach Deutschland verlagern? Was denkt Ihr?

    Alle diese Fragen mußt Du Dir selbst beantworten.

    Soweit es um Aktien geht, ist es prinzipiell egal, wo die lagern. Mit ihnen hast Du kein Währungsrisiko.

    Soweit es um Geld geht, gibt es das aber. Der Schweizerfranken hat in den letzten Jahren gegenüber dem Euro heftig aufgewertet. Wenn Du Schweizerfranken in den letzten Jahren einfach unverzinst auf Deinem Schweizer Girokonto liegenlassen hast, hat Dir das ein Euro mehr gebracht als jegliche Festgeldanlage in Deutschland. Ein Geldtransfer zwischen der Schweiz und Deutschland zu Anlagezwecken ist also eine Währungsspekulation. Ob Du das machen willst oder nicht, ist Deine Anlageentscheidung.

    Irgendwelche Transfers über (Währungs-)Grenzen sind immer teuer, da langen die Banken gern mal zu. Man muß sich ausrechnen, ob es günstiger ist, Deine Wertpapiere in der Schweiz zu lagern oder vermutlich grundsätzlich billiger in Deutschland, wobei die Transferkosten zu beachten sind.

    Eine CHF-Überweisung in den großen Kanton wird gern mal mit 12 bist 25 Euro berechnet, daher meine obige Frage. Vielleicht hast Du aber auch eine günstigere Möglichkeit gefunden. So mag es etwa preisgünstiger sein, Anlagegeld, für das Du Aktien kaufen willst, erst nach Deutschland zu transferieren (kostet Geld!) und dann über die DKB zu günstigeren Spesen Aktien oder ETFs zu kaufen, als das mit Schweizer Bankspesen möglich wäre. Das mußt Du Dir im Einzelfall ausrechnen. Ein großes Währungsrisiko hast Du in diesem Fall nicht, denn der Aktienkauf erfolgt vermutlich Zug um Zug. Die Euros bleiben dann nicht lang auf dem deutschen Girokonto liegen.

    Selbst wenn Du in einigen Jahren nach Deutschland zurückkehren solltest, ist es keineswegs zwingend, dann Deine schweizerischen Bankkonten aufzulösen. Viele Deutsche, die in Deutschland wohnen, haben trotzdem eine Schweizer Bankverbindung, zu welchem Zweck auch immer.

    Ich glaube nicht, daß Dir in Deinem Fall jemand konkret raten kann.

    Wir haben eine VISA-Gold (jetzt ist sie schwarz) für 60,-- Euro p.a. bei unserer Hausbank und zuzüglich zu der Reiserücktrittsversicherung bekommen bei jeder Pauschalreise über deren Reisebüro 7% des Reisepreises zurück.

    Das heißt also: Wer eine Pauschalreise nicht mit einer VISA-Karte bezahlt, zahlt 7% mehr. Ich glaube nicht, daß der Veranstalter bei VISA-Zahlern drauflegt. Man könnte auf den Gedanken kommen, daß Pauschalreisen zu reichlich kalkuliert sind.

    Warum glaubst Du, daß eine solche Vollmacht derart wichtig ist?

    Haben wir in dem anderen Thema schon mal besprochen und da habe ich es mit meinem Laienvokabular versucht zu erklären, wie es die Notare sehen und wie die Rechtslage ist.

    Stimmt. Das war dieser Thread:

    H4KlAuS
    5. Juli 2023 um 14:14

    Da hast Du geschrieben, was Du rechtlich herausgefunden hast (und darüber denkst) und ich auch.

    Aktuell sieht mich kein Neo-Broker mehr als Kunde ;)

    Denn sowohl Smartbroker als auch Scalable Capital waren für mich nur halbgare Lösungen, mit denen ich nicht zufrieden war. Mehr habe ich aber auch nicht getestet.

    Was hat Dir gefehlt? Weswegen waren diese beiden für Dich "halbgar"?

    Vielleicht war ich als "Einfacher Buy-and-Holder" auch einfach von meiner Bank (ING) verwöhnt.

    Wer wenig handelt, bei dem spielen die Kaufspesen eine eher geringe Rolle. Weniger Spesen zahlen, wenn das geht, möchte ich aber doch.

    Allerdings ist es interessant, dass es auch Tests gibt, die sich nicht nur auf den Preis und das Portfolio der zu handelnden Papiere stützt. Und dort liegt so gut wie nie ein Neo unter den Top 5.

    Z.B. kann man praktisch bei keinem Neo eine Vollmacht über den Tod hinaus anlegen. Dabei ist/könnte das Depot für viele das größte Vermögen sein, was sie je haben werden.

    Jeder Notar rauft sich da schon die Haare, denn im Grunde ist das genauso wichtig wie ein Testament selbst.

    Warum glaubst Du, daß eine solche Vollmacht derart wichtig ist? Die Bank bekommt ja nicht automatisch den Tod des Kontoinhabers mit (woraufhin sie das Konto dann vermutlich dichtmachen würde, bzw. heute: den Onlinezugang sperren). Solange die Bank vom Tod des Kontoinhabers nichts weiß und der (ggf. einzige) Erbe die Zugangsdaten hat (Ja, ja, weiß schon: Weitergabe der Zugangsdaten ist verboten), kann der im Notfall sogar handeln. Ist das bei einem wetterfesten Depot (Buy and Hold) aber überhaupt nötig? Ok, ein Restrisiko bleibt immer, aber gegen Restrisiken kann man sich ja allgemein nicht wappnen.

    Der Tod des Kontoinhabers ist übrigens nicht der einzige Grund dafür, daß eine vertraute Person Zugriff auf Konten und Depots haben sollte. Es gibt auch andere medizinische Gründe, in denen das vermutlich im Sinne des Kontoinhabers ist.

    Stiftung Finanztest hatte z.B. gerade erst wieder in einen der letzten Ausgaben so einen Test gemacht mit verschiedenen Testkandidaten und Typen.

    Ich glaube, Smartbroker war da sogar letzter unter den rund 10 getesteten.

    Wer viel testet, bekommt viele Testergebnisse. Fragt sich, ob diese Tests dem Leser auch etwas bringen. Auf jeden Fall hat der jeweilige Testsieg eine nicht unerhebliche Werbewirkung.

    1% Kaufspesen finde ich schon recht viel. Ich bin überzeugt davon, daß Neo-Broker eine Lösung finden werden, wie das billiger geht, etwa über die Bündelung von Käufen. Schon jetzt muß in diese Richtung irgendwas laufen, schließlich werden bei Sparplänen gebrochene Anteile eingebucht, die es an der Börse nicht zu kaufen gibt.

    Maßgeblich sind letztlich nicht die Freistellungsaufträge, sondern das freigestellte Volumen der Kapitalerträge. Solange das unter der Grenze bleibt, wird Dir das Finanzamt nicht den Kopf herunterreißen, solltest Du Dich verrechnet haben und zuviel freistellen lassen haben, korrigiere das und deklariere Deine Kapitalerträge in der Steuererklärung.

    Wenn Du Dein Tagesgeld umziehst, kannst Du die alte Bank anweisen, den FSA a) auf das in diesem Jahr bereits freigestellte Volumen reduzieren und b) ihn mit dem Jahresende auslaufen lassen. Bei der neuen Bank kannst Du fürs laufende Jahr den noch freien Betrag freistellen lassen und ab dem nächsten Jahr dann die gesamten 1000 € (für Ledige).

    Gegen eine Rentenversicherung spricht, daß sie teuer ist und Dich durch ihre jahrzehntelange Laufzeit enorm lang bindet. Anfang-20jährige werden in eine Unterschrift hineingeredet, die dem Vermittler in den nächsten 5 Jahren Geld bringt, den Kunden dann aber jahrzehntelang bindet.

    Sparen ist sicherlich keine schlechte Idee, ganz generell gibt einem finanzieller Spielraum Freiheit. Es mag auch sinnvoll sein, "fürs Alter" zu sparen. Was Du mit dem Geld dann aber mit 65 machst (oder mit 67 oder mit 70), das solltest Du dann entscheiden können und nicht mit 23. Ok: In aller Regel hat man eine Klausel zur Kapitalabfindung, kann also vor der Rentenphase aussteigen.

    Ein übergeordnetes Thema ist die Vermögensmischung (also die sog. "asset allocation"). Eine Rentenversicherung investiert in aller Regel in festverzinsliche Papiere. Wenn das Dein Anlagewunsch ist, ist die Rentenversicherung noch nicht einmal so verkehrt. Deine 40 Mille Tagesgeld zählen in die gleiche Kategorie. Aktuell mag es eine Option sein, dieses Guthaben alle 6 Monate wandern zu lassen, um Dir einen guten Zins zu erhalten. Man könnte auch erwägen, beispielsweise die Hälfte davon auf 1 Jahr festzulegen (oder 25% auf 1 Jahr und 25% auf 2 Jahre), um Dir den aktuellen Zins zu erhalten.

    Wenn Du die Rentenversicherung kündigst (was sinnvoll sein mag - Ende mit Schrecken), das freiwerdende Geld dann aber in den ETF steckst, ist das ein Wechsel des Anlagemediums. Das mag man machen, muß aber wissen, was man da tut. An sich gehört die Rentenversicherung zum "Sicherheitsbaustein". Wenn Du sie kündigst, wäre eine logische Fortsetzung für das freiwerdende Geld der Kauf einer Rente (also eines festverzinslichen Papiers).

    ich habe bei Comdirect ein neues Girokonto eröffnet. Am 23.06. habe ich bei Comdirect das Kontowechsel-Formular ausgefüllt, um meine Ein- und Ausgänge von meinem bisherigen Konto bei der Volksbank auf Comdirect übertragen zu lassen.

    War das eine Bedingung der Comdirect? (Bei der Norisbank beispielsweise ist es das, so man denn die Neukundenprämie einstreichen möchte). Wenn das keine Bedingung ist, würde ich das lieber selber machen. In meinen Augen ist es eine romantische Vorstellung des Gesetzgebers, daß die Bank diese Dienstleistung übernehmen könnte.

    Leider habe ich nun festgestellt, dass für August noch nichts geändert ist. Comdirect teilte mir mit, dass sie nichts tun können und auf de Zuarbeit der Volksbank angewiesen sind.

    Das ist ja auch logisch. Die bisherige Bank kennt die Bewegungen auf Deinem Konto. Die neue kennt sie nicht.

    Formal ist das so:

    https://www.test.de/Girokonto-im-Test-5069390-5069691/

    Beim Kontowechsel müssen die alte und die neue Bank per Gesetz zusammenarbeiten. Die bisherige Bank muss eine Übersicht aller Buchungen der letzten 13 Monate liefern, die künftige Bank soll alle Zahlungspartner von der neuen Kontoverbindung schriftlich unterrichten. Beide Banken haften für Schäden, die aus einem fehlgeschlagenen Kontowechsel entstehen. Innerhalb von 12 Geschäftstagen soll der Kontowechsel erledigt sein.

    Kann mir jemand sagen wie lange so ein Übertrag in der Regel dauert und an wen ich mich wenden muss, wenn sich nichts tut? Um eine Übergangsfrist zu haben, habe ich mein Konto bei der Volksbank erst zum 31.10. gekündigt.

    Die Sache klemmt vermutlich bei Deiner alten Bank, der Volksbank. Ob die wohl in die Hufe kommt, wenn Du dort nachhakst? Ich hätte mich vermutlich nicht auf den Kontoservice verlassen, aber nun läuft der Prozeß schon. Ich ahne nicht, ob es sinnvoll ist, daß Du nun selber aktiv wirst.

    Konten eine gewisse Zeit parallel laufen zu lassen, dürfte immer sinnvoll sein. Irgendeinen seltenen Zahlungspartner vergißt man immer.