Beiträge von Achim Weiss

    Hat jemand von euch bereits etwas von der Quirion Bank gehört, wo es dauerhaft auf dem Verrechnungskonto 2.75% p.a. Zinsen gibt?

    Ich habe schon von der Quirion-Bank gehört. Sie bietet ein Konto an, auf dem es aktuell 2,75% Zinsen gibt. Inwieweit dieser Zinssatz dauerhaft ist, wird sich dann wohl weisen.

    Wollte mich erkundigen, ob jemand damit positive/negative Erfahrungen gemacht hat.
    Ist doch eher unüblich auf einem Verrechnungskonto Zinsen zu haben, oder?

    An sich halte ich es für Zirkus, neben einem Girokonto und einem Verrechnungskonto ein weiteres Konto zu haben und nur letzteres hat einen relativ hohen Zins. (Die Consorsbank macht das beispielsweise so.) Man muß dann halt im Bedarfsfall umbuchen.

    An sich würde ein einziges Konto reichen. Ein Girokonto taugt als Verrechnungskonto, und wenn das Girokonto einen ordentlichen Zins hat, könnte man sich das hin- und herschieben sparen. Aber das machen die Banken so nicht.

    Ich bekomme das schon noch hin, Geld, was ich aktuell nicht brauche, auf ein Tagesgeldkonto umzubuchen, und wenn ich es dann investieren will, auf ein Verrechnungskonto umzubuchen. Hinterher schiebe ich den Rest dann aufs Tagesgeldkonto zurück. Wenn es so sein muß, dann muß es halt so sein.

    Wenn Du dieses Tagesgeldkonto ausprobieren willst, mach das doch einfach. "Erfahrungen" anderer Leute braucht man für so einen Test eigentlich nicht.

    Könntest du mir bitte ein Beispiel Anleihe nennen.

    Ich kaufe schon lang keine Anleihen mehr, mein letztes Festgeld habe ich im letzten Jahrtausend abgeschlossen.

    Als ich mich noch für Anleihen interessiert habe, war der beste Anlaufpunkt die Börse Stuttgart. Du überlegst Dir, wie lange Du einen Betrag welcher Höhe anlegen möchtest und gibst das dann in die Suchmaske ein. Den Betrag brauchst Du für die Stückelung. Manche Anleihen gibts erst ab 10.000 € (manche auch erst ab 100.000 €, die wirst Du nicht erschwingen können). Wenn Du 5000 € hast, kannst Du damit eine Anleihe mit 10.000 Stückelung nicht kaufen.

    Und dann kaufst Du die halt. Der Rentenmarkt ist sehr liquide.

    <Nachguck> Ist heute auch noch so. Börse-Stuttgart.de

    Ich wollte mal wieder Tabula Rasa machen in meinem Aktenschrank.

    Da fallen mir oftmals Verträge, Lohnabrechnungen, etc in die Hände.

    So richtig weiß ich nie, wie lange was aufbewahrt werden muss.

    Ich weiß das auch nicht. Also lege ich heute jedes entsprechende Papier auf den Scanner und lese es in ein passendes Verzeichnis in meinem Rechner ein. Wenn auf der Festplatte einige tausend Unterlagen zu viel gespeichert sind, macht das bei heutigen Festplattenkapazitäten nichts.

    Wir gehen davon aus, daß die Dokumente veraltet/abgeschlossen sind, d.h. kein aktives Verhältnis zur Sache besteht.

    Das sind bei mir letztlich nicht besonders viele Papiere. Ich hebe das meiste auf, allerdings keine Anschreiben etc.

    Seit Einführung des Euro (1999 als Giralgeld) hat dieser gegen Gold bereits um über 80% devaluiert. Anders gesagt: Gold kostet heute in Euro das 6-7 fache iVz 1999.

    Die Aktie von Apple kostete um den 1.1.1999 etwa 40 US-Cent, heute notiert sie bei um die 184 $.

    Um in Deiner Diktion zu bleiben: Der Dollar hat gegenüber der Apple-Aktie um mehr als 99% devaluiert, mit dem Euro sieht es vermutlich nicht entscheidend besser aus.

    Eine Alternative (für kleinere Beträge) könnte auch Silber sein. Seit Euroeinführung hat der Euro ca. um den Faktor 5 auch gegen Silber devaluiert.

    Ein Kilobarren Gold (etwa 30 Unzen) ist ein verblüffend kleines, aber erstaunlich schweres Ding. Er kostet um die 60.000 €.

    Ein Kilobarren Silber ist etwa doppelt so groß und kostet um die 900 €. Will man nennenswerte Werte in physischem Silber halten, wird das schnell ziemlich voluminös (ganz davon abgesehen, daß Silber der MwSt unterliegt, man 16% seines Investments aber eher nicht so gern im Moment des Kaufs in den Wind schießen will.

    Du plädierst in Deinem Beitrag sehr für Gold, daher mal direkt gefragt: Welchen Prozentsatz Deines Vermögens hältst Du denn in Gold?

    fxnlxy:

    Wenn Du den Beitrag #14 downvotest, disqualifizierst Du Dich selbst.

    ging um die respektlose wortwahl „erbsenzählen“

    Du bist weder aus Glas, noch Netzpolizist.

    Die heute vielfach übliche leidenschaftliche Suche nach Mikroaggressionen behindert letztlich jeden fruchtbaren Gedankenaustausch. Auch für Dich wäre es bei weitem der bessere Weg, Du würdest Dich um die Sachinformation kümmern, die man Dir schreibt, als daß Du nach Wörtern suchst, deretwegen Du Dich eventuell angefaßt fühlen könntest.

    Manche Verträge enthalten die Option zum Tilgungswechsel, Standard ist das aber nicht. In der Regel lassen sich die Banken die Option auch entsprechend bezahlen.

    Vergossene Milch :)

    Wenn sein Vertrag keine entsprechende Klausel enthält, wird sie wohl auch nicht nachwachsen.

    Entscheidend bei dem Thema ist die Anschlussfinanzierung. Wenn du jetzt bei 0,7% Zins die Tilgung auf 1% heruntersetzt, bleibt zur Anschlussfinanzierung wenig übrig.

    Wieso ist die Anschlußfinanzierung entscheidend?

    Wieso bleibt zur Anschlußfinanzierung "wenig übrig", wenn er jetzt die Tilgung herunter- im Extremfall aussetzt?

    Nicht so schlimm, wenn das Geld über Festgeld/Tagesgeld die höhere Rendite sicher bringt. Nicht so gut, wenn dein ETF dann zur Anschlussfinanzierung 30% im Minus steht und du dann 5% Zins auf eine höhere Summe zahlst. Da wäre nichts gewonnen.

    Er möchte ein klassisches Zinsdifferenzgeschäft, wie auch immer das im Detail dann ausgestaltet würde. Typischerweise würde man ein festverzinsliches Papier dagegenstellen, dann bleibt ein reines Rechenexempel.

    Wer die gesparte Tilgung aber an den Aktienmarkt bringt, hat in beide Richtungen erheblich mehr Platz.
    Der Threadstarter wird uns informieren, wie die Sache ausgegangen ist.

    Super! Dieser 2-Jahres-Vertrag hat sich gelohnt. Du hast schon einmal davon geschrieben.

    Ob Du jetzt 9 ct/kWh fixierst oder noch etwas wartest ist halt Spekulation. Aus heutiger Sicht ist dieser Preis an der untersten Kante, also ziemlich gut. Ob der noch weiter zurückgeht? Das kann schon sein, aktuell sind die Spotpreise tiefer als vor dem Ukraine-Krieg.

    Wie schon geschrieben: Kleiner Zock.

    Mittelfristig könntest Du versuchen, den Wechseltermin auf den 1.11. zu verlegen. Das schafft Dir Platz für den Fall, daß der Anbieter pleite geht.

    Würdet Ihr nun mit Wirkung zum 1.1.24 einen Gasvertrag zu 9 Cent (Preisgarantie und Laufzeit bis zum 31.12.24) die Kilowattstunde abschließen oder darauf zocken, dass die Preise noch günstiger werden?

    Was zahlst Du bisher?

    Ich halte für einen Gasvertrag den 1.1. jedes Jahres für einen ungünstigen Zeitpunkt. Der 01.11. ist meines Erachtens der optimale Zeitpunkt.

    Mag natürlich sein, daß Du aktuell keine Wahl hast.

    Ob das Gas noch billiger wird? Keine Ahnung. Ist halt ein kleiner Zock.

    Klassisches Zinsdifferenzgeschäft.

    Natürlich lohnt es sich für Dich, so wenig zu tilgen wie möglich. Andererseits hat die Bank ein Interesse daran, daß Du möglichst viel tilgst, denn auch sie bekommt für die Tilgung anderswo mehr Zins als von Dir.

    Schau in Deinen Kreditvertrag, dort steht, was möglich ist. Wer weiß? Vielleicht hättest Du damals neben einer Sondertilgung auch eine Tilgungsaussetzung herausverhandeln können. Du hast es mutmaßlich aber nicht getan. Wäre ich Deine Bank, würde ich Dir diesbezüglich nachträglich nicht entgegenkommen. Das ist bei der aktuellen Zinslandschaft ja wohl auch logisch.

    Heißt: Das, was im Vertrag steht, ist das Ende der Fahnenstange. Es ist unrealistisch, mit der Bank jetzt über eine Tilgungsaussetzung verhandeln zu wollen.

    Sovereign:

    In der Regel verschiebt man nur kleinere Teile seines Vermögens. Plant man mit einem großen Betrag den Einstieg in den Aktienmarkt, mag man sich Gedanken über eine passende Tranchierung machen. Wenn man normale Beträge zur Anlage hat, vielleicht sogar noch regelmäßig, dann kauft man einfach, wenn das anliegt und macht sich keinen Kopf um den "passenden Zeitpunkt".

    Abgesehen von meinem Händchen, beim Kauf unweigerlich den Hochpunkt und beim Verkauf den Tiefpunkt zu treffen :) weiß man nicht, wohin die Börse läuft. Dieses Jahr ist bisher ganz gut gelaufen. Niemand weiß, wie das weitergeht. Wenn eine Kurve stetig nach oben geht, ist jeder letzte Tag ein Hochpunkt. Wer da auf "bessere Kurse" wartet, zieht vier Wochen später eine Schnute, weil die Kurse weiter hochgelaufen sind.

    Machen das viele Unternehmen so?

    [Nämlich keine reguläre Kündigung = einseitige Willenserklärung (auf üblichen Kommunikationswegen) zulassen, sondern auf einem Chat mit der Kundenrückgewinnungshotline zu bestehen]

    Ich kenne das nur von 1&1 und halte das Verfahren für rechtlich fragwürdig.

    Machen andere auch so, z. B. Sky.


    Sky hat z. B. nicht einmal mehr ein Kontaktformular, man muss immer über den Chat gehen oder schriftlich über Brief.

    Ein Brief ist nicht rechtssicher, das nicht noch nicht einmal das vergleichsweise teure "Einschreiben mit Rückschein".

    Die haben zwar eine E-Mail-Adresse und schicken dir E-Mails, wenn du denen aber was schickst, wird es nicht bearbeitet.


    Ich finde, man sollte Unternehmen auch rechtlich dazu verpflichten, E-Mail als möglichen Kontaktweg anzubieten.

    Wenn ich mich recht entsinne, ist das auch die Rechtslage. In Rechtdingen stellt sich aber halt immer die Frage nach der Beweislast und auch die Frage David gegen Goliath. Prinzipiell mag eine E-Mail beim Empfänger angekommen sein. Prinzipiell muß er die als Geschäftskorrespondenz auch aufbewahren. Was aber, wenn nicht? Da steht der kleine Kunde schnell nackt da vor Gericht.

    Mir war Fax immer sehr lieb, ein Verfahren, auf dem in meinen Augen unverständlich viele herumhacken. Das war billig, vergleichsweise rechtssicher und schnell. Auch heute noch mache ich Dinge, die ich beweisen können will (oder beim Gegenüber wenigstens den Eindruck erwecken, ich könnte es) per (Fritz-)Fax. Immer weniger Unternehmen kommunizieren ihre Faxnummern. Mir sind auch schon Unternehmen untergekommen, die behaupten, sie hätten kein Faxgerät mehr (was vermutlich gelogen ist).

    Klar, die denken sich einfach: Viele Kunden haben keinen Bock auf den Chat zu warten und sind zu dumm, einen formalen Brief zu schreiben. So sparen wir uns jede Menge Anfragen und müssen weniger Personal beschäften -> mehr Gewinn. Daher muss der Gesetzgeber hier mal ran, finde ich.


    Ich habe das schon einmal der Verbraucherzentrale gemeldet, ich finde es einfach unerträglich, was manche Unternehmen sich anmaßen.

    Kein Unternehmen will einen zahlenden Kunden verlieren. Es hat somit schon seine Logik, die Kündigung zu erschweren oder gar zu verhindern. Die Rechnung an den Kunden kommt schließlich sicher. Der Gesetzgeber versucht schon, solchen Machenschaften einen Riegel vorzuschieben (z.B. via "Kündigungsbutton"), aber halt nicht konsequent genug. Und der deutschen Absahnindustrie sind diese Gegner vermutlich zu groß.

    Ich sehe hier an vielen Stellen vorsätzlichen Rechtsbruch: Man kann es ja mal probieren. Wenn einer dagegen klagt, gilt sein Urteil nur für den Einzelfall. Den einen zahlen wir aus, viele tausend andere zahlen weiter.

    Wie sagt der Durchschnittsjurist so treuherzig? "Pacta sunt servanda!" Wenn man Verträge aber nicht einhält, sie gar vorsätzlich bricht, gerade bei einem bekannt schwachen Partner, kann es sehr gut sein, daß man mit dem Vertragsbruch durchkommt.

    So unterscheidet sich das geschriebene Recht von der täglichen Praxis.

    :(

    Vielen Dank für die extrem fachliche Begründung der Versteuerung von Dividenden, je nach Art des Fonds oder des Herkunfts-Landes.

    Wir sind in Deutschland! Da ist alles noch viel bürokratischer als anderswo, wiewohl speziell der italienische, spanischen und französische Fiskus auch sehr wohl ihre Tücken haben.

    Aus eigener Erfahrung kann ich am besten mitreden bei der Versteuerung der Dividenden von ausländischen Aktien.

    Am einfachsten ist die Versteuerung der Dividenden aus den USA.

    Da muss man nichts machen, weil die Steuer gleich hoch ist und sich somit aufhebt.

    Der amerikanische Fiskus ist einer der kooperativsten überhaupt. Der geht bei vielen (aber nicht allen!) Depotbanken davon aus, daß deren Kunde ein Steuerausländer ist (aus amerikanischer Sicht) und reduziert daraufhin die amerikanische Quellensteuer auf die 15%, die der deutsche Fiskus anerkennt. Dieser kassiert dann nur noch zusätzliche 10% (und nebenbei den unsterblichen SolZ auch nur auf diese 10%), wodurch die Versteuerung amerikanischer Dividenden für deutsche Anleger minimalst geringer ist als die Versteuerung deutscher Dividenden.

    Das heißt: Mit einer vernünftigen Depotbank braucht man mit US-amerikanischen Aktien überhaupt nichts machen, das läuft alles automatisch und aus Anlegersicht gut.

    Bei europäischen Aktien, vor allem Frankreich, der Schweiz auch Dänemark ist es komplizierter.

    In der Tat. Frankreich ist ein ganz spezieller Kandidat. Deren Erstattungsverfahren ist derart gestaltet, daß sich die Erstattung der überzahlten Quellensteuer sich für einen Kleinanleger nicht lohnt. Klares Gegenargument gegen französische Aktien.

    Schweiz geht, ein vernünftiges Doppelbesteuerungsverfahren (wie mit USA) wäre mir dennoch lieber. Defizit Bundesregierung.

    Bei diesen Aktien stellt man über seine Hausbank einen Antrag auf Rückerstattung der bezahlten ausländischen Steuer.

    Die [Hausbank] füllt diese Formulare [zur] Steuerrückerstattung selbst aus und reicht sie beim Finanzamt ein.

    Das macht sie und läßt sich diese Dienstleistung in der Regel auch gut bezahlen, worauf ein spesensensibler Anleger sinnvollerweise achtet.

    Für einen Posten Nestlé beispielsweise habe ich einen Erstattungsanspruch von etwa 200 Euro im Jahr. Eine Depotbank wollte für den Erstattungsantrag etwa 45 Euro. Wenn man es selber machen will, braucht man einen sog. "Tax Voucher", der bei manchen Banken kostenlos bei der Dividendenabrechnung dabei ist, bei anderen zwischen 10 und 20 Euro berechnet wird.

    Ich mache das seit einigen Jahren selber, und zwar nur alle 3 Jahre. Da bekomme ich um die 600 Euro zurück bei etwa 20 Euro Spesen. Bei der damaligen Bank hätte ich alle Jahre das Geld zurückbekommen, dafür aber im Verlauf von 3 Jahren 135 Euro Spesen gehabt.

    Kleinstsparer wie ich achten auf solche Beträge. :)

    Wichtig ist, solche europäischen Aktien in einem Depot Depot bei einer Haus-Bank zu haben und nicht bei einer online Bank, auch nicht bei der ING.

    Das sehe ich aus mehrerlei Gründen anders. :)

    Die "Hausbank" will etwa alle Jahre eine "Depotgebühr", die ING berechnet diese nicht.

    Besonderheit bei der ING: Sie legt den Tax-Voucher zur Dividendenabrechnung dazu. Schaut man sich das Ding an, schwillt einem der Kamm: Es ist letztlich eine Unverschämtheit aller anderen Depotbanken, für diesen Ausdruck Geld zu verlangen.

    Also: Wer Schweizer Aktien hält (die seit einigen Jahren ja nicht mehr ganz so einfach zu handeln sind), braucht ein Depot bei der ING.

    Bei der Versteuerung von FODD habe ich keine Ahnung.

    Ich halte nur thesaurierende Fonds - dort fällt wohl die Steuer so an wie von Achim Weiß ausführlich beschrieben.

    Was ist ein FODD?

    Was die Versteuerung anlangt, ist ein Aktienfonds der Direktanlage deutlich überlegen. Die Direktanlage unterliegt der Kapitalertragsteuer (Dividenden und Kursgewinn), der Aktienfonds zwar prinzipiell auch, aber 30% des Ertrags sind freigestellt, wodurch die effektive Kapitalertragsteuer statt 26,375% nur 18,46% beträgt.

    Wenn ich dann andererseits Apple sehe, die in den letzten Jahren je über 30% gelaufen sind und daneben den behäbigen MSCI World, hat mir die Direktanlage trotz höherer Besteuerung mehr gebracht. Aber ok: Dafür mag das Risiko höher gewesen sein. Andererseits sind nicht alle meine Einzelaktien sind wie Apple gelaufen. :)

    ich möchte demnächst ein Tagesgeld-Konto ... eröffnen .

    Ich komme aus Österreich und in Österreich bieten die Banken vergleichsweise ... schlechte Konditionen an.

    Nun bin ich mir nicht sicher, ob es sich auszahlt, ein Tagesgeldkonto bei einer Bank außerhalb von Österreich aber im EU Inland zu eröffnen, das höhere Zinsen bietet, ich aber am Ende des Jahres die Steuererklärung selbst machen muss, oder ob ein Tagesgeldkonto bei einer österreichischen Bank mit niedrigeren Zinsen aber dafür weniger Aufwand mehr Sinn macht.

    Ob sich das lohnt, mußt Du selber wissen. Ich weiß nicht, wie in Österreich Kapitalerträge versteuert werden, ich weiß auch nicht, wieviel Zinsen Du in Österreich bekommen könntest.

    Ich bin bekanntlich kein Freund von Prozentsätzen, sondern von absoluten Beträgen.

    Wenn Du in Piefkinesien über 3% bekommst, zuhause aber nur z.B. 1%, hast aber nur 1000 € anzulegen, wäre mir der Aufwand vermutlich zu groß.

    Ich ... habe noch nie eine Steuererklärung selbst gemacht, wodurch die Steuererklärung vermutlich einen erheblichen Aufwand darstellt.

    Ich könnte mir vorstellen, daß auch ein Österreicher nicht dauerhaft an einer Steuererklärung vorbeikommt, so daß es letztlich egal ist, ob Du Dich dieses Jahr in die Materie einliest oder erst in einem späteren Jahr.

    Lohnt sich ein Tagesgeldkonto außerhalb des Landes aber im EU-Inland aus deiner/eurer Sicht?

    Das kommt auf die Umstände an (sprich auf a) eventuellen Ertrag, b) Sicherheit der ausländischen Anlage und c) zusätzlichen bürokratischen Aufwand). Für mich lohnt es sich nicht, aber hier im Forum schreiben immer wieder Leute von Anlagen in Luxemburg (immerhin gleiche Währung) und Schweden.

    Ich möchte gern wissen, wie viel ETF-Fonds-Anteile ich in diesem Jahr verkaufen kann, ohne dass sie in einer Steuererklärung relevant werden, also dass ich bei meinem Einkommen/Rente steuerpflichtig werde.

    Ich habe eine gültige Nichtveranlagungsbescheinigung für dieses Jahr erhalten.

    Ich habe mir in einer EXCEL-Tabelle einen „Rentensteuerrechner“ gebastelt, der wie folgt funktioniert:

    • Meine Jahresbruttorente
    • Plus: anrechenbare Kapitalerträge
    • Minus: mein Rentenfreibetrag für das Jahr
    • Gleich: mein zu versteuerndes Einkommen
    • Minus: Summe meiner abzugsfähigen Ausgaben (wie Krankenversicherung, Pflegeversicherung, KV-Zusatzbeitrag, Zahnzusatzversicherung, Haftpflichtversicherung, Behindertenpauschbetrag, Werbungspauschale, Sonderausgaben-Pauschbetrag)
    • Differenz: "zu versteuerndes Einkommen" – "Summe aller abzugsfähigen Ausgaben" = Steuerpflichtiger Gesamtbetrag
    • Minus: dem Grundfreibetrag/Steuerfreibetrag
    • Ergebnis: größer Null è ich bin steuerpflichtig!

    Das zu meinem Renten-Steuerrechner.

    Prinzipiell stimmt das so, aber der Teufel steckt bekanntlich im Detail.

    Es wäre vielleicht praktisch gewesen, wenn Du Dein Excel-Blatt beigelegt hättest.

    Ich habe mir für meine Zwecke auch so ein Blatt gebaut, in das ich zusätzlich die gültige Steuerformel eingebaut habe. Wenn Du Deinen Ansatz weiterverfolgen willst, mach das doch auch. Die Steuerformel ist als Excel-Formel im Netz überall zu finden.

    Das "zu versteuernde Einkommen" steht beim Finanzamt nicht als Zwischenergebnis, sondern ganz unten. Das ist aber schlichte Definitionssache.

    Unklar ist in Deinem Fall der Posten "beschränkt abziehbare Sonderausgaben", weil der einerseits in der Höhe beschränkt ist, andererseits von der Krankenversicherung überschritten werden darf. Es ist somit nicht klar, ob Deine Zusatzversicherungen steuerlich relevant sind oder nicht.

    Ein möglicher Ansatz wäre, daß Du Deine Daten in ein Online-Steuertool wie etwa Smartsteuer eingibst. Das rechnet zwar nach den Maßgaben für 2022 und Du willst prospektiv für 2023 rechnen, die Besteuerungsgrundlagen ändern sich von einem Jahr zum anderen nicht so stark, daß Du aus dem Ergebnis des Online-Steuertools immerhin peilen kannst, wo Du mit Deiner eigenen Berechnung stehst.

    Ich habe nicht verstanden, wozu Du die Berechnung anstellst. Klar ist, daß Du legal bleiben willst. Aber darüberhinaus: Willst Du Dir die Steuererklärung sparen oder geht es primär darum, keine Steuer zahlen zu müssen?

    Wenn Du mit Deinen Kapitaleinkünften nur wenig über den Grundfreibetrag hinauskommst, zahlst Du für den überschießenden Betrag ja nur sehr wenig Steuer, deutlich weniger als die Kapitalertragsteuer, so daß rein rechnerisch die Steuer nicht schlimm wäre (geht mit 14% los). Aber Du mußt dann halt eine Steuererklärung machen (was manche Leute scheuen wie der Teufel das Weihwasser, was ich aber auch für nicht so schlimm erachte).

    Beim ETF-Verkauf ergibt sich ein „Gesamtveräußerungsergebnis vor Anwendung einer [Teilfreistellungsquote]“, davon 70% (weil TFQ = 30%) ergibt dann den „zu versteuernden Veräußerungsgewinn des Fonds“.

    Von den „Zu versteuernden Veräußerungsgewinn des Fonds“ dann 25% Abgeltungssteuer, und davon wiederum 5,5% Solidaritätszuschlag ermitteln und addieren ergibt dann den Betrag, der als Steuer abzuführen wäre.

    Davon wird aber wiederum der „Sparerpauschbetrag“ von derzeit 1000€ abgezogen.

    Die Logik ist ggf. umgekehrt. Wenn Du einen Freistellungsauftrag erteilt hast (was sinnvoll ist, wenn man Kapitalerträge nur aus einem Depot bezieht), dann berücksichtigt die Bank diesen vordringlich. Das heißt: Bevor man Dir beim Verkauf Steuer berechnet, macht die Bank erstmal den Freibetrag voll. Aufgrund der Teilfreistellungsquote sind das etwa 1400 €, wenn Du die Erträge aus einem Aktien-ETF beziehst.

    So im Normalfall.

    Ich weiß nicht, was die Bank macht, wenn ihr eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegen hat. Vermutlich hängt das vom Betrag der erzielten Kapitalerträge ab. Diesbezüglich will ich mich aber nicht aus dem Fenster lehnen.

    So oder so bekommst Du von der Bank irgendwann im Frühjahr des Folgejahres eine Steuerbescheinigung.

    Den Kapitalertrag (nach TFQ) berücksichtigst Du wie jedes andere Einkommen, eine eventuell abgeführte Kapitalertragsteuer berücksichtigst Du als Steuervorauszahlung.

    Es würde mich wundern, wenn in Deinem Fall eine Günstigerprüfung nicht vorteilhaft für Dich wäre, also fülle die Anlage KAP aus und erkläre Deine Kapitalerträge. Du wirst sie vermutlich als normales Einkommen geringer versteuern als über die Abgeltungssteuer.

    Soviel zum rechnerischen Verfahren. Für eine genauere Aussage braucht man konkrete Zahlen, aber die wirst Du hier nicht posten wollen. Ich glaube aber, daß Du mit obigem zurechtkommst, Du bist ja mit Deinen Überlegungen ja auch schon auf dem richtigen Dampfer.

    Neben der Steuer ist ggf. auch die Krankenversicherung relevant. Wenn Du in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert bist, will die Krankenversicherung von Deinen Kapitalerträgen Beitrag.

    Solange Du nichts verkaufst, werden bei einem thesaurierenden Papier keine Steuern fällig.

    Wenn Du in Aktien-ETFs investierst, zählt deren Ertrag nur zu 70%.

    Das heißt: Mit 1000 € Freibetrag hast Du etwa 1400 € Gewinn frei.
    Das könnte man im Spätjahr realisieren, damit Du Deinen Freibetrag ausnutzt.

    Wenn es Dich im Detail schon jetzt interessiert, wie das geht, einfach nach "Ausnutzung Sparerfreibetrag ETF" googeln, gibt genügend Anleitungen dazu im Netz.

    Ich plane meine Steuererklärung für das Jahr 2023:

    Wow! Damit bist Du aber früh dran! Brav!

    Ich werde voraussichtlich ca 7000 brutto verdienen in dem Jahr und wollte die LSt zurückbekommen, aber die Werbungskosten für mein Masterstudium (Beginn 1.04.23) die muss ich ja dann auch angeben für das Jahr 2023 und die verpuffen dann, weil ich sowieso unter dem Grundfreibetrag bin.

    Du bist in der Tat unter dem Grundfreibetrag, also gibt es alle Steuern zurück, aber Werbungskosten verpuffen.

    Soll ich lieber die Steuererklärung für 2023 erst nach dem Masterstudium machen?

    Es hilft Dir nichts, daß Du die Frist ausreizt.

    Wenn Du keine Steuererklärung abgeben mußt, kannst Du sie einige Jahre schieben. Die Sachverhalte, die Du dort angibst, bleiben aber an das Jahr gebunden, in dem sie entstanden sind. Es ist die gleiche Steuererklärung, nur das Datum mit Deiner Unterschrift ist anders.

    Wenn Du Geld zurückbekommst, mache die Steuererklärung lieber gleich, dann hast Du das Geld schneller zurück.