Beiträge von Christian_1983

    Liebe Finanztip-Community,

    wir besitzen ein Einfamilienhaus und wollen auf diese EFH gerne eine vollständige Wohneinheit "draufsetzen". Gemäß Bebauungsplan ist dieses möglich und ein Bauantrag wird gerade vorbereitet.

    Bei der Finanzierung würden wir gerne Zuschüsse oder zinsgünstigere Darlehen in Anspruch nehmen, jedoch steigen wir bei dem ganzen Förderungsmöglichkeiten der KfW / BAFA nicht (mehr) durch. Es scheint im Januar eine Veränderung der Förderungsbedingungen gegeben zu haben, aber so wirklich schlau werden wir hier nicht und im Internet muss man genau schauen, von wann die Angaben auf diversen Webseiten sind.

    Könnt ihr helfen bzw. hat jemand bei dieser Sache Erfahrungen gemacht? Welche Förderprogramme stehen für so einen "Anbau" zur Verfügung?

    Vielen Dank und beste Grüße,
    Christian

    Hallo zusammen,

    ich gedenke über die nächsten Jahre mir mehrere Immobilien als Kapitalanlage zu kaufen.

    Da das ganze leider nicht risikolos ist, würde ich gerne, dass ich allein dafür gerade stehen muss, wenn es schiefgehen sollte. Meine Frau soll keine Nachteile erleiden.

    Ich habe schon an eine GmbH o.ä. gedacht. Nur sind Banken schwer davon zu überzeugen, einer GmbH einen Kredit zu geben, wo nicht wirklich viele Sicherheiten vorhanden sind.

    Ist euch ein Modell bekannt, bei dem diese Kriterien (keine Risiko für die Frau / trotzdem gute Finanzierungsbedingungen) erfüllt werden?

    Grüße,
    Chris

    Hallo allerseits,

    Ich habe gerade den wöchentlichen Newsletter gelesen und habe zu folgendem Sachverhalt eine kurze klärende Frage:


    Auch eine Bauspar-Sofortfinanzierung lässt sich umschulden
    Immerhin ein Drittel aller Baufinanzierungen wickeln die Bausparkassen ab. Dabei gilt: Auch Bauspar-Darlehen können Sie ohne weitere Kosten jederzeit umschulden. Dies gilt allerdings nicht, falls Sie eine Bauspar-Sofortfinanzierunghaben und noch in der Ansparphase sind. Sie müssen sich gedulden, bis Sie in der Tilgungsphase angelangt sind: Dann können Sie sofort den Kredit ablösen – auch mit einem ganz normalen Baukredit einer Bank....


    Wir haben 2011 so eine Finanzierung bei BHW abgeschlossen und sind damit nicht happy. Derzeit befinden wir uns in der Ansparphase. Gerne würden wir die Finanzierung schnellstmöglich umschulden. Dazu haben wir folgende Überlegung: wir zahlen mehr als vereinbart auf den Bausparvertrag ein, sodass dieser bereits 2019 zuteilungsreif wird (BKZ wäre ausreichend). Dann müssten wir doch in die Darlehensphase automatisch übergehen (in 2019) und könnten das Darlehen sofort umschulden oder haben wir da ein Denkfehler??

    Dass es so oder so nach 10 Jahren ein Sonderkündihungsrecht gibt, ist bewusst. Nur könnten wir so noch früher aus der teuren Finanzierung raus.

    Danke für das Feeback!

    Liebe Community,

    im Zuge eines Job-Wechsels werde ich einen halben Monat arbeitslos sein, was ich per se gar nicht so schlecht finde. Das Vertragsverhältnis mit meinem derzeitigen Arbeitgeber wurde von mir gekündigt.

    Viele Freunde haben mich jedoch darauf hingewiesen, dass ich mich aufjedenfall arbeitslos melden müsste. Gründe hierfür konnte mir jedoch keiner sagen, sodass ich mich frage, was es bringen würde zum Arbeitsamt zu gehen?

    Was meint ihr? Könnt ihr mir helfen? Sollte man sich wirklich für 14 Tage arbeitslos melden?

    Viele Grüße
    Christian_1983

    Liebe Community,

    meine Frau hat vor ca. 2 Jahren eine Riestervertrag bei Fairr.de abgeschlossen und zahlt seitdem rd. 4% des damligen Vorjahres-Einkommens in den Riestervertrag ein. Bei 4% Einzahlung erhält man die maximale Förderung des Staates.

    Mein Frage ist nun, ob man jedes Jahr die Höhe der Riester-Einzahlungen anpassen muss um die maximale Förderung zu erhalten?

    Sie hat dieses Jahr beispielsweise aufgrund von Elternzeit nicht gearbeitet und entsprechend kein Einkommen vom Arbeitgeber erhalten. Sollten wir dann für nächstes Jahr die Riesterzahlungen auf das Minimum (60€) reduzieren? Müssen die Anpassungen dann wirklich jedes Jahr erfolgen?

    Für konstruktive Antworten bedanke ich mich schonmal.

    Christian_1983

    Hi Franziska,

    ich muss leider zugeben, dass ich keine der o.g. Apps kenne und sonst auch keine Versicherungsapp habe ;)
    Ich bin aber auch nicht so wirklich der Trendsetter... ;)

    Bei Versicherungen greife ich bisher lieber auf Vergleichsportale wie check24 etc zurück und schließe die Versicherungen dann über diese Portale auch ab...

    Beste Grüße
    Christian

    Hallo zusammen,

    bei der Suche nach einer alternativen Geldanlage bin ich auf das Start-up Exporo gestoßen.
    Das Prinzip von Exporo ist, dass von Kleininvestoren Geld gesammelt wird (Crowd Funding) und dieses dann in Wohnungen und Immobilien investiert wird.
    Nach meinem Verständnis fungiert das Geld als Eigenkapitel für den jeweiligen Projektentwickler. Daher liegt die Verzinsung auch meist über 5% (was für EK immer noch nicht viel ist). Die Immobilien werden gebaut und anschließend verkauft, sodass man das eingezahlte Geld meist so nach 1,5-2 Jahren wiederbekommt.

    Habt ihr mit Exporo bereits Erfahrung gemacht? Wie seht ihr die Geldanlageform?

    Link zu dem Unternehmen: https://www.exporo.de

    Beste Grüße
    Christian

    Hi @KaiRe

    Mydealz ist schon lange am Markt und weist auf Schnäppchen in Deutschland, Österreich und Schweiz hin. Hierbei stellen meist User die Schnäppchen ins Netz und andere können dann bewerten, wie "hot" der Deal ist.

    Ich finde die Seite super und es gibt zahlreichen interessante Schnäppchen (u.a. kostenlose Schufa-Auskunft / Account)...

    VG, Christian_1983

    Nachtrag:

    Die Bedingungen gem. Heizoel24 sind die folgenden:

    § 2 Vertragsabschluss
    Mit Auslösung einer Warenbestellung zu einem auf HeizOel24 veröffentlichten Tagespreis oder Einstellung eines MeinPreis-Kaufgesuchs gibt der Käufer gegenüber dem Verkäufer ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags ab. Über den avisierten Kaufvertrag werden beide Parteien (Käufer und Verkäufer) durch eine E-Mail informiert, die alle relevanten Daten enthält. Außerdem wird die Bestellung in der System-Datenbank gespeichert und erscheint online im passwortgeschützten Mitgliederbereich von HeizOel24. Im Zweifelsfall ist der Eintrag in die System-Datenbank maßgeblich. Der Kaufvertrag wird durch die Auftragsbestätigung des Verkäufers verbindlich geschlossen. Hierzu ist der Verkäufer angehalten, sich spätestens am auf die Bestellung folgenden Werktag schriftlich per E-Mail oder telefonisch mit dem Käufer in Verbindung zu setzen, um den Kaufvertrag zu bestätigen.
    Das Rechtsgeschäft (Kaufvertrag) kommt immer direkt zwischen dem Käufer und dem jeweiligen Verkäufer zustande. Zwischen Käufer und interaid entsteht keine Vertragsbeziehung.
    Der vereinbarte Literpreis gilt bis zur Lieferung der Ware. Egal, wie sich der Heizöl-/Dieselpreis in der Zwischenzeit entwickelt. Gleiches gilt für die aktive Annahme eines eingestellten MeinPreis-Kaufgesuchs durch einen Verkäufer.

    § 8 Allgemeine Haftung, Gewährleistung und Widerruf
    interaid übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für vermittelte Verträge zwischen Käufern und Verkäufern und die gelieferte Ware. Insbesondere haftet interaid gegenüber den Vertragsparteien nicht für direkte Schäden oder Folgeschäden, die aus Eigenschaften, Qualität und Verfügbarkeit vereinbarter Lieferungen und Leistungen resultieren. Weiterhin kann von interaid keine Haftung für Verweise und Links auf Inhalte externer Anbieter übernommen werden. Bei Gewinnspielen und Sonderaktionen ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
    Es obliegt dem Verkäufer, Käufer, die Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind, konform zu den gesetzlichen Vorgaben über das Widerrufsrecht aufzuklären. interaid stellt die technische Möglichkeit zur Verfügung, AGB und Widerrufsbelehrung zur Bestätigung im Bestellprozess zu hinterlegen. Interaid haftet nicht für die Inhalte, die Aktualität und das vorhanden sein der Texte. Der jew. Verkäufer wird interaid bei Rechtsverstößen schadlos halten.
    Für Heizöl gilt, dass der Widerruf nach § 312g Abs. 2 Nr. 4 BGB ausgeschlossen ist, wenn die Ware bei der Belieferung untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurde (Restmenge Heizöl im Tank).

    Danke @muc für die ausführlichen Kommentare.

    Ich hab nun dem Lieferanten schriftlich per email mitgeteilt, dass ich vom Kaufvertrag zurücktrete.
    Daraufhin wurde ich angerufen und es wurde gesagt, dass ein Widerruf nicht möglich sei. Es wäre ein verbindlicher Kaufvertrag.

    Ich hab dem Lieferanten gesagt, dass ich mich nächste Woche melden werde - wollte man nachfragen, ob der Widerruf wirklich rechtens ist?
    Was meinst du muc?
    Wie ist die Meinung von Finanztip @Franziska @Britta ?


    Vielen Dank, VG
    Christian

    Liebe Community,

    ich habe bei Finanztip gelesen, dass man im Internet aufgegebene Heizölbestellungen wiederrufen kann, da sie als Fernabsatzgeschäft angesehen werden.
    Ich habe kürzlich bei Heizoel.24 Heizöl bestellt. Der Preis ist seitdem um mehr als 10% zurückgegangen und ich habe eine sehr große Menge bestellt. Wenn ich heute erneut bestellen würde, würde ich mehrere 100€ sparen.

    Nun meine Frage: Besteht auch aufgrund des Preisverfalls ein Widerrufsgrund? Muss ich überhaupt einen Grund für den Widerruf nennen? Und die entscheidende Frage: Wie erkläre ich den Widerruf? Schreibe ich dem Lieferanten direkt postalisch an?

    VG, Christian

    Hi @Manuel,

    vielen Dank für deinen Beitrag!
    ich hab noch zwei kurze Nachfragen zu deiner Antwort

    Zitat

    Eine Anlage in Emerging Markets sehen wir generell positiv. Und zwar nicht, weil die Aussichten für diese Länder so rosig sind oder auch nicht (diese Information sollte schon in den jetzigen Preisen enthalten sein), sondern weil die Korrelation mit den Standard-Indizes MSCI World und Stoxx600 "relativ niedrig" ist. Insofern trägt eine Anlage etwa in den MSCI Emerging Markets Index zur Streuung im Portfolio bei.

    : Magst du uns noch verraten, wie hoch in etwa die Korrelation ist?

    Ich gehe davon aus, dass du als Produkt zur Beimischung der EM einen oder mehrere ETFs meinst oder? Da gibt es zum einen zahlreiche, zum anderen sind die meisten in USD notiert, sodass man hier zudem ein Wechselkurs/risiko mit kauft (klar, der Euro kann weiterhin abwerten und man hat einen zusätzlichen Ertrag aber grundsätzlich ist man den FX-Veränderungen zusätzlich ausgesetzt). Empfiehlst du da eher einen "gedhedgten" EM ETF zu kaufen oder soll man das Risiko in Kauf nehmen?

    Evtl. als Hintergrund der zweiten Frage: Der Euro ist seit einigen Monaten extrem schwach. Durch den Kauf des MSCI World hat man schon USD Exposure aufgebaut - und ich weiß nicht ob es Sinn macht, sich in USD noch stärker zu engagieren....

    Vielen Dank und beste Grüße
    Christian

    Hallo liebes Forum,

    ich habe eine allgemeine Frage zu dem maximalen Verschuldungsgrad. Gibt es hierzu irgendwelche "Faustformeln"?

    Hintergrund der Frage ist folgender: meine Frau und ich haben einen bestehenden Immobilienkredit, der noch etwa 20 Jahre läuft.
    Aufgrund eines tragischen Erbfalls haben wir ein Grundstück geerbt und überlegen ob wir hier ein Doppelhaus zum Vermieten bauen lassen. Da unser Eigenkapital begrenzt ist, überlegen wir rd. 80% des benötigten Kapitals fremd zu finanzieren.

    Aufgrund des bestehenden Immobilienkredits wollen wir jedoch das Risiko einer Überschuldung vermeiden. Daher würde mich interessieren, ob es grundsätzliche Faustregeln oder ähnliches gibt, anhand dessen man die maximale Kredithöhe bestimmen kann. Wie wird dieses von der Bank gemacht?

    Über Input wären wir sehr dankbar.

    VG, Christian

    Liebe Finanztip-Community, lieber @Saidi

    ich habe eine Frage zu dem Beitrag der Risikolebensversicherung

    https://www.finanztip.de/risikolebensversicherung/

    Und zwar sind meine Frau und ich verheiratet und würden gerne aufgrund eines Hauskredits eine Risiko-LV abschließen.
    Im Beitrag wird geschrieben, dass es Sinn macht, eine Versicherung auf verbundene Leben oder aufgrund erhöhter Flexibilität zwei separate Versicherungen abzuschließen.

    Für den Abschluss zwei separater Versicherungen ist mir das Vorgehen noch unklar. Wir liebäugeln mit dem Anbieter "EUROPA" jedoch wurde uns dort telefonisch gesagt dass ein Abschluss von Überkreuzversicherungen bei Ehepartnern gar keinen Sinn macht. Dieses hätte steuerliche Nachteile für den Fall dass ein Partner stirbt, da der andere Partner die Versicherung dann weiterführen müsste. Aufgrund dieser Aussagen, die u.a. nicht zu dem Artikel ganz passen, sind wir sehr verwundert und irritiert.

    Angenommen man ist verheiratet und entscheidet sich für 2 Versicherungen (als nicht "verbundene Leben"), wie sollte man dann die Ausgestaltung hinsichtlich Versicherungsnehmer und Versicherten vornehmen?

    Über Feedback wären wir sehr dankbar.
    Christian_1983

    Hallo allerseits,

    ich habe die wöchentliche Kolumne von Finanztip abonniert und bin hierbei auf den interessanten Artikel zu Riester-Verträgen (finanztip.de/riester/riestern-mit-fonds/) gestoßen.
    Meine Frau und ich sorgen zur Zeit gar nicht vor und würden dieses gerne ändern. Hierzu erscheint uns ein Riester-Vertrag sehr sinnvoll. Wir würden beide gerne einen fondsgebundenen Riester-Vertrag abschließen und würden dies gerne über Fairr.de tun.

    Beim Abschließen sind aber noch zwei Fragen aufgetreten und ich hoffe ein Community-Mitglied kann evtl. seine Erfahrung hierzu teilen.

    Ausgangslage: Meine Frau ist zur Zeit noch in Elternzeit und wird noch ca. 1 Jahr zu Hause bleiben. Ich bin voll berufstätig.

    Fragen:
    1) Wie viele Verträge müssen wir abschließen? Jeweils 1 Vertrag pro Person?
    2.) Es stellt sich die Frage wer von uns mittelbar bzw. unmittelbar zulagenberechtigt ist? Oder sind wir beide unmittelbar berechtigt? Dieses muss von bei Fairr.de mit angeben

    Über Antworten freuen wir uns
    Christian

    Hallo allerseits,

    ich habe die wöchentliche Kolumne von Finanztip abonniert und bin hierbei auf den interessanten Artikel zu Riester-Verträgen (https://www.finanztip.de/riester/riestern-mit-fonds/) gestoßen.
    Meine Frau und ich sorgen zur Zeit gar nicht vor und würden dieses gerne ändern. Hierzu erscheint uns ein Riester-Vertrag sehr sinnvoll. Wir würden beide gerne einen fondsgebundenen Riester-Vertrag abschließen und würden dies gerne über Fairr.de tun.

    Beim Abschließen sind aber noch zwei Fragen aufgetreten und ich hoffe ein Community-Mitglied kann evtl. seine Erfahrung hierzu teilen.

    Ausgangslage: Meine Frau ist zur Zeit noch in Elternzeit und wird noch ca. 1 Jahr zu Hause bleiben. Ich bin voll berufstätig.

    Fragen:
    1) Wie viele Verträge müssen wir abschließen? Jeweils 1 Vertrag pro Person?
    2.) Es stellt sich die Frage wer von uns mittelbar bzw. unmittelbar zulagenberechtigt ist? Oder sind wir beide unmittelbar berechtigt? Dieses muss von bei Fairr.de mit angeben


    Über Antworten freuen wir uns :thumbup:
    Christian