Beiträge von Pantoffelheld

    Hallo WolfHannah , Rechtsanwalt ist das richtige Stichwort, denn ihr braucht einen. Lasst Euch ruhig etwas Zeit, fragt im Bekanntenkreis nach Erfahrungen und erkundigt Euch beim Rechtsanwalt nach seinen Kosten. (Mieterverein oder Rechtsschutzversicherung habt ihr nicht, denn sonst hättest Du davon geschrieben.)

    Dem ersten Satz von Achim muss ich widersprechen. Die Vorgeschichte ist sehr wohl interessant. Da gibt es Formalitäten, bei denen der Vermieter (ja, und auch sein Anwalt) viele Fehler machen kann. Du schreibst z.B. nicht, dass der Vermieter vor der Klage eine Abmahnung geschrieben hat. Daran kann die Klage scheitern.

    Es gab jetzt eine Güteverhandlung und eine vierwöchige Frist für beide Seiten zu einer


    Stellungnahme!

    Was war denn das Ergebnis der Güteverhandlung?

    Und zu der eigentlich einzigen Frage:

    ...um eine Hilfestellung zu folgender Frage bitten: Gibt es da irgendwelche rechtlichen Vorgaben ob der RA verpflichtet war auf meinen . umfangreichen . Widerspruch mindestens zu Krankheit oder insgesamt zu reagieren,

    Nein. Nicht zu antworten ist etwas, was Rechtsanwälte aus unterschiedlichen Erwägungen immer wieder tun. "Sie haben das Recht zu schweigen." :)

    Davon kannst Du Dir eine Scheibe abschneiden: Selbst umfangreich zu schreiben, ist bei juristischen Auseinandersetzungen keine gute Idee. Es besteht u.a. die Gefahr, dass die Gegenseite aus Deinen 10 Punkten sich den schwächsten herauspickt und auf der Basis den Rest auf links zieht. Oder dass der Richter von einer Textmenge genervt ist, die er für sein Urteil gar nicht braucht.

    Schwerbehinderung und Pflegebedürftigkeit sind ganz gute Argumente, Ü70 heutzutage eher nicht mehr, weil es zunehmend als ganz normales Alter angesehen wird. Es ist immer eine Einzelfallentscheidung und kommt auch entscheidend auf die Situation des Vermieters an und wie er sie vorbringt. Davon hattest Du nichts geschrieben.

    Nachträgliche Ergänzung: Pass auf, dass ihr Euch in der Argumentation nicht zu krank und pflegebedürftig schreibt. Sonst kommt die Antwort, dass ihr mit so schwerwiegenden Einschränkungen gar nicht mehr vernünftig dort wohnen könnt und allein deshalb besser ausziehen solltet.

    Im Original:

    Der Mieter kann der Kündigung des Vermieters widersprechen und von ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist.

    (Hervorhebung von mir.)

    Aktuelle Erfahrung aus der Praxis: Drei Erklärungen für 2020, 2021, 2022 letzte Woche eingereicht. 2020 und 2021 berechnen eine Nachzahlung, 2022 Null.

    Bescheide gerade erhalten: Für die Nachzahlungsjahre wird ein Verspätungszuschlag i. H. von 825 € bzw. 525 € erhoben, also die 25 € pro Verspätungsmonat Sockelbetrag. Das Null-Jahr 2022 bleibt hier ungesühnt, obwohl m.E. auch dort eine Abgabepflicht bestand (Rentner mit Einkommen durch Renten über Grundfreibetrag, aber hohe pflegebedingte Sonderausgaben).

    Wenn das die gängige Praxis ist, dann bliebe dem Steuerzahler das Schreckensszenario Verspätungszuschlag auch bei Steuerrückzahlung - noch? - erspart. F4bi4n trau Dich und berichte uns!

    Der Ausdruck nachrangiger Kredit passt hier nicht, denn auch die eventuelle 100 % Finanzierung wird in den ersten Rang eingetragen. (Muss auch, denn sonst könnte es ja noch wilder werden...)

    Gemeint ist sicher ein Kredit zu deutlich schlechteren Kondition als bei der "normalen" 80 % Finanzierung. Das höhere Risiko lässt sich die Bank bezahlen. Die schlechteren Konditionen machen die Finanzierung nicht einfacher. Aber die eigentlichen Probleme liegen im nicht vorhandenen Eigenkapital und statt dessen sogar Konsumschulden. Die und die schlechte Schufa deuten auf einen Umgang mit Geld hin, der nicht zu dem jahrzehntelangen straffen Sparkurs passt, der nötig wäre, um die Geschichte glücklich durchzustehen.

    (Teilweise geraten und etwas überspitzt, aber lieber eine Warnung zu viel beim als zu wenig vor dem Hantieren mit 400k Schulden dachte ich am Sonntagmorgen.)

    Sie könnte einen Riester-fähigen Mann (oder Frau) heiraten, dann ist sie mittelbar begünstigt. Wirkt aber erst ab 2024 und nicht in die Vergangenheit zurück.

    Für nicht geförderte Einzahlungen muss bei der Entnahme keine Einkommen-Steuer auf die kompletten Auszahlungen gezahlt werden (wäre ja auch total unfair...), sondern nur Kapitalertragssteuer auf den anteiligen Gewinn. Dazu soll angeblich der Vertrag intern in einen geförderten und einen ungeförderten Teil geteilt werden. Ich habe es in der Praxis aber noch nie zu sehen bekommen (wenn man das als Kunde überhaupt sieht). Ob sich in 30 Jahren zum Rentenbeginn der Tochter noch jemand an diese Details erinnert?

    Gerne würde ich für unsere GbR ein Tagesgeldkonto mit nennenswerten Zinsen für unser geschäftlichen Rücklagen eröffnen.

    Das gibt es wahrscheinlich nicht. Lass die Kröten auf dem Girokonto und kümmere Dich in der gesparten Zeit um's Geschäft. Das bringt die höhere Rendite. Wenn sich mehr als 100k angesammelt haben, wird sich der freundliche Mensch von der Bank schon selbst melden.

    Ich würde nie nur eine Bank anfragen, sondern entweder selbst mehrere parallel ansprechen oder wahrscheinlich über einen der bekannten Immobilienkreditvermittler gehen.

    Deine Nervosität ist aus meiner Sicht berechtigt. Ihr müsstet aus Eurem Netto 44 % für Kreditraten aufwenden. Das ist zu viel. Als tragbar werden im normalen Einkommensbereich maximal 30 % angesehen.

    Mein Ratschlag wäre, den Konsumentenkredit zu tilgen (wozu braucht man den bei 5500 netto?) und noch mehr Eigenkapital aufzubauen, so dass ihr auf 80 % Beleihungsauslauf kommt. Mit etwas Glück wird die Sache durch weiter gesunkene Immobilienpreise einfacher.

    Ich bin mir sicher, dass im World keine 600 Europa-Unternehmen sind. Ergo kommen neue Aktien hinzu, die er vorher noch nicht hatte

    Das wird wohl sein.

    Aber wie groß wird der Anteil dieser bisher nicht enthaltenen kleinen von den 600 großen Europa-Unternehmen am Stoxx sein? Und bei einer Beimischung von wenigen Prozent dann am Gesamtportfolio? Und wie wirkt sich das auf die Risiko- und Rendite-Kennzahlen des Gesamtportfolios aus?

    Ein einzelner Depotposten sollte mindestens X % Anteil haben, sonst bleibt es Krümelkram. Und die Geschichte braucht man auch erst bei Y k€ Depotgröße anfangen, sonst wird es erst recht Krümelkram. Über X und Y lässt sich streiten. Da spielt dann auch die Persönlichkeit des Investors eine große Rolle.

    Zu 1: Es gibt die Möglichkeit, die Kündigungsfrist des Bausparguthabens von 3 oder 6 Monaten abzukürzen und das Geld sofort zu erhalten. Das lassen sich die Kollegen fürstlich entlohnen. Das mögen 3 % sein. Aber Du schreibst, dass Du fristgerecht gekündigt hast.

    Dass der Satz mit zu frühem Geldeingang und Vorfälligkeitsentschädigung wirklich in dem Brief steht, kann ich kaum glauben...

    Bei den 55.132 € handelt es sich um den Höchstbetrag der Altersvorsorgeaufwendungen für Paare im Jahr 2024. Die gute Nachricht: Das könntet ihr jedes Jahr machen, sogar mit jährlich steigenden Beträgen. Die schlechte: Zu den Altersvorsorgeaufwendungen gehört auch die gesetzliche Rentenversicherung. Die von Euch geleisteten Beiträge musst Du also abziehen, um die steueroptimale Höhe der Einzahlung zu berechnen.

    Abgesehen gilt das in #2 gesagte: Es wird sich am Ende mit hoher Wahrscheinlichkeit rein finanziell nicht lohnen. Und ihr seid bis an Euer Lebensende an das Produkt gebunden. Das ist vielleicht noch richtig für Leute, die sonst gar nicht sparen oder immer dann ein neues Auto kaufen, wenn wieder 50.000 € zusammengekommen sind.

    Ist die Verwaltungsgebühr aufgedröselt nach neu eingezahltem Geld und Bestand? Dann könnte sie sich durch die Beitragsfreistellung noch vermindern. Aber auch dann werden durch die hohen Kosten Deine Einzahlungen früher oder später aufgefressen. Das wird eine Nullnummer. Du musst aber nicht befürchten, auch noch Geld dafür nachschießen zu müssen (behaupte ich einfach mal ohne eine Rechtsgrundlage zu kennen.

    Die Gute Nachricht: Die Steuervorteile 2023 und 2024 , die hast Du sicher! ?(

    Ja, Du kannst sie nachträglich einreichen. In Elster geht das zurück bis ins Jahr 2017.

    Bei zu später Abgabe droht ein Verspätungszuschlag von monatlich 0,25 % der zu zahlenden Steuer (also bei Dir 0), jedoch mindestens 25 Euro. Wie das in so einem Fall aktuell durchgezogen wird, weiß ich nicht. Minus Deiner Erstattung wären es schlimmstenfalls 500 € zu zahlendes Lehrgeld und eine Investition in Deinen Seelenfrieden. Wenn Du nichts tust, wird es monatlich potentiell 25 € mehr und Du machst Dir regelmäßig doofe Gedanken, ob und wann doch noch etwas passiert.

    An Deiner Stelle würde ich jetzt abgeben, um die Sache vom Tisch zu bekommen.

    Eine Ergänzung zu einem geringwertigen Wirtschaftsgut, die selber weniger als 800 € kostet wird wohl als geringwertiges Wirtschaftsgut sofort abgeschrieben werden dürfen.

    Aber wie Achim schon andeutete, wird sich der Puls des Steuerfahnders hier kaum erhöhen. Wir dürfen dabei nicht vergessen, dass am Ende sowieso alles abgeschrieben werden darf. Es geht hier um einen Vorteil, der dadurch entsteht, dass ich durch die Abschreibungen heutige Gewinne in spätere Jahre verschiebe, damit die gleiche Steuersumme etwas später zahle und mit dem Geld solange etwas anderes machen kann.

    [Frage nach dem Alter] Spielt letztlich aber keine Rolle.

    Das sehe ich nicht so. Es ist zu bedenken, dass die Entscheidung für Wohnriester nur in engen Grenzen abänderlich ist.

    Bedeutet: Das Wohnförderkonto wird jedes Jahr mit 2 % "verzinst" und es gibt vor dem Ablauf der Sparphase keine Möglichkeit, dort "Tilgungen" zu leisten. Das mit den 2 % ist zwar fast immer ein gutes Geschäft für den Wohnriesterer (auch wenn in der Nullzinsphase mancher sparsam geguckt haben dürfte), schwerer wiegen aber die Nachteile bei Veränderung im Leben, die sich auf das Wohnen auswirken. Es wird alles zumindest kompliziert. (Beispiel: Ich möchte die Wohnriester-geförderte Immobilie an mein Kind veschenken mit Nießbrauch für mich. Wird das Konto aufgelöst und ich muss auf einen Schlag versteuern?)

    Daher würde ich (und Finanztip im redaktionellen Teil auch) zum Einsatz von Wohn-Riester nur raten, "wenn es in der Zukunft wenig Veränderungen gibt, Du also lange in der begünstigten Wohnung bleibst. Dann musst Du Dich nicht mit den vielen Regeln herumschlagen, sondern das Ganze nur einmal auf den Weg bringen." https://www.finanztip.de/riester/wohn-riester/ Das lässt sich mit 65 eher vorhersagen als mit 35.

    Beides wäre gleich diskret oder gleich indiskret. Es bedarf nicht mehr als Grundschulmathematik, von 67 zurückzurechnen.

    Da war Dein Detektor nicht richtig auf meinen Humor eingestellt.