Hallo WolfHannah , Rechtsanwalt ist das richtige Stichwort, denn ihr braucht einen. Lasst Euch ruhig etwas Zeit, fragt im Bekanntenkreis nach Erfahrungen und erkundigt Euch beim Rechtsanwalt nach seinen Kosten. (Mieterverein oder Rechtsschutzversicherung habt ihr nicht, denn sonst hättest Du davon geschrieben.)
Dem ersten Satz von Achim muss ich widersprechen. Die Vorgeschichte ist sehr wohl interessant. Da gibt es Formalitäten, bei denen der Vermieter (ja, und auch sein Anwalt) viele Fehler machen kann. Du schreibst z.B. nicht, dass der Vermieter vor der Klage eine Abmahnung geschrieben hat. Daran kann die Klage scheitern.
Es gab jetzt eine Güteverhandlung und eine vierwöchige Frist für beide Seiten zu einer
Stellungnahme!
Was war denn das Ergebnis der Güteverhandlung?
Und zu der eigentlich einzigen Frage:
...um eine Hilfestellung zu folgender Frage bitten: Gibt es da irgendwelche rechtlichen Vorgaben ob der RA verpflichtet war auf meinen . umfangreichen . Widerspruch mindestens zu Krankheit oder insgesamt zu reagieren,
Nein. Nicht zu antworten ist etwas, was Rechtsanwälte aus unterschiedlichen Erwägungen immer wieder tun. "Sie haben das Recht zu schweigen."
Davon kannst Du Dir eine Scheibe abschneiden: Selbst umfangreich zu schreiben, ist bei juristischen Auseinandersetzungen keine gute Idee. Es besteht u.a. die Gefahr, dass die Gegenseite aus Deinen 10 Punkten sich den schwächsten herauspickt und auf der Basis den Rest auf links zieht. Oder dass der Richter von einer Textmenge genervt ist, die er für sein Urteil gar nicht braucht.
Schwerbehinderung und Pflegebedürftigkeit sind ganz gute Argumente, Ü70 heutzutage eher nicht mehr, weil es zunehmend als ganz normales Alter angesehen wird. Es ist immer eine Einzelfallentscheidung und kommt auch entscheidend auf die Situation des Vermieters an und wie er sie vorbringt. Davon hattest Du nichts geschrieben.
Nachträgliche Ergänzung: Pass auf, dass ihr Euch in der Argumentation nicht zu krank und pflegebedürftig schreibt. Sonst kommt die Antwort, dass ihr mit so schwerwiegenden Einschränkungen gar nicht mehr vernünftig dort wohnen könnt und allein deshalb besser ausziehen solltet.
Im Original:
Der Mieter kann der Kündigung des Vermieters widersprechen und von ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist.
(Hervorhebung von mir.)