Ist das nicht die übliche Folge nach Abgabe einer EV?
Bei EV musste ich erstmal überlegen, was gemeint ist. Solche Abkürzungen möglichst schon bei erster Verwendung einfach mal ausschreiben: Eidesstattliche Versicherung.
Wobei das nicht der korrekte Ausdruck ist für das, was ihr eigentlich meint, denn der lautet Vermögensauskunft. Im Volksmund gelegentlich noch Offenbarungseid..
Unter die beim GV (=Gerichtsvollzieher) abgegeben Auskunft gehört nicht nur die normale Unterschrift, sondern die Versicherung an Eides statt. Dieser Unterschied verschärft die möglichen Folgen einer etwaigen Falschauskunft.
Die Folge der Abgabe einer Vermögensauskunft ist. dass der Gläubiger über das Vermögen seines Schuldners informiert ist. Daraus könnte er weitere Pfändungsquellen erfahren.
Eine Falschauskunft könnte strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wenn sie bemerkt, verfolgt und abgeurteilt wird.
Das Nichterscheinen zu einem Termin zur Abgabe einer VA (=Vermögensauskunft) führt zu einer Eintragung in das Schuldnerverzeichnis des jeweiligen Bundeslandes.
Eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis wird von den privaten Auskunfteien in ihre Datenbestände aufgenommen und darf dort bis 6 Monate nach seiner Löschung verbleiben.
...und der Schuldner weiß, dass bei Beantragung einer Insolvenz, Strafanzeige gestellt wird. Ich werde mich dann mit allem wehren.
Strafanzeigen kann jederzeit jeder gegen jeden stellen. Das geht im Internet. Wenn eine Straftat vorliegt, ist es in aller Regel zweckmäßig, unverzüglich die Strafverfolgungsbehörden darauf aufmerksam zu machen. Einem anderen mit einer Anzeige zu drohen falls er nicht dies oder jedes tut, könnte Nötigung sein. Das wäre denn wirklich eine Straftat.
Du würdest in einem Privatinsolvenzverfahren Gelegenheit haben, Dich zu äußern und könntest versuchen, Deine Forderung als Folge einer unerlaubten Handlung feststellen zu lassen. Diese würde bei Erfolg nicht von der Restschuldbefreiung erfasst und ließe sich auch nach abgeschlossenen Verfahren weiter beitreiben.