Beiträge von Pantoffelheld

    Nichts anderes wollte ich damit sagen. Die Lohnsteuer wird monatsgenau abgezwackt, die Einkommensteuer"voraus"zahlung erst im letzten Quartalsmonat. Ist aber eigentlich kein Ding, darüber noch weitere Zeilen zu verschenken.

    Ich möchte gerne noch eine Zeile dazu verschenken: In #4 hatte ich behauptet, die EKSt würde keine Vorauszahlungen kennen. Das war offensichtlich Blödsinn. Ich bitte um Entschuldigung.

    (Eine Bekannte mit EU-Rente hatte diese Fragestellung verbunden mit dem Problem, sich das Geld so zurückzulegen, dass es zum benötigten Zeitpunkt noch da ist. Die kam mit der Auskunft zurück, es gäbe keine Möglichkeit zu Vorauszahlungen. Da sie sonst bei solchen Sachen immer genau nachfragt, ging ich ungeprüft davon aus, dass die Aussage so stimmt. Möglicherweise wird unterscheiden zwischen freiwilligen Vorauszahlungen -nicht möglich- und durch das Finanzamt verordnete -verpflichtend-?).

    Probieren eine möglichst hohe Abfindung rauszuschlagen und diese gezielt gegen die Rentenkürzung einsetzten.

    Kann man probieren, aber es ginge nur vor einer möglichen Unternehmensinsolvenz. An mögliche Nebenwirkungen auf ALG I denken. Und so kurz vor der Rente würde man keine hohe Abfindung bekommen, da der zu entschädigende Arbeitsplatzverlust finanziell kaum noch schmerzt. Die Formel lange Betriebszugehörigkeit = hohe Abfindung gilt dann nicht mehr.

    Plan C: Management Buy-Out und dann nochmal richtig durchstarten als Unternehmer.

    Du hast in Deiner Arbeitslosigkeit, kein Arbeitslosengeld bezogen, richtig?

    Mit neuen Schulden alte Schulden zu bedienen ist ganz ganz selten eine gute Idee. In Deinem Fall ist es ganz sicher keine gute Idee. Die bösen Inkasso-Schreiben musst Du erstmal aushalten bis nach den ersten 2-3 Monate mit Gehalt und dem davon zurückgelegten 100er (gute Idee!).

    Ich würde Dir einen Besuch bei einer seriösen Schuldnerberatung empfehlen. Auch wenn es nur um wenige 1000 € geht und Du davon ausgehst, sie mit dem neuen Job alle abbezahlen zu können. Du wirst in Deiner Situation sonst abgezockt. Das kann z.B. in NRW die Verbraucherzentrale sein https://www.verbraucherzentrale.nrw/geld-versicher…nzberatung-1294, aber auch Caritas & Co und teilweise die Kommunen selbst bieten das an. Vorsicht: Der Begriff Schuldnerberatung ist nicht geschützt. Es tummeln sich diverse Unternehmen, die Dir nicht weiterhelfen und dafür noch Geld nehmen. Unbedingt https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-ve…-angebote-10475 lesen. Wenn Du Dir unsicher bist, frag hier gerne nach. Wenn Du uns Deine Heimatstadt nennst, können wir auch Vorschläge heraussuchen.

    Diese Information mit der Suche zu finden ist allerdings nicht ganz so einfach - die Stichworte Steuer und Rente enthält jeder zweite Beitrag.

    Es gibt bei der Rentenauszahlung keinen Steuerabzug (wohl aber einen Sozialversicherungsabzug). Was nach Kranken- und Pflegeversicherungsabzug übrig bleibt, bekommst Du netto für brutto ausgezahlt. Das ist ungewohnt für die Nichtselbstständigen. Es wird bei der Steuer deshalb regelmäßig eine Nachzahlung herauskommen und das in den nächsten Jahren bei immer mehr Rentnern.

    Die Vorauszahlungen kommen aus dem Bereich der Unternehmen bzw. Selbstständigen und sind dort als vierteljährliche Umsatzsteuervorauszahlung gang und gäbe. So etwas gibt es bei der Einkommenssteuer nicht. Du musst Dir selbst Geld zur Seite legen (und kannst Dich über Zinsen freuen, während Du den Abgabezeitpunkt so spät wie möglich schiebst...).

    Viele wünschen sich das anders z.B. mit einem Steuerabzug bei der Rente vergleichbar mit der monatlichen Lohnsteuervorauszahlung des Arbeitnehmers. Aber das ist alles nicht so einfach wie wir Laien uns das vorstellen. Da das Problem aber immer größer wird u.a. durch Neurentner, die in ihrem Leben noch nie eine Steuerklärung abgegeben haben und dann mit 67 zum ersten Mal vor dem Computer mit Elster sitzen, gehe ich davon aus, dass irgendwann irgendwas noch in dieser Sache geschehen wird.

    Das Aussperren von Domains ist a) ein Akt der Verzweiflung b) weitgehend unwirksam c) trifft die Falschen und d) abgesehen davon durch die Freischaltung des ersten Artikels obsolet. Vielleicht kann Elena H. das weitertragen.

    Wo wir dabei sind: Zum Freischaltprozess sollte auch gehören, das neue Mitglied darüber zu informieren und aus Unkenntnis doppelt angelegte Themen zu löschen (oder wenn schon was drin steht zu schließen mit Verweis).

    Für die Realisierung dieses zukunftsweisenden Projekts suche ich eine Finanzierung in Höhe von 1 Million Euro. Diese Investition wird sowohl für den Unternehmenserwerb als auch für die Entwicklung der Online-Plattform verwendet.

    (...) Ich würde mich über Seriöse Tipps freuen (...)

    Das ist hier wohl nicht die richtige Plattform für solche Fragestellungen. Versuche es über die Startup-Szene oder (warum nicht) die örtliche Wirtschaftsförderung. 1 Mio sind schon eine Nummer.

    Ist das nicht die übliche Folge nach Abgabe einer EV?

    Bei EV musste ich erstmal überlegen, was gemeint ist. Solche Abkürzungen möglichst schon bei erster Verwendung einfach mal ausschreiben: Eidesstattliche Versicherung.

    Wobei das nicht der korrekte Ausdruck ist für das, was ihr eigentlich meint, denn der lautet Vermögensauskunft. Im Volksmund gelegentlich noch Offenbarungseid..

    Unter die beim GV (=Gerichtsvollzieher) abgegeben Auskunft gehört nicht nur die normale Unterschrift, sondern die Versicherung an Eides statt. Dieser Unterschied verschärft die möglichen Folgen einer etwaigen Falschauskunft.

    Die Folge der Abgabe einer Vermögensauskunft ist. dass der Gläubiger über das Vermögen seines Schuldners informiert ist. Daraus könnte er weitere Pfändungsquellen erfahren.

    Eine Falschauskunft könnte strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wenn sie bemerkt, verfolgt und abgeurteilt wird.

    Das Nichterscheinen zu einem Termin zur Abgabe einer VA (=Vermögensauskunft) führt zu einer Eintragung in das Schuldnerverzeichnis des jeweiligen Bundeslandes.


    Eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis wird von den privaten Auskunfteien in ihre Datenbestände aufgenommen und darf dort bis 6 Monate nach seiner Löschung verbleiben.

    ...und der Schuldner weiß, dass bei Beantragung einer Insolvenz, Strafanzeige gestellt wird. Ich werde mich dann mit allem wehren.

    Strafanzeigen kann jederzeit jeder gegen jeden stellen. Das geht im Internet. Wenn eine Straftat vorliegt, ist es in aller Regel zweckmäßig, unverzüglich die Strafverfolgungsbehörden darauf aufmerksam zu machen. Einem anderen mit einer Anzeige zu drohen falls er nicht dies oder jedes tut, könnte Nötigung sein. Das wäre denn wirklich eine Straftat.

    Du würdest in einem Privatinsolvenzverfahren Gelegenheit haben, Dich zu äußern und könntest versuchen, Deine Forderung als Folge einer unerlaubten Handlung feststellen zu lassen. Diese würde bei Erfolg nicht von der Restschuldbefreiung erfasst und ließe sich auch nach abgeschlossenen Verfahren weiter beitreiben.

    Ich vermute, die Kosten wird auch der Schuldner erstatten müssen. Die Frage ist aber natürlich immer, ob da was zu holen ist. Wenn nichts zu holen ist, bleibst Du drauf sitzen.

    Da hat 12345 die beiden wichtigsten Punkte in drei kurzen Sätzen zusammengefasst.

    Der Schuldner muss alle in dem Zusammenhang entstehenden Kosten erstatten. Allerdings nur in "gesetzlicher" Höhe. Also nicht das Stundenhonorar eines Staranwaltes, Wenn beim Schuldner aktuell nichts zu holen ist, bleibst Du darauf sitzen, bis er doch irgendwann zahlen kann und will, 30 Jahre um sind oder sein Privatinsolvenzverfahren mit einer Restschuldbefreiung endete. Darum nehmen Anwälte einen Vorschuss von Dir oder vereinbaren sehr hohe Erfolgsprämien.

    Mir geht es darum, dass meine Forderung in seiner Schufa eingetragen ist und die Forderung wird wohl niemand gemeldet haben, auch nicht das Amtsgericht, die den VB erlassen hat!?

    Ich dachte, das hätten wir oben geklärt. Willst Du die Frage so lange immer wieder stellen, bis eine Antwort kommt, die Dir besser gefällt? Durch einen Schufa-Eintrag Deines Schuldners bekommst Du kein Geld.

    Die Fähigkeit, Mahlzeiten aus Grundnahrungsmitteln selbst herzustellen, hilft auch schon in Friedenszeiten. Damit kann man auch heutzutage für unter 10 € pro Person eine warme Mahlzeit zubereiten, selbst wenn die Subway-App mit den Gutscheinen ausfällt. Ein Bekannter hat es die Tage nach eigenen Angaben sogar geschafft, nur mit eigenem PV-Strom (und den anderen Zutaten) ein Brot zu backen.

    Schon mal ein Brot selbst gebacken zu haben, bewahrt einen auch davor, im Supermarkt eine ganze Steige Hefe kaufen zu wollen. (Auf meinen Hinweis, dass bei vollständigem Einsatz der Hefe es in der Wohnung für die Menschen zu eng wird, hat der Amateur-Prepper im Supermarkt sich denn mit 3 Würfeln begnügt. Gutes Gelingen!)

    Ich hatte Benjamin Weigl so verstanden, dass in die Kalkulation routinemäßig ein zweiter Wechselrichter als Ersatz eingebaut wird. Damit wäre man auf der sicheren Seite, denn das ist das teuerste Einzelteil mit gleichzeitig den frühesten Ausfällen. Die befürchtete Alterung der Zellen mit entsprechendem Leistungsverlust scheint sich nur wenig bemerkbar zu machen.

    Abgesehen davon, dass wir hier direkt nichts an dem Text ändern können, hat TMK inhaltlich natürlich recht. Dass sich die Anlage irgendwann amortisiert und "lohnt" heißt nicht, dass es nicht auch eine bessere Investition hätte geben können. Da man Geld nur einmal investieren kann, hätte man im Vergleich zu einer anderen Anlage möglicherweise schlechter abgeschnitten und damit "Verlust" gemacht. Den man aber nur selten bemerkt, weil man aber nach getroffener Anlageentscheidung nicht mehr auf die Entwicklung der Alternativen achtet.

    Man kann versuchen, unter Einsatz von Fremdkapital das Geld doch mehr als nur einmal zu investieren. Das dürfte bei PV-Selbstnutzung aber an der Wirtschaftlichkeit scheitern.

    Wenn wir schon mal beim Meckern über den Artikel sind: Es wird nicht auf Risiken wie vorzeitiges Ableben der Anlage oder auch Probleme bei der Errichtung eingegangen, die zu einem wirtschaftlichen Totalschaden des Projektes führen können. Im Gegensatz zu ETFs erholt sich defekte PV auch bei einer konsequenten Buy-and-Hold-Strategie nicht irgendwann von selbst.

    Für alle, die sich wie ich neulich darüber wundern, warum der Sparplan in den Renditedreiecken riskanter erscheint als die Einmalanlage (was irgendwie nicht sein kann, denn beim Sparplan kann man nicht alles nur zum Höchststand kaufen, bei der Einmalanlage schon):

    Beim Sparplan erfolgen die Einzahlungen gleichmäßig verteilt über den Anlagezeitraum, bei der Einmalanlage einmal zum Anfang. Wenn wir die 15 Jahre Dreiecke vergleichen, dann lief die Einmalanlage 15 Jahre, die Sparplaneinzahlungen im Schnitt aber nur 7,5 Jahre. Für einen einigermaßen korrekteren Vergleich müsste man also 15 Jahre Sparplan mit 7,5 Jahre Einmalzahlung vergleichen und da schneidet der Sparplan weniger riskant ab.

    Ohne korrekte Rechnung würde ich nur den unstrittigen Teil der Forderung zahlen und das in der Überweisung und dem Brief deutlich schreiben. Den kannst Du mit Zählerständen, Strompreis(en) und Vorauszahlungen recht genau selbst bestimmen. Das hat den Vorteil, dass sich der Streitwert verringert und es für den Anbieter uninteressanter wird zu klagen (und für Dich billiger, wenn er doch klagt). Wenn die Vorauszahlungen schon hoch genug waren, kann bei Deiner Rechnung auch 0 € bzw. Rückzahlung erwartet herauskommen. Dann natürlich kein Geld hinterherwerfen.

    ...für einen Geldmarktfonds entscheiden.

    Was haltet ihr vom Vanguard Developed world?

    Als klassischer Sicherheitsbaustein kommt der nicht in Frage, da ein Sicherheitsbaustein alle Risiken vermeiden soll. Hier hättest Du aber reichlich Fremdwährungen drin und holst Dir mit denen ein Wechselkursrisiko ins Haus. Nach reiner Lehre kommen nur EUR-Anleihen ins Haus (oder wechselkursgesicherte), nur höchste Bonität und nur Kurzläufer. Die bringen mit Glück Rendite in Höhe der Inflation. Alle Versuche, die Rendite der Anleihen zu steigern, führen Dich in den Bereich der Spekulation und weg vom Sicherheitsbaustein.

    Wenn Du eine nachvollziehbar korrekte Schlussrechnung bekommen hast, würde ich den Betrag manuell überweisen (natürlich ohne die Rücklastschriftgebühr, die Du nicht zu verantworten hast) und gleichzeitig per Mail und Fax (wenn nicht verfügbar Einschreiben Einwurf) das SEPA-Mandat widerrufen und auf Deine geleistete Zahlung des geschuldeten Betrages hinweisen.

    Weitere Abbuchungsversuche wären unzulässig und würdest Du jeweils wieder zurückgehen lassen. (Du kannst auch die Bank des Stromlieferanten auf die unzulässigen Abbucheng hinweisen. Der riskiert den Verlust der Abbuchungserlaubnis bei der Bank - für alle Kunden...) Danach: Stur bleiben. Wenn sie an Inkasso abgeben: Stur bleiben. Wenn ein gelber Brief kommt: Ankreuzen, dass die Forderung unberechtigt ist. Ansonsten: Stur bleiben.