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Beiträge von Pantoffelheld
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Hallo Similaun , würdest Du diese Fonds heute wieder neu kaufen oder lieber kostengünstige marktbreite ETF erwerben?
Wenn Du heute für Dich bessere ETF vorziehst, warum solltest Du dann alte schlechtere aktive Fonds behalten wollen? Der einzig denkbare logische Grund, die Gewinne aus der Altanlage aus steuerlichen Erwägungen jetzt nicht realisieren zu wollen, scheidet mangels Gewinnen aus.
Du leidest vermutlich unter einer sunk-costs-fallacy. Aber keine Sorge, die ist behandelbar.

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Viel einfacher:
- Die Vereinnahmung des Sachpreises bleibt steuerfrei.
- Danach gehört Dir das Sofa.
- Du verkaufst dein Sofa zum Preis von X.
- Dann hast Du statt dessen das Geld.
- Das war's.
Deine Überlegungen gingen in die Richtung gewerbliche Tätigkeit. Wenn Du jede Woche an 100 Gewinnspielen teilnimmst und entsprechend häufig gewinnst, könnte das zu einem Thema werden. Dann könntest Du aber auch die Briefmarken dafür von der Steuer absetzen.
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Vorab: Die Nichtveranlagungs-(NV-)Bescheinigung wird häufig mit der Befreiung von der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung verwechselt. Die beiden Werkzeuge gehen zwar in eine ähnliche Richtung und können auch gemeinsam eingesetzt werden, behandeln aber zwei verschiedene Aspekte.
Das Vorliegen Deiner NV-Bescheinigung bei Deiner Bank führt dazu, dass sie auch über den Freistellungsauftrag (maximal den gesamten Sparerfreibetrag) hinaus keine Kapitalertragsteuer an der Quelle - also bei sich vor der Auszahlung an den Steuerpflichtigen - einbehält, sondern den gesamten Ertrag ungeschmälert an den Kunden auskehrt. Also so wie früher vor den Zeiten von "besser 25 % von X". Stell Dir das vor wie einen Freistellungsauftrag in Höhe von 15.000 € (über den dicken Daumen).
Der macht Sinn für Menschen, die insgesamt ein geringes Einkommen und/oder hohe Sonderausgaben haben, beim Einkommen aber Kapitaleinkünfte über 1000 € enthalten sind. Wenn deren Steuersatz über alle Einkommen unter 25 % liegt, können die sich die zu viel gezahlte Quellensteuer bei der Steuererklärung zurückholen. Die Abgabe von KAP und Wartezeit auf die Rückzahlung durch die NV-Bescheinigung vermieden. Dagegen steht der Aufwand zu Beantragung der NV-Bescheinigung.
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Ich schreibe jedoch nicht nur aus Sicht eines ehemaligen Makler.
Ok, also Du hattest doch auch die Rolle. Das hatte ich anders im Kopf.
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Hallo kreditvorvertrag, hattest Du eine andere Antwort erhofft oder hat sich das Problem schon erledigt? Hier ist allerdings nicht das richtige Forum für "kein Ding ich leih' Dir was zu 5 %" (pro Monat).
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McProfit hat nicht als Makler gearbeitet (habe ich richtig verstanden?), aber beruflich als Kunde viel mit ihnen zu tun gehabt. Er darf als seriöse Quelle gelten. Wenn ich seinen Text lese, rät er von der Tätigkeit als Makler auch eher ab als dass er dafür wirbt.
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Nichts anderes wollte ich damit sagen. Die Lohnsteuer wird monatsgenau abgezwackt, die Einkommensteuer"voraus"zahlung erst im letzten Quartalsmonat. Ist aber eigentlich kein Ding, darüber noch weitere Zeilen zu verschenken.
Ich möchte gerne noch eine Zeile dazu verschenken: In #4 hatte ich behauptet, die EKSt würde keine Vorauszahlungen kennen. Das war offensichtlich Blödsinn. Ich bitte um Entschuldigung.
(Eine Bekannte mit EU-Rente hatte diese Fragestellung verbunden mit dem Problem, sich das Geld so zurückzulegen, dass es zum benötigten Zeitpunkt noch da ist. Die kam mit der Auskunft zurück, es gäbe keine Möglichkeit zu Vorauszahlungen. Da sie sonst bei solchen Sachen immer genau nachfragt, ging ich ungeprüft davon aus, dass die Aussage so stimmt. Möglicherweise wird unterscheiden zwischen freiwilligen Vorauszahlungen -nicht möglich- und durch das Finanzamt verordnete -verpflichtend-?).
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Probieren eine möglichst hohe Abfindung rauszuschlagen und diese gezielt gegen die Rentenkürzung einsetzten.
Kann man probieren, aber es ginge nur vor einer möglichen Unternehmensinsolvenz. An mögliche Nebenwirkungen auf ALG I denken. Und so kurz vor der Rente würde man keine hohe Abfindung bekommen, da der zu entschädigende Arbeitsplatzverlust finanziell kaum noch schmerzt. Die Formel lange Betriebszugehörigkeit = hohe Abfindung gilt dann nicht mehr.
Plan C: Management Buy-Out und dann nochmal richtig durchstarten als Unternehmer.
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Du hast schon recht viel von dem Plan B beisammen.
Einen Punkt möchte ich herausgreifen:
Zusätzlich gibt es noch eine betriebliche Zusatzrente die momentan mit ca. 420€ / Monat prognostiziert ist.
Wie ist die organisiert? (In Deinem Fall eines mittelgroßen Arbeitgebers eher unwahrscheinlich, aber es gibt Durchführungsformen, bei denen der Arbeitgeber die selbst leistet.)
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Du hast in Deiner Arbeitslosigkeit, kein Arbeitslosengeld bezogen, richtig?
Mit neuen Schulden alte Schulden zu bedienen ist ganz ganz selten eine gute Idee. In Deinem Fall ist es ganz sicher keine gute Idee. Die bösen Inkasso-Schreiben musst Du erstmal aushalten bis nach den ersten 2-3 Monate mit Gehalt und dem davon zurückgelegten 100er (gute Idee!).
Ich würde Dir einen Besuch bei einer seriösen Schuldnerberatung empfehlen. Auch wenn es nur um wenige 1000 € geht und Du davon ausgehst, sie mit dem neuen Job alle abbezahlen zu können. Du wirst in Deiner Situation sonst abgezockt. Das kann z.B. in NRW die Verbraucherzentrale sein https://www.verbraucherzentrale.nrw/geld-versicher…nzberatung-1294, aber auch Caritas & Co und teilweise die Kommunen selbst bieten das an. Vorsicht: Der Begriff Schuldnerberatung ist nicht geschützt. Es tummeln sich diverse Unternehmen, die Dir nicht weiterhelfen und dafür noch Geld nehmen. Unbedingt https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-ve…-angebote-10475 lesen. Wenn Du Dir unsicher bist, frag hier gerne nach. Wenn Du uns Deine Heimatstadt nennst, können wir auch Vorschläge heraussuchen.
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Diese Information mit der Suche zu finden ist allerdings nicht ganz so einfach - die Stichworte Steuer und Rente enthält jeder zweite Beitrag.
Es gibt bei der Rentenauszahlung keinen Steuerabzug (wohl aber einen Sozialversicherungsabzug). Was nach Kranken- und Pflegeversicherungsabzug übrig bleibt, bekommst Du netto für brutto ausgezahlt. Das ist ungewohnt für die Nichtselbstständigen. Es wird bei der Steuer deshalb regelmäßig eine Nachzahlung herauskommen und das in den nächsten Jahren bei immer mehr Rentnern.
Die Vorauszahlungen kommen aus dem Bereich der Unternehmen bzw. Selbstständigen und sind dort als vierteljährliche Umsatzsteuervorauszahlung gang und gäbe. So etwas gibt es bei der Einkommenssteuer nicht. Du musst Dir selbst Geld zur Seite legen (und kannst Dich über Zinsen freuen, während Du den Abgabezeitpunkt so spät wie möglich schiebst...).
Viele wünschen sich das anders z.B. mit einem Steuerabzug bei der Rente vergleichbar mit der monatlichen Lohnsteuervorauszahlung des Arbeitnehmers. Aber das ist alles nicht so einfach wie wir Laien uns das vorstellen. Da das Problem aber immer größer wird u.a. durch Neurentner, die in ihrem Leben noch nie eine Steuerklärung abgegeben haben und dann mit 67 zum ersten Mal vor dem Computer mit Elster sitzen, gehe ich davon aus, dass irgendwann irgendwas noch in dieser Sache geschehen wird.
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Das Aussperren von Domains ist a) ein Akt der Verzweiflung b) weitgehend unwirksam c) trifft die Falschen und d) abgesehen davon durch die Freischaltung des ersten Artikels obsolet. Vielleicht kann Elena H. das weitertragen.
Wo wir dabei sind: Zum Freischaltprozess sollte auch gehören, das neue Mitglied darüber zu informieren und aus Unkenntnis doppelt angelegte Themen zu löschen (oder wenn schon was drin steht zu schließen mit Verweis).
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Für die Realisierung dieses zukunftsweisenden Projekts suche ich eine Finanzierung in Höhe von 1 Million Euro. Diese Investition wird sowohl für den Unternehmenserwerb als auch für die Entwicklung der Online-Plattform verwendet.
(...) Ich würde mich über Seriöse Tipps freuen (...)
Das ist hier wohl nicht die richtige Plattform für solche Fragestellungen. Versuche es über die Startup-Szene oder (warum nicht) die örtliche Wirtschaftsförderung. 1 Mio sind schon eine Nummer.
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Ist das nicht die übliche Folge nach Abgabe einer EV?
Bei EV musste ich erstmal überlegen, was gemeint ist. Solche Abkürzungen möglichst schon bei erster Verwendung einfach mal ausschreiben: Eidesstattliche Versicherung.
Wobei das nicht der korrekte Ausdruck ist für das, was ihr eigentlich meint, denn der lautet Vermögensauskunft. Im Volksmund gelegentlich noch Offenbarungseid..
Unter die beim GV (=Gerichtsvollzieher) abgegeben Auskunft gehört nicht nur die normale Unterschrift, sondern die Versicherung an Eides statt. Dieser Unterschied verschärft die möglichen Folgen einer etwaigen Falschauskunft.
Die Folge der Abgabe einer Vermögensauskunft ist. dass der Gläubiger über das Vermögen seines Schuldners informiert ist. Daraus könnte er weitere Pfändungsquellen erfahren.
Eine Falschauskunft könnte strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wenn sie bemerkt, verfolgt und abgeurteilt wird.
Das Nichterscheinen zu einem Termin zur Abgabe einer VA (=Vermögensauskunft) führt zu einer Eintragung in das Schuldnerverzeichnis des jeweiligen Bundeslandes.
Eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis wird von den privaten Auskunfteien in ihre Datenbestände aufgenommen und darf dort bis 6 Monate nach seiner Löschung verbleiben....und der Schuldner weiß, dass bei Beantragung einer Insolvenz, Strafanzeige gestellt wird. Ich werde mich dann mit allem wehren.
Strafanzeigen kann jederzeit jeder gegen jeden stellen. Das geht im Internet. Wenn eine Straftat vorliegt, ist es in aller Regel zweckmäßig, unverzüglich die Strafverfolgungsbehörden darauf aufmerksam zu machen. Einem anderen mit einer Anzeige zu drohen falls er nicht dies oder jedes tut, könnte Nötigung sein. Das wäre denn wirklich eine Straftat.
Du würdest in einem Privatinsolvenzverfahren Gelegenheit haben, Dich zu äußern und könntest versuchen, Deine Forderung als Folge einer unerlaubten Handlung feststellen zu lassen. Diese würde bei Erfolg nicht von der Restschuldbefreiung erfasst und ließe sich auch nach abgeschlossenen Verfahren weiter beitreiben.
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Ich vermute, die Kosten wird auch der Schuldner erstatten müssen. Die Frage ist aber natürlich immer, ob da was zu holen ist. Wenn nichts zu holen ist, bleibst Du drauf sitzen.
Da hat 12345 die beiden wichtigsten Punkte in drei kurzen Sätzen zusammengefasst.
Der Schuldner muss alle in dem Zusammenhang entstehenden Kosten erstatten. Allerdings nur in "gesetzlicher" Höhe. Also nicht das Stundenhonorar eines Staranwaltes, Wenn beim Schuldner aktuell nichts zu holen ist, bleibst Du darauf sitzen, bis er doch irgendwann zahlen kann und will, 30 Jahre um sind oder sein Privatinsolvenzverfahren mit einer Restschuldbefreiung endete. Darum nehmen Anwälte einen Vorschuss von Dir oder vereinbaren sehr hohe Erfolgsprämien.
Mir geht es darum, dass meine Forderung in seiner Schufa eingetragen ist und die Forderung wird wohl niemand gemeldet haben, auch nicht das Amtsgericht, die den VB erlassen hat!?
Ich dachte, das hätten wir oben geklärt. Willst Du die Frage so lange immer wieder stellen, bis eine Antwort kommt, die Dir besser gefällt? Durch einen Schufa-Eintrag Deines Schuldners bekommst Du kein Geld.
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...als stünde nächste Woche der Russe an der polnischen Grenze.
Der Russe steht seit vielen Jahrzehnten an der polnischen Grenze. Schon mal was von Kaliningrad (den älteren unter uns noch als Königsberg bekannt) gehört ?