Vielen Dank, also dann bei norisbank und Postbank jeweils 100.000 Euro. Danke
Beiträge von tommyboy
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Hallo,
die Einlagensicherung ist teilweise bankübergreifend.
Ich habe Geld bei der norisbank und bei der Postbank. Diese gehören irgendwie zur Deutschen Bank.
Wo finde ich, ob jeweils 100.000 Euro abgesichert sind oder zusammen 100.000 Euro?
Ich habe gesucht und nichts gefunden hierzu.
Danke
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Hallo,
hat jemand eine Idee, wie man die DKB-Aktion nutzen kann, wenn man Tagesgeld bei einer anderen Bank hat, aber das DKB Girkonto als Referenzkonto hinterlegt hat? Wie soll man so das geld von einem Tagesgeldkonto auf das Tagesgeldkonto der DKB übertragen???
Und wenn man bereits 10.000 Euro bei der DKB hat, kann man dann auf 60.000 Euro erhöhen und erhält für die eingezahlten 50.000 Euro den Sonderzins?
Danke für Tipps
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Hallo,
der Aktionszins bei der Postbank würde eigentlich passen, da ein guter zinssatz bei der Commerzbank ausläuft.
Gelder von der Marke Deutsche Bank sind aber ausgenommen bei der Postbank.
Nun die Frage: Gehört die Commerzbank zur Marke Deutsche Bank?
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Hier steht, wie es geht: Die Geschwister müssen die Versicherung abschließen, die Prämien zahlen und als Bezugsberechtigte gelten. Der Immobilieninhaber ist die versicherte Person. Dann, und nur dann, ist die Auszahlung des Lebensversicherungsvertrags ohne Erbschaftssteuer möglich.
Vielen Dank, ich denke, so werde ich es machen.
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Ungewöhnliche Konstruktion. Man denkt oft an eine Risikolebensversicherung im Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung, wenn der Tod des Ernährers einer Familie abgesichert werden soll. Im Todesfall des Mannes muß die Witwe mit den Kindern das gemeinsame Haus nicht verlassen.
Möchtest Du Deinen Geschwistern ihr Erbe sichern? Machen kann man viel, aber mir scheint der Gedanke nicht naheliegend. Solltest Du nach dem Immobilienkauf Dein Leben aushauchen, bleibt die verschuldete Immobilie zurück. Die würde dann in der Regel verkauft, die Hinterbliebenen haben ja ihre eigenen Wohnungen. Vom Verkaufserlös würde das Darlehen zurückgezahlt. Einen angemessenen Verkaufserlös unterstellt, bliebe Dein Eigenkapital übrig und würde unter Deinen Geschwistern verteilt.
Vermutlich würdest Du damit den gewünschten Effekt erzielen.
Nach dem, was oben steht, wäre in diesem Fall die Auszahlung der Lebensversicherung steuerfrei. Ich würde das von einem Fachmann abklopfen lassen, wenn ich eine solche Konstruktion schon wählen würde (deren Sinn ich generell bezweifle).
Wer soll eigentlich die Prämie dieser Versicherungen zahlen (wären ja mehrere, sind ja wohl mehrere Geschwister)? Willst Du die zahlen tommyboy oder sollen das Deine Geschwister übernehmen?
Meine Geschwister
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Danke für all die Antworten.
Hier eine genauere Erklärung:
Es geht um eine Immobilienfinanzierung, 350.000 Euro Darlehen.
Keine Partnerschaft, die Immobilie würde im Todesfall an die Geschwister gehen, aber eben auch das Darlehen. Und ich möchte meine Geschwister eben dahingehend absichern, das Darlehen übernehmen zu müssen.
Müssten also meine Geschwister eine Risikolebensversicherung abschließen, Vesicherungsnehmer wären jeweils meine Geschwister und ich jeweils die versicherte Person?
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Hallo tommyboy,
Sie können bei einer Risikolebensversicherung eine begünstigte Person benennen, der im Todesfall der versicherten Person das Kapital ausgezahlt wird. Dann zählt die Kapitalzahlung nicht zum Erbe und unterliegt konsequenterweise auch nicht der Erbschaftssteuer.
Gruß Pumphut
Danke für diesen Hinweis. Aber das verstehe ich nicht. Ich kann eine Risikolebensversicherung an eine Person auszahlen lassen, ohne dass diese Erbschaftssteuer zahlt?
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Hallo,
um ein Darlehen abzusichern gibt es die Möglichkeit einer (teuren) Restschuldversicherung.
Als Alternative wird oft eine Risikolebensversicherung genannt, eventuell mit fallender Versicherungssumme.
Aber wird im Todesfall bei einer Risikolebensversicherung nicht Erbschaftssteuer fällig - im Gegensatz zu einer Restschuldversicherung? Müsste also die Versicherungssumme bei einer Risikolebensversicherung um den Betrag der Erbschaftssteuer erhöht werden?
Oder gibt es die Möglichkeit einer "ÜberKreuz-Versicherung", wie bei der Absicherung von Paaren?
Dann wäre die darlehengebende Bank der Versicherungsnehmer und ich wäre die versicherte Person.
Freue mich über Aufklärung, ich bin gerade überfordert.
Danke
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Danke...das war auch meine Vermutung. Wollte nur nochmal nachfragen ob es vlt doch einen Tipp (Trick) gibt
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Hallo,
momentan parkt mein Geld in Tagesgeldkonten. Im kommenden Jahr benötige ich das Geld für ein Immobiliendarlehen.
Blöd: In diesem Jahr zahle ich einiges an Steuern auf Zinsen, die über den Freibetrag hinausgehen. Im kommenden Jahr habe ich dann Schulden. Ist so? Oder lässt sich das irgendwie "verrechnen"?
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Einfach mal nach "Mieten vs Kaufen" gucken.
Da finde ich keinen Hinweis..
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Hm, habe ich jetzt so nicht daraus abgeleitet.
Wenn planbar, sollte rechtzeitig von ETF-Sparplan auf Tagesgeld umgeswitcht werden, aber dass das Depot nie zur Finanzierung herangezogen werden sollte, habe ich so nicht vernommen.
Diesen Switch habe ich bereits vorgenommen. Liegt nun auf Tagesgeldkonten und wartet darauf verwendet zu werden
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Ich kenne ein solches Video nicht... Aber freue mich über Links dazu.
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Danke, das bestätigt meine Meinung. Es verunsichert nur, weil in den Videos von Saidi das Thema Altersvorsorge immer nur auf Sparpläne ausgerichtet ist, die man möglichst früh besparen soll (kann ich nachvollziehen). Aber dass es im Laufe eines Lebens zu Änderungen kommen kann, so dass es sinnvoll ist, diese Vorsorgepläne zu kündigen, wird nie erwähnt.
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Hallo,
ein Neubau steht an und ich brauche dafür ein Darlehen von der Bank.
Ist es sinnvoll, das Eigenkapital durch Kündigung aller ETF-Sparpläne zu erhöhen?
Für mich würde das Sinn machen, denn dadurch reduziert sich das Darlehen und die Konditionen werden besser.
Aber die Altersvorsoroge (über 15 Jahre bisher angespart) ist dann in "futsch" bzw. ins Haus umgeschichtet, was sich auch komisch anfühlt.
Was meint ihr?
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Hallo,
zu einer Rechtsschutzversicherung habe ich zwei Fagen:
1. Sollte die Rechtsschutzversicherung bei einer Gesellschaft sein, bei der man keine weiteren Versicherungen hat? Was wäre, wenn ich beispielsweise gegen die Ablehnung der Zahlung einer BU-Rente klagen möchte, doch Rechtschutz und BU sind bei der gleichen Versicherung?
2. Ich möchte die Rechtsschutzversicherung wechseln. Die Vorvericherung habe ich seit 10 Jahren.
Was ist mit Fällen, etwa Versicherungsfälle, die in die Zeit der letzten 10 Jahre fallen, etwa wenn sich jetzt herausstellt, dass beim Antrag einer BU-Versicherung vor 9 Jahren angeblich falsche Angaben gemacht wurden. Würde eine neue Rechtsschutzversicherung diesen Fall übernehmen?
Danke und Grüße
Tom
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Nochmal Danke.
Mir geht es ja darum, dass ich vermute, dass es bald zu einer echten Krise kommt. Für da skommende Jahr würde ich daher gerne die Gewinne sichern und daher parken.
Man könnte ja danach das Vermögen auf ein anderes Riester-Produkt (etwa DWS) übertragen, dann wäre man bei den Aktien wiedre dabei. -
Vielen Dank, Herr Weiss, für den Tipp.
Das ist tatsächlich eine Überlegung, so könnte man das Geld dort parken und die Gewinne realisieren.
Kann das Geld später jedoch für ein Wohn-Riester oder sonstige Bauunternehmungen förderunschädlich genutzt werden?
Das ist nämlich der Plan in 3-5 Jahren.
Nochmal Danke und Grüße -
3 Monate sind eine lange Zeit, da ich bis dahin den Crash befürchte.
Gibt es irgendwie eine Möglichkeit, das momentane Guthaben in meinem UI-Fondssparplan JETZT zu sichern?