Danke für den Link! Die grundsätzliche Regelung mag so sein, aber finvesto erlaubt das eben nicht. Ich dachte nur, die Info ist für die Community relevant, da der Anbieter ja bei Finanztip ausdrücklich empfohlen wird. Falls man Kosten sparen und zwei Zahlungen in einen Vertrag lenken möchte, sollte man sich einen anderen Anbieter suchen (falls es ihn denn gibt).
Beiträge von Flagman
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Ich würde vermuten:
Arbeitnehmersparzulage != Vermögenswirksame Leistungen
Zunächst einmal Danke für die Rückmeldung! Ich verstehe nicht 100%ig, was Du meinst - vielleicht dass in dem zitierten Absatz von Finanztip nicht zwingend VL gemeint sind?
Ich habe mir das noch einmal durchgelesen und verstehe es in dem Sinne, dass ein VL-Depot ausreicht, um die Arbeitnehmersparzulage für beide Ehepartner zu beantragen. Das erfordert jedoch, dass die jeweiligen Arbeitgeber in ein- und dasselbe Depot einzahlen - und dem schiebt zumindest finvesto einen Riegel vor. Aber evtl. stehe ich hier auch einfach auf dem Schlauch...
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Vermögenswirksame Leistungen - bei Ehegatten zwei Depots notwendig?
In dem Übersichtsartikel von Finanztip zu vermögenswirksamen Leistungen heißt es an einer Stelle:
ZitatBist Du verheiratet oder lebst in einer eingetragenen Partnerschaft? Dann könnt Ihr auch gemeinsam ansparen. Damit Ihr beide die Arbeitnehmersparzulage bekommt, reicht ein Vertrag aus (Fünftes Vermögensbildungsgesetz, § 3).
Nun hat mich allerdings der in demselben Artikel empfohlene Anbieter für ein VL-Depot finvesto, bei dem ich seit Jahren ein VL-Depot habe, darüber informiert, dass ich die VL für meine Ehefrahe NICHT auf mein Depot einzahlen lassen kann, sondern ein zweites Depot dafür brauche. Dieses kostet dann entsprechend Gebühren, was die erwünschte Sparleistung schmälert.
ZitatDepots für vermögenswirksame Leistungen (VL) können bei der ebase, laut Bedingungen für den Wertpapier-Sparvertrag gemäß Vermögensbildungsgesetz für Privatanleger, lediglich als Einzeldepot geführt werden, welches auf den jeweiligen Arbeitnehmer lautet. Die Einrichtung eines VL-Sparplans in einem bestehenden oder einem neu eröffneten gemeinschaftlichen Depot ist leider nicht möglich.
Ist das nur bei finvesto so oder eher die Regel? Falls zweiteres, sollte die oben zitierte Passage in dem Finanztip-Artikel vielleicht angepasst werden. Wie sind Eure Erfahrungen?
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@chris2702: Das leuchtet ein, vielen Dank! Wenn es das ist, was die Autoren der von mir eingangs erwähnten Artikel meinen, dann haben sie natürlich recht: Es macht Sinn, dass der Partner mit dem geringeren Verdienst (in den meisten Fällen nach wie vor die Mutter) den Kinderzuschlag erhält, um zumindest ein wenig fürs Alter vorzusorgen.
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Wenn der Partner mit dem höheren Einkommen die Zulage bekommt, könnte die Verlockung bestehen, den Beitrag zu senken. Dann würde insgesamt weniger eingezahlt und folglich weniger vorgesorgt.
Das wäre natürlich ein möglicher Gedankengang. Allerdings läuft das ein wenig dem Finanztip-Konzept des "mündigen Bürgers" entgegen, der durchaus in der Lage ist, seine Entscheidungen ohne psychologische Tricks zu fällen. Ich hatte irgendwie vermutet, das ganze hätte einen steuerlichen Hintergrund, aber auch das ist nur Spekulation.
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Vielen Dank, wird alles geprüft. Hat jemand vielleicht einen Hinweis zur eigentlichen Frage: Warum sollte die Kinderzulage bei Riester-Verträgen dem Partner mit dem geringeren Verdienst zugeordnet werden?
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Hallo.
Selbstständige Musiklehrerin klingt für mich aber nach rentenversicherungspflichtig und folglich unmittelbar zulagenberechtigt.
Das sollte man noch klären.Danke für die Anmerkung. "Freiberufliche Musiklehrerin" trifft es wohl besser, da war ich unpräzise. Definitiv nicht RV-pflichtig und nicht zulagenberechtigt.
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Hallo an die Community!
Eine Frage zur Kinderzulage bei Rieser-Verträgen - herzlichen Dank schon jetzt für alle Antworten!
In Beiträgen zum Thema Riester-Förderung, so auch in diesem Finanztip-Artikel, liest man immer wieder, die Kinderzulage sollte bei verheirateten Partnern am besten jener beantragen, der weniger verdient. (Bei unverheirateten Eltern ist die Lage klar: Es muss derjenige Elternteil sein, der Kindergeld bekommt.) Allerdings habe ich nirgendwo eine Erklärung dazu gefunden, warum das Sinn macht - vielleicht weil das vermeintlich selbstverständlich ist (?).
Kann jemand vielleicht kurz erläutern, warum die Kinderzulage dem Partner mit dem geringeren Verdienst zugeordnet werden sollte?
Konkret geht es um folgenden Fall: Der Vater des Kindes ist unmittelbar zulagenberechtigt (RV-pflichtig angestellt), die Mutter, eine selbstständige Musiklehrerin, ist mittelbar zulagenberechtigt (als Ehepartnerin). Die Mutter hat ein sehr geringes Jahreseinkommen und zahlt nur den Mindestbetrag von 60 EUR in den Riester-Vertrag ein. Wer sollte in dieser Konstellation die Kinderzulage beantragen?
Nochmals vielen Dank!