Beiträge von Flagman

    Ich würde vermuten:

    Arbeitnehmersparzulage != Vermögenswirksame Leistungen

    Zunächst einmal Danke für die Rückmeldung! Ich verstehe nicht 100%ig, was Du meinst - vielleicht dass in dem zitierten Absatz von Finanztip nicht zwingend VL gemeint sind?

    Ich habe mir das noch einmal durchgelesen und verstehe es in dem Sinne, dass ein VL-Depot ausreicht, um die Arbeitnehmersparzulage für beide Ehepartner zu beantragen. Das erfordert jedoch, dass die jeweiligen Arbeitgeber in ein- und dasselbe Depot einzahlen - und dem schiebt zumindest finvesto einen Riegel vor. Aber evtl. stehe ich hier auch einfach auf dem Schlauch...

    Vermögenswirksame Leistungen - bei Ehegatten zwei Depots notwendig?

    In dem Übersichtsartikel von Finanztip zu vermögenswirksamen Leistungen heißt es an einer Stelle:

    Zitat

    Bist Du verheiratet oder lebst in einer eingetragenen Partnerschaft? Dann könnt Ihr auch gemeinsam ansparen. Damit Ihr beide die Arbeit­nehmer­spar­zu­lage bekommt, reicht ein Vertrag aus (Fünftes Vermögensbildungsgesetz, § 3).

    Nun hat mich allerdings der in demselben Artikel empfohlene Anbieter für ein VL-Depot finvesto, bei dem ich seit Jahren ein VL-Depot habe, darüber informiert, dass ich die VL für meine Ehefrahe NICHT auf mein Depot einzahlen lassen kann, sondern ein zweites Depot dafür brauche. Dieses kostet dann entsprechend Gebühren, was die erwünschte Sparleistung schmälert.

    Zitat

    Depots für vermögenswirksame Leistungen (VL) können bei der ebase, laut Bedingungen für den Wertpapier-Sparvertrag gemäß Vermögensbildungsgesetz für Privatanleger, lediglich als Einzeldepot geführt werden, welches auf den jeweiligen Arbeitnehmer lautet. Die Einrichtung eines VL-Sparplans in einem bestehenden oder einem neu eröffneten gemeinschaftlichen Depot ist leider nicht möglich.

    Ist das nur bei finvesto so oder eher die Regel? Falls zweiteres, sollte die oben zitierte Passage in dem Finanztip-Artikel vielleicht angepasst werden. Wie sind Eure Erfahrungen?

    Wenn der Partner mit dem höheren Einkommen die Zulage bekommt, könnte die Verlockung bestehen, den Beitrag zu senken. Dann würde insgesamt weniger eingezahlt und folglich weniger vorgesorgt.

    Das wäre natürlich ein möglicher Gedankengang. Allerdings läuft das ein wenig dem Finanztip-Konzept des "mündigen Bürgers" entgegen, der durchaus in der Lage ist, seine Entscheidungen ohne psychologische Tricks zu fällen. Ich hatte irgendwie vermutet, das ganze hätte einen steuerlichen Hintergrund, aber auch das ist nur Spekulation.

    Hallo an die Community!

    Eine Frage zur Kinderzulage bei Rieser-Verträgen - herzlichen Dank schon jetzt für alle Antworten!

    In Beiträgen zum Thema Riester-Förderung, so auch in diesem Finanztip-Artikel, liest man immer wieder, die Kinderzulage sollte bei verheirateten Partnern am besten jener beantragen, der weniger verdient. (Bei unverheirateten Eltern ist die Lage klar: Es muss derjenige Elternteil sein, der Kindergeld bekommt.) Allerdings habe ich nirgendwo eine Erklärung dazu gefunden, warum das Sinn macht - vielleicht weil das vermeintlich selbstverständlich ist (?).

    Kann jemand vielleicht kurz erläutern, warum die Kinderzulage dem Partner mit dem geringeren Verdienst zugeordnet werden sollte?

    Konkret geht es um folgenden Fall: Der Vater des Kindes ist unmittelbar zulagenberechtigt (RV-pflichtig angestellt), die Mutter, eine selbstständige Musiklehrerin, ist mittelbar zulagenberechtigt (als Ehepartnerin). Die Mutter hat ein sehr geringes Jahreseinkommen und zahlt nur den Mindestbetrag von 60 EUR in den Riester-Vertrag ein. Wer sollte in dieser Konstellation die Kinderzulage beantragen?

    Nochmals vielen Dank!