Riester-Förderung So viel Zulagen bekommst Du vom Staat
Finanztip-Experte für Vorsorge
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Einen Riester-Vertrag abschließen kann jeder, der in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt. Der Staat bezuschusst diese Verträge mit Zulagen und Steuervorteilen. Je mehr Kinder Du hast, desto mehr fördert Dich der Staat. Wie viel Förderung Dir zusteht und was Du bei der Steuer beachten musst, erfährst Du in diesem Ratgeber.
Riester-Verträge fördert der Staat auf zwei Arten: über Zulagen und Steuervorteile. Um die volle Förderung zu erhalten, musst Du jährlich mindestens 4 Prozent Deines Bruttoeinkommens einzahlen, die Zulagen eingerechnet. Bis zu 2.100 Euro kannst Du bei der Steuer geltend machen.
Der Staat bezuschusst Deinen Riester-Vertrag jedes Jahr mit einer Grundzulage in Höhe von 175 Euro (seit 2018). Hinzu kommt eine Kinderzulage von 185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, und 300 Euro für Kinder, die 2008 oder später zur Welt kamen. Grundsätzlich gilt dabei: Die Kinderzulage erhältst Du, solange Du auch Kindergeld beziehst. Wenn Dein Kind eine Ausbildung oder ein Studium absolviert, erhältst Du die Zulage bis zu seinem 25. Lebensjahr.
Hinweis: Wenn Du einen Riester-Vertrag abschließt und die erste Zulage beantragst, ehe Du das 25. Lebensjahr vollendet hast, bekommst Du einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.
Bei einem Riester-Vertrag zahlst Du jedes Jahr grundsätzlich 4 Prozent Deines Bruttojahreseinkommens ein. Dabei ist immer das Vorjahresgehalt entscheidend. Hast Du beispielsweise letztes Jahr 35.000 Euro brutto verdient, dann musst Du im neuen Jahr 1.400 Euro auf Dein Riester Konto einzahlen. Von den 1.400 Euro gehen dann noch die staatlichen Zulagen ab. Den Rest musst Du selbst zahlen.
Es kann passieren, dass der Eigenanteil durch die Zulagen vollständig entfällt. In diesen Fällen musst Du nur den jährlichen Mindestbeitrag von 60 Euro einzahlen, um die staatliche Förderung zu erhalten.
In der folgenden Tabelle siehst Du, wie sich die jährliche Einzahlung durch die Riester-Zulagen verändert. Für alle Kinder in dem Beispiel gilt ein Geburtsdatum ab 2008.
Einkommen | Kinder | Mindestanteil | maximal geförderter Betrag | Zulagen1 | minimaler Eigenanteil2 | maximaler Eigenanteil3 |
---|---|---|---|---|---|---|
30.000 € | 0 | 1.200 € | 2.100 € | 175 € | 1.025 € | 1.925 € |
30.000 € | 1 | 1.200 € | 2.100 € | 475 € | 725 € | 1.625 € |
30.000 € | 2 | 1.200 € | 2.100 € | 775 € | 425 € | 1.325 € |
1 Für ab 2008 geborene Kinder
2 Mindestbeitrag, den ein Sparer zahlen muss, um die vollen Riester-Zulagen zu erhalten.
3 Maximalbeitrag, der bei der Steuer als Sonderausgaben angesetzt werden kann.
Quelle: Finanztip-Berechnung (Stand: April 2024)
Um die Zulagen zu erhalten, musst Du einen Antrag bei Deinem Versicherer stellen. Er stellt Dir die notwendigen Formulare zur Verfügung und leitet diese an die Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) weiter.
Jede Änderung der Lebensumstände, wie eine Gehaltserhöhung, Nachwuchs oder Heirat, musst Du Deinem Anbieter melden.
Damit Du nicht jedes Jahr einen Antrag ausfüllen musst, kannst Du Deinem Anbieter eine Vollmacht für einen Dauerzulagenantrag ausstellen.
Riestern dürfen in erster Linie Arbeitnehmer, unter bestimmten Voraussetzungen aber auch Beamte, Selbstständige und Arbeitslose. Bist Du verheiratet, dann kannst Du auch über Deinen Ehepartner mitriestern.
Bist Du Arbeitnehmer, wirst Du automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Damit hast Du Anspruch auf die Riester-Förderung. Dabei spielt es keine Rolle, ob Du in Voll- oder Teilzeit arbeitest.
Riestern soll die Kürzungen der gesetzlichen Rente ausgleichen. Weil auch Beamte, Berufssoldaten, Richter oder Pfarrer künftig niedrigere Pensionen erhalten, sind auch sie förderberechtigt – obwohl sie nicht gesetzlich rentenversichert sind.
Auch Selbstständige, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, sind zulagenberechtigt. Das sind etwa Künstler, Autoren oder Journalisten, die zum Beispiel Beiträge an die Künstlersozialkasse überweisen.
Neben den oben genannten Personen gibt es weitere Berufsgruppen und Sonderfälle, die von Riester profitieren dürfen:
Altersvorsorge geht auch zu zweit. Wenn Dein Ehepartner und Du in die Rentenversicherung einzahlen, könnt Ihr beide einen Riester-Vertrag abschließen. Ist nur einer von Euch erwerbstätig, kann der andere einfach mitriestern.
Seid Ihr beide erwerbstätig, kann jeder für sich einen Vertrag abschließen und jeweils die Grundzulage von 175 Euro mitnehmen. Bei der Steuer werden dann maximal 4.200 Euro, also der doppelte Betrag, berücksichtigt.
Die Kinderzulage gibt es aber nur einmal pro Ehepaar. Beantragt Ihr diese versehentlich doppelt, muss einer von Euch die Förderung zurückzahlen. Teilt die Kinderzulagen am besten einem Partner zu, damit Ihr die Übersicht behaltet.
Ist einer von Euch beiden selbstständig oder nicht erwerbstätig? Dann kann derjenige auch über den förderberechtigten Ehepartner mitriestern. Das betrifft vor allem Hausfrauen und -männer und Selbstständige, die nicht gesetzlich rentenversichert sind.
Voraussetzung dafür ist, dass einer der Ehepartner selbst riestert und den Mindestbetrag von 4 Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens einzahlt.
Angenommen Du bist Angestellte in einem Unternehmen und Dein Partner kümmert sich zuhause um die Kinder. Du schließt einen Riester-Vertrag ab und zahlst jährlich die vorgeschriebenen 4 Prozent Deines Einkommens ein.
Dein Partner darf nun ebenfalls einen eigenen Riester-Vertrag eröffnen, obwohl er nicht unmittelbar förderberechtigt ist. Er muss lediglich jährlich den Mindestbetrag von 60 Euro in den eigenen Vertrag einzahlen. Damit ist er mittelbar förderberechtigt und erhält ebenfalls die Zulage von 175 Euro pro Jahr. Zusammen könnt Ihr dann insgesamt 2.160 Euro bei der Steuer geltend machen.
Übrigens: Zahlst Du als förderberechtigte Person nur die Hälfte oder ein Drittel in den Vertrag ein, erhält Dein Partner auch Du nur die Hälfte beziehungsweise ein Drittel der Zulage – selbst wenn er mehr als den Grundbetrag von 60 Euro einzahlt.
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Je geringer Dein Einkommen ist, desto weniger musst Du selbst in Deinen Vertrag zahlen. Arbeitest Du beispielsweise Teilzeit und hast ein Jahreseinkommen von 15.000 Euro, dann musst Du nur den Mindestbeitrag von 60 Euro zahlen. Die Zulagen vom Staat erhältst Du dennoch, also 175 Euro für Dich und 185 oder 300 Euro für jedes Kind.
Solltest Du später im Alter auf staatliche Grundsicherung angewiesen sein, bleibt der Großteil der Riester-Rente anrechnungsfrei. Du kannst mindestens 100 und maximal 200 Euro Deiner Riester-Rente (und auch Betriebsrente) behalten.
Genauer gesagt: Von Renten, die 100 Euro übersteigen, können Sparer 30 Prozent behalten. Insgesamt dürfen es nicht mehr als 200 Euro sein. Verabschiedet wurde die neue Regelung im Juli 2017 im Betriebsrentenstärkungsgesetz (Art. 2 Abs. 4).
Neben den staatlichen Zulagen erhältst Du als Riester-Sparer auch Steuervorteile in der Ansparphase. Geringverdiener mit Kindern profitieren am stärksten von der Riester-Förderung und haben die besten Rendite-Aussichten.
Riester-Beiträge und Zulagen lassen sich bis 2.100 Euro im Jahr als Sonderausgabe absetzen (Anlage AV der Steuererklärung). Zunächst ergibt sich daraus ein rechnerischer Steuervorteil. Er hängt vom persönlichen Einkommensteuersatz und der Höhe der jährlichen Einzahlungen in den Riester-Vertrag ab.
Die tatsächliche Rückerstattung ist allerdings immer geringer als der errechnete Steuervorteil. Der Grund liegt in der Verrechnung von Steuervorteil und Zulagen: Tatsächlich erhältst Du den errechneten Steuervorteil minus die staatliche Zulage, denn diese hast Du ja bereits auf Dein Riester-Konto erhalten.
Die Beispiele in der Tabelle beziehen sich auf einen Single.
Brutto- einkommen (jährlich)¹ | Einzahlung (jährlich) | errechneter Steuervorteil2 | tatsächliche Steuererstattung |
---|---|---|---|
45.000 € | 2.100 € | 632 € | 457 € |
70.000 € | 2.100 € | 792 € | 617 € |
1 Wir betrachten den Fall eines sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.
2 Der Steuervorteil ergibt sich bei Inanspruchnahme des Sonderausgabenabzugs.
Quelle: Finanztip-Berechnung (Stand: April 2024)
Riestern lohnt sich vor allem, wenn Du die Aussicht auf eine gute Rendite hast. Die eigentliche Förderrendite ergibt sich am Ende aus dem Zusammenspiel von Zulagen und eventuellem Steuervorteil.
Am stärksten profitieren Sparer mit geringem Einkommen und vielen Kindern, sie bekommen hohe Zulagen und müssen dafür selbst nur wenig einzahlen. Besserverdiener können immerhin einen hohen Steuervorteil abgreifen. Der Durchschnittsverdiener ohne Kinder kann dagegen weder von einem besonders hohen Steuervorteil noch von Kinderzulagen profitieren.
Wie viel Rendite über 30 Jahre pro Jahr Du allein durch die staatliche Förderung bekommen kannst, zeigt die folgende Tabelle.
Anzahl Kinder Jahresbrutto, Familiensituation | keine Kinder | ein Kind, geb. 2019 | zwei Kinder, geb. 2018 und 2019 | drei Kinder, geb. 2016, 2018 und 2019 |
---|---|---|---|---|
15.000 €, alleinstehend | 2,1% | 7,4% | 11,7% | 13,0% |
30.000 €, alleinstehend | 1,8% | 2,8% | 5,0% | 9,4% |
45.000 €, alleinstehend | 2,2% | 2,2% | 3,1% | 4,5% |
70.000 €, alleinstehend | 2,8% | 2,8% | 2,9% | 3,9% |
Ehepaar, einer verdient 30.000 € (P1), Kinderzulagen an P2 | 2,0% | 3,8% | 6,5% | 10,3% |
Ehepaar, einer verdient 45.000 € (P1), Kinderzulagen an P2 | 1,7% | 2,4% | 3,6% | 5,1% |
¹ Alle Riester-Sparer zahlen 4 Prozent ihres Einkommens abzüglich der Zulagen, um die maximale Förderung zu erhalten. Bei Ehepaaren verdient nur einer. Der Verdiener macht den vollen Steuervorteil geltend. Der Partner riestert mit 60 Euro pro Jahr und erhält die Kinderzulagen. Die Kinderzulage wird bis zum 25. Geburtstag des Kindes gezahlt. Alle Renditen sind Vorsteuer-Renditen.
Quelle: Finanztip-Berechnungen (Stand: April 2024)
Die Riester-Beiträge kannst Du in der Sparphase von der Steuer absetzen. Im Gegenzug fällt Einkommenssteuer auf die künftige Riester-Rente an (nachgelagerte Besteuerung).
Wie viel Einkommenssteuer Du im Alter genau zahlst, hängt von der Höhe Deines dann zu versteuernden Einkommens ab. Weil das im Rentenalter normalerweise niedriger ausfällt als während des Berufslebens, ist Dein Steuersatz in aller Regel geringer – und von Deiner Rente geht weniger ab.
Das folgende Beispiel verdeutlicht diesen Vorteil: Der Arbeitnehmer verdient 70.000 Euro brutto (es gilt ein Grenzsteuersatz von 39 Prozent), ist alleinstehend und hat keine Kinder. Der Startwert sind 100 Euro, die einmal direkt und einmal erst nach 30 Jahren besteuert werden. In unserem Beispiel spart er dabei 20 Euro.
nachgelagerte Besteuerung | direkte Besteuerung | |
---|---|---|
Startwert | 100 € | 100 € |
Grenzsteuersatz | nicht besteuert | 39 % |
Wert nach direkter Besteuerung | 100 € | 61 € |
nach 30 Jahren mit einer Verzinsung von 2 % pro Jahr | 181 € | 110 € |
Grenzsteuersatz im Rentenalter (geschätzt) | 28 % | nicht besteuert1 |
Endwert | 130 € | 110 € |
1 In der Praxis werden noch Steuern fällig. Je nach Anlagemodell verbleiben 102,69 bis 104,36 Euro.
Quelle: Finanztip-Berechnung (Stand: April 2023)
Auf Riester-Verträge wird keine Abgeltungssteuer fällig. Zinsen und Dividenden (Riester-Fondssparplan) sind sowohl in der Ansparphase als auch bei der Auszahlung von der Steuer befreit. Das gilt selbst für Einzahlungen, die über die maximal geförderte Summe hinausgehen.
Wenn Du die Riester-Förderung für den Erwerb von Wohneigentum nutzt, können später keine Steuern berechnet werden. Anstatt einer zu versteuernden Rente besitzt Du dann eine Immobilie. Zu diesem Zweck wird ein fiktives Wohnförderkonto geführt.
Sobald Du Guthaben für die Finanzierung aus dem Riester-Vertrag entnimmt oder Dir Dein Bausparguthaben auszahlen lässt, werden jährlich die geförderten Spar- und Tilgungsleistungen verbucht. Im Rentenalter dient das Wohnförderkonto als Grundlage für die Besteuerung.
Die Verträge dienen der Altersvorsorge. Wenn Du Dich entscheidest, Deinen Riester-Vertrag vorzeitig aufzulösen oder das angesparte Geld für einen anderen Zweck zu verwenden, gilt das als schädliche Verwendung: Du musst alle erhaltenen Förderungen zurückzahlen. Das gilt sowohl für Zulagen als auch für Steuervorteile.
Es gibt jedoch Ausnahmen, beispielsweise die Entnahme Deines Guthabens für den Erwerb einer selbstbewohnten Immobilie, was nicht als schädliche Verwendung gilt.
Zusätzlich müssen die erwirtschafteten Zinsen nachträglich versteuert werden. Sie fallen als sonstige Einkünfte an, weil die Befreiung von der Abgeltungssteuer auch für frühzeitig gekündigte Verträge besteht.
Kündigst Du Deinen Riester-Vertrag, musst Du alle staatlichen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.