Arbeitnehmersparzulage Bis zu 20 Prozent Zuschuss für Dein Erspartes
Finanztip-Experte für Vorsorge
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So gehst Du vor
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Wenn Du wenig Geld für den Vermögensaufbau zur Verfügung hast, ist es schwierig, für die Altersvorsorge zu sparen. Erfüllst Du aber bestimmte Voraussetzungen, kannst Du Zuschüsse vom Staat bekommen. Einer davon ist die Arbeitnehmersparzulage – und die lohnt sich richtig: Bis zu 20 Prozent mehr Geld kommt so für Deine Altersvorsorge zusammen. Das kann helfen, Deine Rentenlücke zu schließen.
Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Prämie für Angestellte und Beamte mit relativ kleinem Einkommen. Du kannst sie bekommen, wenn Du für den Vermögensaufbau oder die Altersvorsorge mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) sparst.
Du musst dafür Geld aus Deinem Nettogehalt und/oder von Deinem Arbeitgeber in eine Anlageform wie zum Beispiel einen VL-Aktienfonds oder einen Bausparvertrag fließen lassen. Zusätzlich zu diesem Geld zahlt Dir dann der Staat die Arbeitnehmersparzulage als Prämie.
Je nach Anlageform fällt diese Prämie vom Staat unterschiedlich hoch aus. Die Arbeitnehmersparzulage ist steuer- und sozialversicherungsfrei.
Die wichtigste Voraussetzung für die Zulage ist, dass Du Geld vom Arbeitgeber oder von Deinem Gehalt als sogenannte vermögenswirksame Leistungen (VL) anlegst.
Kommt das Geld vom Arbeitgeber, ist das eine freiwillige Leistung zusätzlich zum Gehalt. Du hast keinen gesetzlichen Anspruch darauf. In den meisten Fällen gibt es auf diesem Weg zwischen 6 und 40 Euro.
Alle Infos dazu und den möglichen Anlageformen liest Du in unserem Ratgeber zu vermögenswirksamen Leistungen.
Was nur die Wenigsten wissen: Zahlt Dir Deine Firma keine vermögenswirksamen Leistungen, kannst Du diese auch für Dich selbst anlegen. Damit hast Du ebenfalls Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage. Wie das konkret funktioniert und wie Du über diesen Weg 20 Prozent Bonus auf Deine ETF-Einzahlung bekommst, erklären wir Dir Schritt für Schritt in unserer Anleitung.
Denn einfach vom eigenen Konto in einen VL-Vertrag einzahlen, das geht nicht. Das Geld muss immer vom Konto des Arbeitgebers kommen – und er muss Dich beim Sparen unterstützen, indem er einen Teil Deines Nettogehalts in den VL-Vertrag überweist (§ 11, 5. VermBG).
Egal, ob Dein Geld oder das der Firma in Deinen VL-Vertrag fließt: Es gibt eine weitere Bedingung für die Arbeitnehmersparzulage. Dein zu versteuerndes Einkommen darf seit Januar 2024 nicht höher sein als 40.000 Euro. Bei Paaren liegt die Grenze bei 80.000 Euro.
Nicht verwechseln: Dein zu versteuerndes Einkommen ist nicht Dein Bruttogehalt. Es ist der Wert, der übrig bleibt, wenn Du von Deinem Bruttogehalt Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträge abziehst. Die genaue Höhe Deines zu versteuernden Einkommens findest Du in Deinem Steuerbescheid. Schätzen kannst Du ihn mit Hilfe des Online-Rechners vom Bundesfinanzministerium.
Gerade bei Familien mit Kindern ist das zu versteuernde Einkommen aufgrund der Freibeträge deutlich niedriger als das Bruttoeinkommen. Ein gemeinsam veranlagtes Paar mit zwei Kindern und einem Bruttohaushaltseinkommen, das 30.000 Euro über der Einkommensgrenze liegt, kann beispielsweise durchaus förderberechtigt sein. Wenn Du also beim Bruttogehalt über der Grenze liegst, prüfe, ob Du dennoch die Arbeitnehmersparzulage bekommen kannst.
Die Arbeitnehmersparzulage kannst Du für verschiedene Anlageformen der vermögenswirksamen Leistungen bekommen:
Bist Du verheiratet oder lebst in einer eingetragenen Partnerschaft? Dann könnt Ihr auch gemeinsam ansparen. Damit Ihr beide die Arbeitnehmersparzulage bekommt, reicht ein Vertrag aus (§ 3, 5. VermBG). Das gilt allerdings nur für Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen, beispielsweise für Aktienfonds.
Die Arbeitnehmersparzulage vom Staat ist unterschiedlich hoch, je nach Anlageform. Wenn Du Deine vermögenswirksamen Leistungen in einen Aktienfonds-Sparplan anlegst, fördert der Staat das mit 20 Prozent Deiner jährlichen Sparsumme. Dieser Wert gilt bis zu einem eingezahlten Höchstbetrag von 400 Euro pro Jahr. Die höchstmögliche Arbeitnehmersparzulage beträgt also 80 Euro. Für Paare sind beide Werte doppelt so hoch.
Single | verheiratet | |
---|---|---|
maximales zu versteuerndes Einkommen pro Jahr | 40.000 € | 80.000 € |
höchste geförderte Sparsumme pro Jahr | 400 € | 800 € |
geförderte Sparleistung | 20 % | 20 % |
maximale Sparzulage pro Jahr | 80 € | 160 € |
Quelle: § 13 5. VermBG (Stand: 10.09.2024)
Wenn Du Deine vermögenswirksamen Leistungen in einen Bausparvertrag oder in die Tilgung eines Baukredits steckst, unterstützt Dich der Staat mit 9 Prozent der Sparsumme pro Jahr.
Die geförderten Höchstbeiträge liegen mit 470 Euro für Alleinstehende und 940 für Paare etwas höher als die für Aktienfonds. Die Arbeitnehmersparzulage beträgt demnach maximal 43 Euro jährlich.
Single | verheiratet (zwei Arbeitnehmer, jeder hat einen Vertrag) | |
---|---|---|
maximales zu versteuerndes Einkommen pro Jahr | 40.000 € | 80.000 € |
höchste geförderte Sparsumme pro Jahr | 470 € | 940 € |
geförderte Sparleistung | 9 % | 9 % |
maximale Sparzulage pro Jahr | 43 € | 86 € |
Quelle: 5. VermBG (Stand: 10.09.2024)
Erfüllst Du alle Bedingungen für beide Förderungen, hast Du auch Anspruch auf beide Prämien. Das bedeutet, dass Du sowohl die Arbeitnehmersparzulage fürs Aktienfonds-Sparen (80 Euro pro Jahr) als auch die Arbeitnehmersparzulage fürs Bausparen (43 Euro pro Jahr) bekommen kannst.
Dafür brauchst Du zwei verschiedene Verträge. Bitte Deinen Arbeitgeber daher, die Zahlung der vermögenswirksamen Leistungen aufzuteilen. Um die doppelte Arbeitnehmersparzulage als Partner zu bekommen, benötigt Ihr jeweils zwei eigene Verträge, insgesamt also vier.
Für die maximale Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 123 Euro zahlst Du jährlich 400 Euro in Deinen VL-Aktiensparplan und 470 Euro in Deinen Bausparvertrag oder Baukredit. Da viele Arbeitgeber maximal 480 Euro pro Jahr, also 40 Euro pro Monat, zahlen, geht das in der Regel nur, wenn Du die VL selbst aufstockst oder das gesamte Geld aus Deinem Gehalt kommt.
Es ist allerdings ein weit verbreiteter Irrglaube, dass 40 Euro die monatliche Obergrenze für vermögenswirksame Leistungen sind. Dein Arbeitgeber kann Dir auch deutlich mehr VL zahlen. Und von Deinem Gehalt kannst Du ohnehin so viel VL anlegen, wie Du möchtest. Mehr als 870 Euro pro Jahr, also 72,50 Euro pro Monat, ergibt allerdings aufgrund der gedeckelten Arbeitnehmersparzulage wenig Sinn. Jeder weitere Euro steigert zwar Deine Einzahlung, aber nicht die Prämie.
Bekommst Du beide Arbeitnehmersparzulagen in Höhe von 123 Euro, entspricht das pro Jahr einem Plus von 14,1 Prozent Deiner Einzahlung. Dazu kommt dann noch die Wertentwicklung des Aktien-ETF und des Bausparvertrags.
Ein VL-Vertrag ist in der Regel mit Kosten verbunden. Ein VL-Depot bei unserer Empfehlung Finvesto mit ETF-Anlage ist mit 10 Euro pro Jahr recht günstig. Ein Bausparvertag hingegen kostet neben 10 bis 20 Euro Verwaltungsgebühren pro Jahr auch einmalig Geld. Meist werden direkt zu Beginn 1 bis 1,6 Prozent der Bausparsumme fällig. Wähle daher eine kleine Bausparsumme zwischen 10.000 und 20.000 Euro, sodass die Kosten überschaubar bleiben und nicht Deine Prämie übersteigen.
Die Arbeitnehmersparzulage beantragst Du jährlich über Deine Einkommensteuererklärung. Das machst Du rückwirkend, also im Jahr 2023 für das Jahr 2022.
Dein Anbieter schickt die Infos über die Höhe Deiner VL-Einzahlungen automatisch an das Finanzamt. Für den Antrag musst Du lediglich in Deiner Steuererklärung auf dem Hauptvordruck ganz oben einen Haken bei „Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage“ machen.
In dem Abschnitt mit der Überschrift „Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage“ trägst Du dann noch eine „1“ in das jeweilige Feld für Dich und/oder Deinen Partner ein.
Solltest Du in den letzten Jahren vergessen haben, die Arbeitnehmersparzulage zu beantragen, kannst Du das rückwirkend noch für die letzten vier Jahre tun.
Falls Du Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage hast und keine Steuererklärung abgeben musst, solltest Du zumindest den Hauptvordruck ausfüllen, um Dir den Zuschuss zu sichern.
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Im Gegensatz zu anderen staatlichen Förderungen bekommst Du die Arbeitnehmersparzulage nicht mit Deiner Steuerrückerstattung ausgezahlt. Sie wird vom Finanzamt direkt in Deinen VL-Vertrag überwiesen, und zwar am Ende der Vertragslaufzeit. Diese beträgt je nach Vertragsart sechs oder sieben Jahre. Während der Vertragslaufzeit setzt das Finanzamt lediglich im Jahressteuerbescheid die Höhe des jährlichen Zuschusses fest.
Die Grenze bei Deinem zu versteuernden Einkommen muss nicht zwingend in jedem Jahr eingehalten werden. Wenn Du in einem Jahr mehr verdient hast, bekommst Du für das Jahr allerdings auch keine Zulage.
Das Geld aus dem VL-Vertrag kannst Du frei verwenden. Im Gegensatz zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) musst Du darauf weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
Möchtest Du nach dem Ende des ersten Vertrags mit dem VL-Sparen weitermachen, zum Beispiel mit Deinem ETF-Sparplan im Depot, kannst Du nahtlos in den nächsten VL-Vertrag übergehen. So bekommst Du auch im eigentlichen Ruhejahr die Arbeitnehmersparzulage. Mehr dazu liest Du in unserem Ratgeber zu vermögenswirksamen Leistungen.
Für Bausparerinnen und Bausparer gibt es über die Arbeitnehmersparzulage hinaus eine steuerfreie Wohnungsbauprämie vom Staat. Diese beträgt pro Jahr 10 Prozent der geleisteten Einzahlungen. Hierbei zählt nur Deine eigene Sparleistung. Vermögenswirksame Leistungen werden nicht mit eingerechnet, da Du für diese Einzahlungen bereits die Arbeitnehmersparzulage bekommst.
Wer die Wohnungsbauprämie bekommen kann, wie hoch sie ist und wie Du sie beantragst, liest Du in unserem ausführlichen Ratgeber zur Wohnungsbauprämie.
Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Prämie, die Du als Angestellte oder Beamtin für den Vermögensaufbau bekommen kannst. Die Zulage ist steuer- und sozialversicherungsfrei.
Voraussetzung für die Arbeitnehmersparzulage ist, dass Du Geld vom Arbeitgeber oder von Deinem Gehalt als vermögenswirksame Leistungen anlegst.
Darüber hinaus muss Dein zu versteuerndes Einkommen kleiner sein als 40.000 Euro. Für gemeinsam veranlagte Paare liegt die Grenze bei 80.000 Euro.
Für die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen in Aktien, zum Beispiel in einen VL-ETF, beträgt die Arbeitnehmersparzulage 20 Prozent der Sparsumme pro Jahr. Die maximale Förderung liegt bei 80 Euro.
Legst Du die VL in einem Bausparvertrag an oder nutzt Du sie, um einen Baukredit abzubezahlen, beträgt die Arbeitnehmersparzulage 9 Prozent der jährlichen Sparsumme. Der höchstmögliche Zuschuss liegt bei 43 Euro.
Erhältst Du beide Förderungen, weil Du zwei VL-Verträge besparst, kannst Du maximal 123 Euro bekommen.
Das Finanzamt zahlt Dir die Arbeitnehmersparzulage am Ende der Laufzeit Deines VL-Vertrags als einmalige Summe in Deinen Vertrag. VL-Sparpläne laufen entweder sechs oder sieben Jahre, je nach Anlageform.
Die Arbeitnehmersparzulage beantragst Du im Hauptvordruck Deiner Steuererklärung. Solltest Du das einmal vergessen haben, kannst Du das für vier Jahre rückwirkend nachholen.
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